1729/J
der Abgeordneten Dr . Khol , Kiss , Platter
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend spezielle Probleme der Exekutive auf Grund des
Strukturanpassungsgesetzes
Das Strukturanpassungsgesetz hat für den gesamten öffentlichen Dienst
gleichermaßen BeIastungen gebracht, wobei auf die spezieIIen Probleme der
Exekutive nicht eingegangen worden ist. Der Bundeskanzler hat zugesagt, hiezu
Gespräche zu führen.
Es war Absicht des Gesetzgebers, einen finanzielIen Anreiz zu schaffen, länger im
Dienst zu bleiben. Dieses ZieI ist wegen der besonderen Voraussetzungen für den
Exekutivdienst aber deshalb nicht zu erreichen, weil es im Fall einer
Weiterbelassung im Dienst nach Eintritt der Exekutivdienstunfähigkeit neben einer
Minderung des sozialen Status auch zu finanzielIen Einbußen bei den betroffenen
Beamten kommt.
Von der Exekutive wurden zur Lösung dieser Problematik folgende Vorschläge
unterbreitet:
. Für jedes Exekutivjahr solI eine Gutschrift von 2 Monaten erfolgen. Die dadurch
erreichten Prozente soIlen vom 60. Lebensjahr zurückgerechnet werden und
dadurch die Abschlagszahlung vermindern.
. Für Dienste, die physisch und psychisch besonders belastend sind, soIl eine
Zeitgutschrift von 10 Minuten pro Stunde erfolgen, die als Erholungsphasen zu
konsumieren sind.
. Das Pensionseintrittsalter soll bei der Exekutive mit 55 Jahren festgesetzt werde
. An Exekutivbeamten soIlen - nicht erst wenn sie erkrankt sind -
RehabiIitationsmaßnahmen gesetzt werden. Zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit
sind rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, um eine frühe Abnützung zu verhindern.
. Die Auszahlung der Jubiläumszuwendung soll nach den bisherigen
Bestimmungen erfolgen.
Grundlage der ÜberIegungen war insbesondere der Umstand , daß Beamte nicht bis
zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich sind und daß dafür - auch im
lnteresse des Dienstgebers, der Republik Österreich - AusgIeichsmaßnahmen
gesetzt werden müssen. Berücksichtigt werden muß in diesem Zusammenhang
auch der Umstand, daß Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und
sonstige Mehrleistungen besonderen physischen und psychischen Belastungen
ausgesetzt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundeskanzler folgende
A n f r a g e :
1 . Haben auf Grund der von der Exekutive vorgelegten Vorschläge bereits
Gespräche zur Lösung der angesprochenen, durch die besondere Situation des
Exekutivdienstes bedingten Probleme stattgefunden?
2. Wenn nein, wann ist mit der Aufnahme der Gespräche zu rechnen?
3. Anerkennen Sie grundsätzlich die besondere Situation des Exekutivdienstes?
4. Sind Sie bereit, diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen?
5. ln weIchen Bereichen können Sie sich Veränderungen der geltenden Regelungen
etwa insbesondere
- Wachdienstzulage
- Zuerkennung einer Vergütung für besondere Gefährdung
- zeitliche Gutschrift für MehrIeistungen zur Erreichung eines früheren
Pensionsalters
- Jubiläumszuwendungen bei Exekutivdienstunfähigkeit
- Zeitgutschriften für Nacht- und Feiertagsdienste
- Präventionsmaßnahmen gegen Berufskrankheiten
- Erreichen des Höchstbezuges
vorstellen?
6. Wann kann mit entsprechenden gesetzlichen Vorschlägen des
Bundeskanzleramtes gerechnet werden?