1771/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend EU-Förderungen/Ausgliederung der Gemeinschaftsinitiativen aus dem Bereich
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsmarktservice
Die Gemeinschaftsinitiativen für Arbeitslose und Beschäftigte (Employment, Adapt) wurden
bisher im Ministerium direkt abgewickelt. Aus verschiedensten Gründen soll diese
Abwicklung nun offensichtlich in das AMS ausgelagert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Wieviele Personen waren bisher im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit
der Abwicklung dieser Förderungen beschäftigt und welches Fördervolumen wird in
diesem Zusammenhang abgewickelt, bzw. wurde bisher abgewickelt?
2. Welchen Aufgabenbereich hatten diese Personen, bevor sie die
Förderungsabsicherung übernahmen, und welchen sollen sie nun übernehmen?
3. Wieviele Personen sollen sich in Zukunft im Arbeitsmarktservice mit dieser Art von
Förderung beschäftigen und wie hoch ist das Fördervolumen?
4. Wie wurde die Kofinanzierungsfrage bei der Abwicklung dieser Förderungen bisher
geregelt?
5. Wie soll die Kofinanzierung in Zukunft geregelt werden?
6. Stimmt es, daß Mittel aus dem Finanzministerium zur Kofinanzierung dieser Projekte
nicht bewilligt wurden und daher, zumindest in Zukunft, die Kofinanzierung dieser
Projekte zu Lasten von ESF-Förderungen geht?
7. Wieviele Mittel aus dem AMS wurden bereits jetzt zur Kofinanzierung solcher
Projekte herangezogen?
8. Verfolgt Österreich betreffend Förderung nach wie vor die Strategie, daß möglichst
viel Geld aus Brüssel "zurückgeholt" werden soll, oder stimmt es, daß im
Einvernehmen mit dem Finanzminister bzw. auf dessen Betreiben von diesem Kurs
abgegangen wird?
9. Stimmt es, daß die Revisionsabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales alle Förderakte geprüft und damit verzögert hat?
Wenn ja, worauf begründet sich diese Prüfung und welche Verzögerungen sind
dadurch eingetreten?
Wenn nein, welche Förderakte wurden von der Revisionsabteilung geprüft und welche
Verzögerungen wurden dadurch verursacht?
10. Wie groß sind jeweils die Zeiträume zwischen mündlicher Zusage betreffend eines
Projektes , Vertrag zu einem Projekt und erster Zahlung zum betreffenden Projekt?
11 . Wieviele Verträge wurden im Bereich "adapt" bisher unterschrieben bzw. wieviele
mündliche Zusagen gab es bisher?
12. Wie hoch waren die Förderungen, welche für beschäftigte Personen / Ziel 4
ausgegeben wurden, vor Österreichs EU-Beitritt und wie hoch sind sie seit dem?
13. Stimmen sie dem Schluß zu, daß die erhöhte Förderung (noch) beschäftigter Personen
zu Lasten der Arbeitslosenförderung geht?
Wenn ja, sind die damit erzielten Wirkungen (Arbeitsplatzerhaltung) so positiv, daß
die geringere Förderung von Arbeitslosen damit gerechtfertigt werden kann?
Wenn nein, wie ist die Umschichtung zu interpretieren?