1681/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Peter Keppelmlmüller, Johann Maier, Emmerich Schwemlein

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Deponie Großarl

 

 

 

Das Deponieprojekt der Firma A.S.A in Großarl stieß - obwohl behördlich rechtskräftig

genehmigt - auf massiven Widerstand der örtlichen Bevölkerung, es kam zu Demonstrationen

und Bauplatzbesetzungen. Daraufhin beschloß die Gemeinde, die Deponie dem privaten

Betreiber abzuIösen. Im Salzburger Landtag haben ÖVP und FPÖ 10 Mio öS plus 2 Mio USt

als Unterstützung beschlossen. Vereinbart wurde im Gegenzug die Ablagerung von

Bauschutt. Das Land zahlt somit ab Jänner 1997 zehn Jahre lang jährlich 1 Mio öS. Wenn bis

1.1.2002 keine Deponiemöglichkeit besteht, müssen die Großarler das Geld zurückzahlen.

Jetzt soll die Deponie von einer neuen Betreibergesellschaft weiter betrieben werden. In der

Zwischenzeit hat der Grundeigentümer sein Pachtverhältnis mit der Gemeinde gekündigt.

 

Es ist im Pinzgau und Pongau aus vielen Gründen nicht einfach, geeignete Flächen für die

Entsorgung zu finden. Eine geordnete Entsorgung ist aber auch in Zukunft unabdingbar

notwendig. Zur Vorsorge zählt, daß zeitgerecht entsprechende Flächen gesichert werden.

Bisher sind 64 Flächen im Pinzgau/Pongau nach strengen Auswahlkriterien auf ihre

Tauglichkeit untersucht worden und nur eine Handvoll eignet sich. Allerdings stellen sich bei

jeder geeigneten FIäche Bürger dagegen. Die Gebirgsgaue brauchen aber in spätestens 20

Jahren eine neue Deponie, da St. Veit voll sein wird. Die Alternative wäre nur, die

anfallenden Abfälle - sei es Bauschutt oder Sperrmüll - in einen andern Bezirk Salzburgs, in

die Steiermark, nach Tirol, Wien etc. zu fahren. Die Umweltbelastung wäre damit insges amt

größer als die Entsorgung in der Region. Es würde auch dem Prinzip der Entsorgung in der

Nähe widersprechen. Die nächstgelegene Stelle ist zur Verarbeitung oder Deponierung

anzufahren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

 

Anfrage:

1. Welche Gesellschaft soll die Deponie Großarl in Zukunft betreiben ?

2. Ist durch die Änderung der Eigentümerstruktur eine neue Genehmigung der Deponie

erforderlich ?

Wenn ja, unterliegt diese Genehmigung einer UVP nach dem UVP-Gesetz ?

3. Wenn nein, gelten die bestehenden Genehmigungen und Auflagen vollinhaltlich für

den neuen Eigentümer ?

4. Welchen Auflagen beinhaltet die Genehmigung dieser Deponie ?

5. Ist für die Deponie eine zusätzliche Basisabdichtung erforderlich ?

6. Ist die Basisabdichtung Bestandteil des Genehmigungsbescheides ?

7. Welche Abfälle dürfen laut Genehmigungsbescheid auf dieser Deponie abgelagert

werden ?

8. Welche Auflagen hinsichtlich Kontrolle der abzulagernden Abfälle wurden dieser

Deponie erteilt ?

9. Welche Abfälle wollen die jetzigen Betreiber auf dieser Deponie abgelagern ?

10. Welche Unterschiede bestehen beim geplanten Betrieb der Deponie zwischen den

früheren und den jetzigen Betreibern ?

11. Welche Auswirkungen hat die Deponie auf die Umwelt?

Welcher Unterschied besteht hinsichtlich der Umweltauswirkungen zwischen den

früheren und den jetzigen Betreibern ?

 

12. Welche Auswirkungen hat die Deponie auf die Verkehrsströme?

Welcher Unterschied besteht hinsichtlich der Verkehrsströme zwischen den früheren

und jetzigen Betreibern ?

 

13. Befürworten Sie die teilweise Übernahme privater Deponien durch öffentliche

Gebietskörperschaften ?

 

14. Befürworten Sie die finanzielle Beteiligung der Länder bei der Ablöse privater

Deponien durch Gemeinden ?

 

15. Welche Beispielsfolgen hat die teilweise Ablöse der privaten Deponie Großarl durch

öffentliche Gebietskörperschaften ?

 

16. Welche Folgekosten hat diese Vorgangsweise ?

 

17. Werden Sie sich dafür einsetzen, däß auch andere Gemeinden mit Unterstützung

durch die Länder private Deponien übernehmen können ?

 

18. Werden Sie in Zukunft Gemeinden, die private Deponien übernehmen wollen, mit

Bundesmitteln unterstützen ?