1728/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr.Lukesch, Auer, KröIl

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend gesamtwirtschaftliche Konsequenzen der Übernahme der CA-

BundesanteiIe durch die Bank Austria

 

 

Vor dem Hintergrund weitreichender wirtschaftlicher Veränderungen (EU-Beitritt,

Ostöffnung, GlobaIisierung der Produktion und der Märkte, Abbau von Handels-

schranken) und des zunehmenden Wettbewerbs der Standorte wird der Ausbau

der internationaIen Wettbewerbsposition und damit der Attraktivitätssteigerung

des Wirtschaftsstandortes zur zentralen Aufgabe der Wirtschaftspolitik. lm inter-

nationalen Vergleich kann Österreich dank einer Reihe von Vorzügen wie z.B. der

politischen Stabilität, einem investitionsfördernden Steuersystem und

ausgezeichneter Umweltwerte als guter Wirtschaftsstandort eingeordnet werden.

GIeichzeitig existieren jedoch auch Schwächen, zu denen ein wenig ergiebiger

Kapitalmarkt, vor aIlem für Eigen- und Venture-Kapital zähIt. Es ist daher Aufgabe

der Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des

österreichischen Kapitalmarkts zu setzen.

 

ln dem am 17. Dezember 1990 zwischen der SoziaIistischen Partei Österreichs

und der Österreichischen Volkspartei zur Bildung einer gemeinsamen Bundes-

regierung abgeschIossenen Arbeitsübereinkommen wurde vereinbart, die gesetz-

lichen Beschränkungen eines Verkaufes von AnteiIen des Bundes an Banken in

der ersten JahreshäIfte 1991 zu beseitigen. Weiters wurde zum Ausdruck

gebracht, daß substantielle Privatisierungsschritte unter Wahrung nationaler

Interessen und im Hinblick auf die Verbesserung der Struktur des Bankwesens zu

setzen sind. ln Verwirklichung dieser Zielsetzungen wurde 1991 das

Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an

der Creditanstalt Bankverein und der Österreichischen Länderbank

Aktiengesellschaft erteilt wurde, beschlossen.

 

Nach nunmehr nahezu sechs Jahren ist es dem Finanzminister doch noch

gelungen , die CA-BundesanteiIe zu veräußern, und zwar an die Bank Austria. Mit

Ausnahme der Österreichischen VoIkspartei sprachen sich alle im Nationalrat

vertretenen politischen Fraktionen für den Verkauf an die Bank Austria aus. Die

 

ÖVP hingegen befürwortete die Annahme des Offerts des EA-Generali-

Konsortiums oder eine breite Streuung der CA-Aktien über die Börse. Für das

Konsortium sprachen aus ÖVP-Sicht folgende Punkte:

 

. österreichische Lösung (ausländische Partner unter 20 %),

. echte Privatisierung (kein Konsortiumsmitglied unter bestimmendem EinfIuß der

öffentlichen Hand),

. ausgewogene Bankenstruktur unter Erhalt der CA aIs seIbständiger öster-

reichischer Bank,

. CA und Erste hätten sich hervorragend ergänzt,

. breite Aktienstreuung durch teilweise Publikumsplazierung.

 

Anläßlich der Veräußerung der CA-Anteile wurde deutlich, daß Österreich beim

Schutz von Minderheitsaktionären in Europa eine Nachzüglerposition einnimmt. In

den Offerten gab es kein Angebot, auch den anderen CA-Aktionären zu gleichen

Bedingungen den Verkauf zu ermöglichen. In den meisten anderen europäischen

Ländern und den USA wäre das undenkbar. Dort sind die Minderheitsaktionäre

bei Übernahmen geschützt. Ein Bieter, der ein Kaufangebot für ein Aktienpaket

Iegt, das ihm die KontroIIe bringt, ist verpfIichtet, dieses Offert auch den

Minderheitsaktionären zu unterbreiten. Die Basis für eine weitere positive

EntwickIung des österreichischen Finanzmarktes und damit für breitgestreute

Privatisierungen wäre auf jeden Fall ein verstärkter Schutz der KIeinaktionäre.

 

Die ÖVP stimmte einem Verkauf der CA-Bundesanteile an die Bank Austria

letztendlich doch zu, weiI folgende von ihr initiierten Begleitmaßnahmen

vorgesehen werden konnten:

 

o Rückzug des Staates und der PoIitik aus der Bank Austria durch

Privatisierung der von der AVZ und der Wiener Holding gehaItenen AnteiIe

o Sicherung der ArbeitspIätze der Mitarbeiter in der CA

o ErhaIt der Selbständigkeit der CA für weitere fünf Jahre

o Beschlußfassung eines umfassenden neuen Privatisierungsgesetzes

o Schutz der Kleinaktionäre bei der gegenständlichen Übernahme

o Schaffung eines umfassenden Übernahmerechts für börsenotierte

Unternehmungen

o Rückzug der AVZ aus der Girocredit

o breite Streuung der Bank Austria-Aktien des Bundes

o Neufassung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder

HaftungsentgeIt

o Abgabe der CA-Anteile an der lnvestkredit und KontrolIbank

o Nichtbeteiligung der Bank Austria an der PSK-Privatisierung

 

o Schaffung einer modernen Struktur der Wiener Börse

o Finanzierung einer Forschungs- und Exportoffensive

o AusnahmeregeIung für die KonsoIidierungspfIicht gemäß BWG wird mit

31.12.1998 befristet.

o die Bank Austria darf bei der CA kein asset-stripping betreiben

 

Mit den geplanten Strukturreformen bei den künftigen Privatisierungen, am

KapitaImarkt und im Bankensektor sind die Voraussetzungen geschaffen worden

um die Attraktivität des österreichischen Kapitalmarkts zu steigern und die Basis

für eine Entwicklung der Aktie als populäre Sparform gelegt worden.

 

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten foIgende

 

D r i n g I i c h e A n f r a g e :

 

1 . Unter welchen Voraussetzungen kann die durch den CA-Verkauf neu

entstehende Großbank wirtschaftlich erfolgreich sein?

 

2. Welche Vorteile hätte aus lhrer Sicht die Annahme des Offerts des EA-

GeneraIi-Konsortiums für den Kauf der CA-Anteile geboten?

 

3. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist ein funktionierender Kapitalmarkt

von entscheidender Bedeutung, um es möglichst vielen - auch kleinen Aktio-

nären - zu ermögIichen, ihr Geld in Risikokapital anzulegen. Wie beurteilen

Sie daher den Schutz der KleinanIeger im internationalen Vergleich?

 

4. Welche gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der KIein- und Minderheits-

aktionäre sind notwendig, um eine Verbesserung des Finanzmarktes und

damit des Wirtschaftsstandortes Österreich zu erreichen?

 

5. WeIche gesetzIichen Änderungen und struktureIlen Maßnahmen sind not-

wendig , um eine Anpassung des österreichischen Kapitalmarktes sowie der

heimischen Bankenstruktur an das europäische Niveau zu beschleunigen?

 

6. Wie ist der Verkauf der CA an die Bank Austria aus wettbewerbspolitischer

Sicht zu beurteilen?

 

7. Welche Auswirkungen wird der Verkauf der CA-Anteile an die Bank Austria

auf die Mitarbeiter haben?

 

8. Wird mit der nunmehr getroffenen Entscheidung die angestrebte strukturelle

Verbesserung des österreichischen Bankwesens erreicht werden?

 

9. Was erwarten Sie von einem etwaigen EU-Wettbewerbsverfahren im

Zusammenhang mit.dem Verkauf der CA-Aktien an die Bank Austria?

 

10. Wie beurteiIen Sie die vereinbarte Treuhandschaft für jene StimmrechtsanteiIe

von AVZ und Wiener Holding an der Bank Austria, die bei über 20 o/o

Beteiligung Iiegen?

 

11 . Welche Auswirkungen wird die geplante Reduzierung der Bank Austria-

AnteiIe vo Z und Wiener HoIding auf den österreichischen KapitaImarkt

haben? .

 

12. Welcheges tzlichen Verbesserungen schlagen Sie für zukünftige Privatisie-

rungen vor? ,

 

13. Welche Privatisierungen pIant die österreichische Bundesregierung in

nächster Zeit?

 

14. Wie kann der österreichische Aktienmarkt weiter beIebt und damit die

Spareinlagen im Ausmaß von rund 1.500 Mrd S für Privatisierungen mobili-

siert werden?

 

 

 

 

In formeIler Hinsicht wird verIangt, diese vor Eingang in die Tagesordnung

eingebrachte Anfrage im Sinne des § 93 Abs.1 GOG zum frühestmöglichen

Zeitpunkt zu behandeIn.