1712/J
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend praxisgerechte Regelung für kurzfristige Beschäftigung von Grenzgängern und
Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft
Aufgrund der gültigen Höchstquotenregelung im Ausländerbeschäftigungsgesetz ist die Zahl
der möglichen ausländischen Arbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft bereits zu
Jahresbeginn durch andere Wirtschaftsbereiche ausgeschöpft. so daß die Landwirtschaft wegen
ausgeschöpfter Quote keine weiteren Arbeitskräfte ansprechen kann.
Die Bundeshöchstzahlenverordnung kommt immer erst im Frühjahr, also zu einem Zeitpunkt,
wo die ersten Arbeitskräfte im Wein- und Obstbau sowie im Gemüsebau schon längst benötigt
werden.
Auf inländische Arbeitskräfte kann nur in seltenen Fällen zurückgegriffen werden, da das AMS,
abgesehen vom Berufsschutz. großteils nicht in der Lage ist, inländische Arbeitslose vor allem
kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Nach der derzeitigen Regelung ist eine Anmeldung nur mit mindestens 20 Wochenstunden
möglich. Die Kosten für Sichtvermerk und Arbeitsbewilligung betragen insgesamt 680.-
Schilling. Bei Unterbrechung der Arbeit ist trotzdem die SV-Meldung weiter aufrecht zu
erhalten. bei Abmeldung erlischt die Beschäftigungsbewilligung und muß mit vollen Kosten
wiederholt werden.
Im Gegensatz zeigt sich in der Bundesrepublik ein fortschrittliches Beispiel: Ausländische
Arbeitskräfte können in der Landwirtschaft bis zu 50 Tage unbürokratisch und ohne Beitrag
zur Kranken- und Pensionsversicherung beschäftigt werden.
Folgende konkrete Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Situation in der Landwirtschaft
sollten beachtet werden:
1) Die Anmeldung für z.B. zwei Tage darf nicht 680.- Schilling kosten.
2) Neben den derzeit möglichen Dauer- und Saisonarbeitsplätzen sollte die Möglichkeit der
kurzfristigen Beschäftigung von Grenzgängern in der Land- und Forstwirtschaft eröffnet
werden.
3) Ausländer, die eine Aufenthaltsbewilligung aber keine Beschäftigungsbewilligung haben,
sollten ebenfalls unbürokratisch kurzfristig beschäftigt werden dürfen.
4) Durch einen Pauschalbetrag sollte es den Landwirten ermöglicht werden. ein anonymes
Kontigent von bis zu 50 Tagen zu "kaufen". Dieser Pauschalbetrag enthält sämtliche
Arbeitnehmerkosten (z.B. für Beschäftigungsbewilligung, Unfallversicherung, Lohnsteuer,...)
5) Die Pflicht zur Pensions- und Krankenversicherung sollte entfallen und somit nur die
Unfallversicherung abgeführt werden.
6) Beim Grenzübertritt muß ein ''Tagesgutschein'' entwertet werden, damit sind die
Voraussetzungen für die Beschäftigung erfüllt.
Diese Forderungen sind bereits in Form eines Entschließungsantrages im Burgenländischen
Landtag beschlossen worden (siehe Beilage).
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Arbeit und Soziales folgende
ANFRAGE
1) Kann die Bundesverordnungshöchstzahl nicht zu einem früheren Zeitpunkt erlassen werden,
um die benötigten Arbeitskräfte zu beschäftigen?
2) Kann nicht eine Senkung der momentan geregelten Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden
in der Woche herbeigeführt werden?
3) Gedenken Sie ein Modell wie das in der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln und
vielleicht auch einzuführen.?
4) Wenn nein. wären Sie bereit die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?
5) Können die Kosten für Sichtvermerk und Arbeitsbewilligung nicht nach der Anzahl der
Arbeitstage gestaffelt verrechnet werden?
6) Würden Sie sich einsetzen. neben den momentan beschäftigten Dauer- und Saisonarbeitern
auch Grenzgänger kurzfristig zu beschäftigen?
7) Wie sehen Sie die Forderung, Ausländer, die zwar eine Aufenthaltsbewilligung besitzen aber
keine Beschäftigungsbewilligung, für kurzfristigen Arbeiten zu beschäftigen?
8) Gedenken Sie den oben genannten "PauschaIbetrag'' einzuführen?
9) Wie stehen Sie zu der Einführung eines "Tagesgutscheines" laut Vorschlag?
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