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der Abgeordneten Kier, Gredler und Partner/innen
an den Bundesminister für lnneres
betreffend Ausschöpfung der Ausländerguote nach dem Aufenthaltsgesetz
lm kommenden Jahr dürfen laut.der am 3. 12. 1996 im Hauptausschuß des
Nationalrates bestätigten Verordnung der Bundesregierung über die Anzahl der
Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1997 17.320 Ausländer nach
Österreich zuwandern, das sind um ca. 1000 weniger als letztes Jahr. Laut Vorlage
stützt sich das BMl auf ein jedes Jahr einzuholendes Gutachten des WlFO.
Geringes Wirtschaftswachstum und steigende Arbeitslosenquote dürfen jedoch nicht
auf dem Rücken der Menschenrechte und der ausländischen Mitbürger ausgetragen
werden. Gemäß § 3 Aufenthaltsgesetz haben seit 2 Jahren legal im Lande
befindliche Ausländer im Prinzip einen Rechtsanspruch auf Familienzusammen-
führung, was regelmäßig an dieser Quotenverordnung scheitert.
Nicht zuletzt hat sogar das BKA in seiner Begutachtung zu dieser Verordnung, die ja
vor allem eine Senkung der Anzahl der Familienmitglieder von 10.520 auf 9890
vorsieht, festgehalten, daß diese neuerliche Senkung mit den Prinzipien von Art. 8
MRK nicht in Einklang zu bringen ist.
Bis 1995 enthielten die Verordnungen außerdem keine Differenzierung nach
"Schlüsselkräften" und sonstigen Arbeitnehmern "zweiter Klasse". De facto bedeutet
die Zulassung neuer Arbeitskräfte aussschließlich in Form von Schlüsselkräften
einen Zuwanderungsstopp. Daß Länder und Kammern dies in ihren Stellungnahmen
fordern, darf nicht als Vorwand für eine menschenrechtsverachtende Politik
herhalten.
Die Quoten für den Familiennachzug waren 1996 in Wien bereits im Juli desselben
Jahres erschöpft, in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg im September, nach
lnformationen der unterzeichneten Abgeordneten in Niederösterreich, Steiermark
und Salzburg auch weit vor Ende des Jahres 1996. Gleichzeitig wurde die mögliche
Zahl der Schlüsselkräfte bis September 1996 in Niederösterreich zu 7 %, in
Vorarlberg zu 5 %, in Salzburg und Tirol zu 2 % ( i ) ausgenützt. ln keinem
Bundesland entstand in diesem Bereich ein ,,Stau.,,
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für lnneres:
1 . Aus welchem Grund wurde in der Verordnung über die Anzahl der Bewilligungen
nach dem Aufenthaltsgesetz für 1997 die Anzahl der Schlüsselkräfte erhöht,
hingegen der Familiennachzug weiter beschränkt?
2. Halten Sie den oben angeführten Einwande des BKA, wonach eine weitere
Einschränkung der Familienzusammenführung nicht mit den Prinzipien des
Artikels 8 MRK in Einklang zu bringen ist, für richtig? Wenn ja, warum haben Sie
nicht entsprechend gehandelt, wenn nein, warum nicht?
3. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage werden bereits die Zahlen der
Bundesländer betreffend die Ausschöpfung der Quote 1996 im Bereich
Familienzusammenführung sowie "sonstige Erwerbstätige" vorliegen. Zu wieviel
Prozent wurde sie, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ausgeschöpft?
..
4. Wieviele Ausländer müssen - trotz Rechtsanspruch - auf die Erteilung der
Aufenthaltsbewilligung bis lnkrafttreten der neuen Verordnung (aufgeschlüsselt
nach Bundesländern) warten?
5. Zu wieviel Prozent wird die Quote 1997 für die Familienzusammenführung in den
einzelnen Bundesländern bereits durch Ausländer, die sich in der
"Warteschleife" befinden, ausgeschöpft sein?
6. ln welchen Bundesländern wird die Familienzusammenführungs- und
Erwerbstätigen-Quote bereits soweit ausgeschöpft sein, daß es praktisch zu
einem Einwanderungsstopp (sieht man von Studenten und Schlüsselkräften ab)
kommt?
7. Mit wievielen Monaten bzw. Jahren Wartezeit werden Neuantragsteller im Jahr
1997 im Schnitt bis zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aufgrund der
"Quotenfälle" aus dem Jahr 1996 rechnen müssen?
8. lm Hauptausschuß am 3. 12. wurde mitgeteilt, daß die Vollzugsbeamten bereits
jetzt die Möglichkeit besitzen, den Antragstellern eine Frist mitzuteilen, zu
welcher sie mit der Erteilung einer Bewilligung rechnen können. Auf welcher
gesetzlichen Grundlage beruht dies, und warum wird diese lnformation nicht in
jedem Fall gegeben?
9. Wird das für Anfang 1997 geplante "lntegrationspaket" für ein Fremdenrechts-
änderungsgesetz eine Bestimmung enthalten, wonach den Antragstellern, die
wegen der Quote keine Bewilligung bekommen, rechtsverbindlich ein konkreter
Zeitpunkt genannt werden muß zu dem sie die Aufenthaltsbewilligung erhalten?