177/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Geldwäscherei - internationale Zusammenarbeit und österreichische Rechtslage

 

 

 

Immer wieder kommt Österreich in das Kreuzfeuer der internationalen Kritik mit dem

Vorwurf, ein Zentrum der Geldwäscherei durch die internationale organisierte

Kriminalität darzustellen. Verschiedene Faktoren deuten daraufhin, etwa auch interne

Untersuchungen und Analysen in verschiedenen Ministerien.

 

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 . In einer internen Information des Außenministeriums wird ein alarmierender

Bericht über die Situation der Geldwäscherei in Österreich vorgelegt.

Ist dieser Bericht vom 10. November 1995 bekannt?

Wie lautet dieser Bericht im Detail?

 

2. Das FATF-Sekretariat erstellt Länderberichte über die Umsetzung der 40

Empfehlungen von 1990 in Sachen Geldwäsche.

Liegt ein entsprechender Bericht über die Beurteilung Österreichs und der

österreichischen Umsetzungen der 40 Empfehlungen durch das FATF-

Sekretariat vor?

Welchen konkreten wörtlichen Inhalt hat dieser Länderbericht Österreichs?

Bei welchem Datum wurde er fertiggestellt bzw. übermittelt?

 

3. Welche konkreten Konsequenzen wurden bislang aus diesen internationalen

Vorwürfen und aus den Kritikpunkten des Länderberichtes gezogen?

 

4. Österreich hat das Wiener Übereinkommen 1989 und das Europarats

Übereinkommen unterzeichnet.

Warum wurde bis zum heutigen Tag von einer Ratifizierung und damit von der

völkerrechtlichen Verbindlichkeit dieser beiden Übereinkommen Abstand

genommen?

 

5. Im angeführten Bericht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

heißt es auf Seite 4 unter Punkt l 2 wörtlich: "Die Existenz anonymer Konten in

Österreich bedeutet Jedoch , daß das Prinzip "know your customer" nicht

IückenIos umgesetzt ist. " AnIäßlich der Sitzung des FATF 7 (19. - 21 .9. l995)

wurde seitens der Vertreter der Europäischen Kommission die Besorgnis über

die in Österreich nach wie vor aufrechte Anonymität von Wertpapieren und

Sparkonten zum Ausdruck gebracht.

Welche konkreten Informationen liegen über diese FATF 7-Treffen vor? Langte

im Ministerium ein konkreter Bericht diesbezüglich ein? Wie Iautet dessen