1729/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr . Khol , Kiss , Platter

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend spezielle Probleme der Exekutive auf Grund des

Strukturanpassungsgesetzes

 

 

Das Strukturanpassungsgesetz hat für den gesamten öffentlichen Dienst

gleichermaßen BeIastungen gebracht, wobei auf die spezieIIen Probleme der

Exekutive nicht eingegangen worden ist. Der Bundeskanzler hat zugesagt, hiezu

Gespräche zu führen.

 

Es war Absicht des Gesetzgebers, einen finanzielIen Anreiz zu schaffen, länger im

Dienst zu bleiben. Dieses ZieI ist wegen der besonderen Voraussetzungen für den

Exekutivdienst aber deshalb nicht zu erreichen, weil es im Fall einer

Weiterbelassung im Dienst nach Eintritt der Exekutivdienstunfähigkeit neben einer

Minderung des sozialen Status auch zu finanzielIen Einbußen bei den betroffenen

Beamten kommt.

 

Von der Exekutive wurden zur Lösung dieser Problematik folgende Vorschläge

unterbreitet:

 

. Für jedes Exekutivjahr solI eine Gutschrift von 2 Monaten erfolgen. Die dadurch

erreichten Prozente soIlen vom 60. Lebensjahr zurückgerechnet werden und

dadurch die Abschlagszahlung vermindern.

 

. Für Dienste, die physisch und psychisch besonders belastend sind, soIl eine

Zeitgutschrift von 10 Minuten pro Stunde erfolgen, die als Erholungsphasen zu

konsumieren sind.

 

. Das Pensionseintrittsalter soll bei der Exekutive mit 55 Jahren festgesetzt werde

 

. An Exekutivbeamten soIlen - nicht erst wenn sie erkrankt sind -

RehabiIitationsmaßnahmen gesetzt werden. Zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit

sind rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, um eine frühe Abnützung zu verhindern.

 

. Die Auszahlung der Jubiläumszuwendung soll nach den bisherigen

Bestimmungen erfolgen.

 

Grundlage der ÜberIegungen war insbesondere der Umstand , daß Beamte nicht bis

zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich sind und daß dafür - auch im

lnteresse des Dienstgebers, der Republik Österreich - AusgIeichsmaßnahmen

gesetzt werden müssen. Berücksichtigt werden muß in diesem Zusammenhang

auch der Umstand, daß Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und

sonstige Mehrleistungen besonderen physischen und psychischen Belastungen

ausgesetzt sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundeskanzler folgende

 

 

 

A n f r a g e :

 

 

1 . Haben auf Grund der von der Exekutive vorgelegten Vorschläge bereits

Gespräche zur Lösung der angesprochenen, durch die besondere Situation des

Exekutivdienstes bedingten Probleme stattgefunden?

 

2. Wenn nein, wann ist mit der Aufnahme der Gespräche zu rechnen?

 

3. Anerkennen Sie grundsätzlich die besondere Situation des Exekutivdienstes?

 

4. Sind Sie bereit, diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen?

 

5. ln weIchen Bereichen können Sie sich Veränderungen der geltenden Regelungen

etwa insbesondere

- Wachdienstzulage

- Zuerkennung einer Vergütung für besondere Gefährdung

- zeitliche Gutschrift für MehrIeistungen zur Erreichung eines früheren

Pensionsalters

- Jubiläumszuwendungen bei Exekutivdienstunfähigkeit

- Zeitgutschriften für Nacht- und Feiertagsdienste

- Präventionsmaßnahmen gegen Berufskrankheiten

- Erreichen des Höchstbezuges

vorstellen?

 

6. Wann kann mit entsprechenden gesetzlichen Vorschlägen des

Bundeskanzleramtes gerechnet werden?