1681/J
der Abgeordneten Dr. Peter Keppelmlmüller, Johann Maier, Emmerich Schwemlein
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Deponie Großarl
Das Deponieprojekt der Firma A.S.A in Großarl stieß - obwohl behördlich rechtskräftig
genehmigt - auf massiven Widerstand der örtlichen Bevölkerung, es kam zu Demonstrationen
und Bauplatzbesetzungen. Daraufhin beschloß die Gemeinde, die Deponie dem privaten
Betreiber abzuIösen. Im Salzburger Landtag haben ÖVP und FPÖ 10 Mio öS plus 2 Mio USt
als Unterstützung beschlossen. Vereinbart wurde im Gegenzug die Ablagerung von
Bauschutt. Das Land zahlt somit ab Jänner 1997 zehn Jahre lang jährlich 1 Mio öS. Wenn bis
1.1.2002 keine Deponiemöglichkeit besteht, müssen die Großarler das Geld zurückzahlen.
Jetzt soll die Deponie von einer neuen Betreibergesellschaft weiter betrieben werden. In der
Zwischenzeit hat der Grundeigentümer sein Pachtverhältnis mit der Gemeinde gekündigt.
Es ist im Pinzgau und Pongau aus vielen Gründen nicht einfach, geeignete Flächen für die
Entsorgung zu finden. Eine geordnete Entsorgung ist aber auch in Zukunft unabdingbar
notwendig. Zur Vorsorge zählt, daß zeitgerecht entsprechende Flächen gesichert werden.
Bisher sind 64 Flächen im Pinzgau/Pongau nach strengen Auswahlkriterien auf ihre
Tauglichkeit untersucht worden und nur eine Handvoll eignet sich. Allerdings stellen sich bei
jeder geeigneten FIäche Bürger dagegen. Die Gebirgsgaue brauchen aber in spätestens 20
Jahren eine neue Deponie, da St. Veit voll sein wird. Die Alternative wäre nur, die
anfallenden Abfälle - sei es Bauschutt oder Sperrmüll - in einen andern Bezirk Salzburgs, in
die Steiermark, nach Tirol, Wien etc. zu fahren. Die Umweltbelastung wäre damit insges amt
größer als die Entsorgung in der Region. Es würde auch dem Prinzip der Entsorgung in der
Nähe widersprechen. Die nächstgelegene Stelle ist zur Verarbeitung oder Deponierung
anzufahren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gesellschaft soll die Deponie Großarl in Zukunft betreiben ?
2. Ist durch die Änderung der Eigentümerstruktur eine neue Genehmigung der Deponie
erforderlich ?
Wenn ja, unterliegt diese Genehmigung einer UVP nach dem UVP-Gesetz ?
3. Wenn nein, gelten die bestehenden Genehmigungen und Auflagen vollinhaltlich für
den neuen Eigentümer ?
4. Welchen Auflagen beinhaltet die Genehmigung dieser Deponie ?
5. Ist für die Deponie eine zusätzliche Basisabdichtung erforderlich ?
6. Ist die Basisabdichtung Bestandteil des Genehmigungsbescheides ?
7. Welche Abfälle dürfen laut Genehmigungsbescheid auf dieser Deponie abgelagert
werden ?
8. Welche Auflagen hinsichtlich Kontrolle der abzulagernden Abfälle wurden dieser
Deponie erteilt ?
9. Welche Abfälle wollen die jetzigen Betreiber auf dieser Deponie abgelagern ?
10. Welche Unterschiede bestehen beim geplanten Betrieb der Deponie zwischen den
früheren und den jetzigen Betreibern ?
11. Welche Auswirkungen hat die Deponie auf die Umwelt?
Welcher Unterschied besteht hinsichtlich der Umweltauswirkungen zwischen den
früheren und den jetzigen Betreibern ?
12. Welche Auswirkungen hat die Deponie auf die Verkehrsströme?
Welcher Unterschied besteht hinsichtlich der Verkehrsströme zwischen den früheren
und jetzigen Betreibern ?
13. Befürworten Sie die teilweise Übernahme privater Deponien durch öffentliche
Gebietskörperschaften ?
14. Befürworten Sie die finanzielle Beteiligung der Länder bei der Ablöse privater
Deponien durch Gemeinden ?
15. Welche Beispielsfolgen hat die teilweise Ablöse der privaten Deponie Großarl durch
öffentliche Gebietskörperschaften ?
16. Welche Folgekosten hat diese Vorgangsweise ?
17. Werden Sie sich dafür einsetzen, däß auch andere Gemeinden mit Unterstützung
durch die Länder private Deponien übernehmen können ?
18. Werden Sie in Zukunft Gemeinden, die private Deponien übernehmen wollen, mit
Bundesmitteln unterstützen ?