1688/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Hakenkreuz-Symbole des Österreichischen Turnerbundes

 

 

 

Im Juli 1995 erstattete die Sozialistische Jugend beim Bundesministerium für Inneres,

bei der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich, der Bundespolizeidirektion Wels und

der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis Anzeige gegen den Österreichischen

Turnerbund wegen Verstößen gegen das Abzeichengesetz: An der Außenwand der

"Bundesturnschule" in Ried im Innkreis war ein schmiedeeisernes, aus vier F (für

" frisch, fromm, fröhlich, frei") gebildetes Hakenkreuz-Symbol angebracht. Dasselbe

Symbol fand sich in dunkelbraunem Stuck an der Decke der - nach einem NSDAP-

Kreisschulungsleiter benannten - "Moritz-Etzold-Halle " des ÖTB in Wels.

 

Im Juni und Juli 1996 erstattete die Sozialistische Jugend beim Bundesministerium für

Inneres, bei der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich sowie den jeweils

zuständigen Unterbehörden Anzeige gegen den Österreichischen Turnerbund wegen

weiterer Verstöße gegen das Abzeichengesetz: Auch auf Denkmälern in Krems, Tulln

und Orth an der Donau sowie auf Turnhallen in Amstetten und Ybbs war das

beschriebene Hakenkreuz-Symbol entdeckt worden.

 

Die Sozialistische Jugend verwies auf das rechtsextreme und rassistische

Gedankengut, das der Österreichische Turnerbund in der Tradition des "Turnvaters "

Friedrich Ludwig Jahn (Zitat: " Franzosen, Polen, Pfaffen, Junker und Juden sind

Deutschlands Unglück! ") pflegt. In dieser zum Nationalsozialismus hinführenden

Tradition steht das Hakenkreuz für die " Überlegenheit der arischen Rasse" .

 

Juristisch berief sich die Sozialistische Jugend auf Artikel 9 des Staatsvertrages vom

15. Mai 1955 (Zitat: "Österreich wird auch die Bemühungen fortsetzen, aus dem

österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des

Nazismus zu entfernen . . . ") , vor allem aber auf eine Stellungnahme des

Bundesministeriums für (nneres , welche lautete: Das Hakenkreuz (Sonnenrad) in allen

Abarten und Unterformen verstößt gegen das ausdrückliche Verbot des § 1

Abzeichengesetz. Dies gilt zweifelsfrei auch für das vom Österreichischen Turnerbund

verwendete Symbol (so der damalige Kabinettschef Dr. Peter Heindl im Jahr 1995).

 

Das ÖTB-Hakenkreuz in Ried im Innkreis wurde um die Jahreswende 1995/96

endgültig entfernt.

 

In Wels wurde im März 1996 der dunkebraune Stuck weiß bemalt, das Symbol als

solches also belassen, was nach den Kommentaren zum Abzeichengesetz keineswegs

ausreichend ist (vgl. auch die aktuelle Informationsbroschüre des Bundesministeriums

für Inneres, Abteilung II/7: " . . . durch technische Eingriffe ganz entfernt . . . "). Der

Welser Bürgermeister Karl Bregartner (SPÖ) sprach sich sogar gegen die Bemalung

aus : Denn man müsse "eine Linie beibehalten" (OÖ. Nachrichten vom 20. März

1996). Der Budgetvoranschlag der Stadt Wels für das Jahr l997 sieht neuerlich eine

Subventionierung der hakenkreuzbestückten "Moritz-Etzold-Halle '' mit 520.000

Schilling vor.

 

In Krems , Tulln, Orth an der Donau, Amstetten und Ybbs unterblieb bisher jede

Änderung des gesetzwidrigen Zustandes.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister

für (nneres folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . Wie ist der Stand der Verfahren, die durch die Anzeigen der Sozialistischen

Jugend gegen den Österreichischen Turnerbund ausgelöst wurden?

 

2. Warum haben die zuständigen Behörden noch nicht für die Entfernung der

gesetzwidrigen ÖTB-Hakenkreuze in Wels, Krems, Tulln, Orth an der Donau,

Amstetten und Ybbs gesorgt?

 

3. Wann werden die zuständigen Behörden die Entfernung dieser Symbole

veranlassen?

 

4. Erachten Sie es - auch im Lichte völkerrechtlicher Verpflichtungen der Republik

(Artikel 9 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955) - als dem Ansehen der

österreichischen Demokratie zuträglich, wenn staatliche Organe wie der Welser

Bürgermeister medial für die Beibehaltung eines gesetzwidrigen Hakenkreuzes

eintreten und die neuerliche Förderung einer hakenkreuzbestückten Turnhalle

aus öffentlichen Mitteln beabsichtigen?