1710/J

 

 

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kollegen

an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

betreffend EU-Mittel zur Frauenförderung

 

lm Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union wurden Österreich Mitteln

aus dem ESF (Europäischen Sozialfonds) genehmigt, die speziell für Maßnahmen

zur Frauenförderung verwendet werden müssen.

 

Nach großen - teiIweise verständlichen - Anfangsschwierigkeiten bezüglich der prak-

tischen Umsetzung dieses Zieles könnte man annehmen, daß nach zwei Jahren

Mitgliedschaft bei der Europäischen Union die Zeiten des umstellungsbedingten

Chaos vorbei sind.

 

Dem ist nicht so. Die Verunsicherungen, was weitere Entwicklungen, die Zukunft von

Frauenobjekten sowie die nächsten Einreichrunden betrifft, sind groß. Unmutsäuße-

rungen nehmen auf allen Ebenen zu. lnnovationen und Modellprojekte drohen an

bürokratischen Hürden zu scheitern (zu kurze Einreichfristen, zu lange Wartezeiten

bis zur offiziellen Genehmigung usw.).

 

ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-

minister für Arbeit und Soziales folgende

 

 

A n f r a g e:

 

1 . Wie viele Arbeitsplätze wurden in Österreich durch den Einsatz von ESF-MitteIn,

Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzierung für

Frauen geschaffen?

In weIchen Bereichen wurden diese geschaffen?

Wie sieht die Verteilung diesbezüglich nach Bundesländern aus?

 

2. Wie viele Weiterbildungs- und Umschulungsplätze wurden durch den Einsatz von

ESF-Mitteln, Gemeinschaftsinitiativen und der nationalen öffentlichen Kofinanzie-

rung für Frauen geschaffen?

 

3. Trifft es zu, daß das BMAS im Budgetplan für 1997 keine Kofinanzierungsmittel

für die Gemeinschaftsinitiativen vorgesehen hat?

Wenn ja, warum wurde dies verabsäumt?

 

4. Trifft es zu, daß der Einsatz von ESF-MitteIn, Gemeinschaftsinitiativen sowie

deren Kofinanzierung 1997 von den LandesgeschäftssteIIen des AMS übernom-

men wird?

Wenn ja, warum?

Welche Veränderungen (inhaltIich und strukturelI) bringt dies mit sich?

 

5. Welche Bestimmungen gibt es, die gewährleisten, daß das AMS frauenspezifi-

sche Projekte über oben genannte Mittel fördert?

 

6. Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Einreichfristen für die diversen

Programme rechtzeitig bekanntgegeben werden ?

 

7. Gibt es eine nächste Antragsrunde für die Gemeinschaftsinitiativen ,,employment

NOW und YOUTHSTART"?

Wenn ja, was ist die Einreichfrist?