1771/J

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend EU-Förderungen/Ausgliederung der Gemeinschaftsinitiativen aus dem Bereich

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsmarktservice

 

 

Die Gemeinschaftsinitiativen für Arbeitslose und Beschäftigte (Employment, Adapt) wurden

bisher im Ministerium direkt abgewickelt. Aus verschiedensten Gründen soll diese

Abwicklung nun offensichtlich in das AMS ausgelagert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Wieviele Personen waren bisher im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit

der Abwicklung dieser Förderungen beschäftigt und welches Fördervolumen wird in

diesem Zusammenhang abgewickelt, bzw. wurde bisher abgewickelt?

 

2. Welchen Aufgabenbereich hatten diese Personen, bevor sie die

Förderungsabsicherung übernahmen, und welchen sollen sie nun übernehmen?

 

3. Wieviele Personen sollen sich in Zukunft im Arbeitsmarktservice mit dieser Art von

Förderung beschäftigen und wie hoch ist das Fördervolumen?

 

4. Wie wurde die Kofinanzierungsfrage bei der Abwicklung dieser Förderungen bisher

geregelt?

 

5. Wie soll die Kofinanzierung in Zukunft geregelt werden?

 

6. Stimmt es, daß Mittel aus dem Finanzministerium zur Kofinanzierung dieser Projekte

nicht bewilligt wurden und daher, zumindest in Zukunft, die Kofinanzierung dieser

Projekte zu Lasten von ESF-Förderungen geht?

 

7. Wieviele Mittel aus dem AMS wurden bereits jetzt zur Kofinanzierung solcher

Projekte herangezogen?

 

8. Verfolgt Österreich betreffend Förderung nach wie vor die Strategie, daß möglichst

viel Geld aus Brüssel "zurückgeholt" werden soll, oder stimmt es, daß im

Einvernehmen mit dem Finanzminister bzw. auf dessen Betreiben von diesem Kurs

abgegangen wird?

 

9. Stimmt es, daß die Revisionsabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und

Soziales alle Förderakte geprüft und damit verzögert hat?

Wenn ja, worauf begründet sich diese Prüfung und welche Verzögerungen sind

dadurch eingetreten?

Wenn nein, welche Förderakte wurden von der Revisionsabteilung geprüft und welche

Verzögerungen wurden dadurch verursacht?

 

10. Wie groß sind jeweils die Zeiträume zwischen mündlicher Zusage betreffend eines

Projektes , Vertrag zu einem Projekt und erster Zahlung zum betreffenden Projekt?

 

11 . Wieviele Verträge wurden im Bereich "adapt" bisher unterschrieben bzw. wieviele

mündliche Zusagen gab es bisher?

 

12. Wie hoch waren die Förderungen, welche für beschäftigte Personen / Ziel 4

ausgegeben wurden, vor Österreichs EU-Beitritt und wie hoch sind sie seit dem?

 

13. Stimmen sie dem Schluß zu, daß die erhöhte Förderung (noch) beschäftigter Personen

zu Lasten der Arbeitslosenförderung geht?

Wenn ja, sind die damit erzielten Wirkungen (Arbeitsplatzerhaltung) so positiv, daß

die geringere Förderung von Arbeitslosen damit gerechtfertigt werden kann?

Wenn nein, wie ist die Umschichtung zu interpretieren?