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der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Dr. Antoni

und GenossInnen

an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Änderungen bei der Schulbuchaktion

Bei der Sitzung des Eltetnbeirates im BMUK am 16. Oktober 1996 wurde von den anwesenden

Elternvertretern u.a. berichtet, daß mit dem Familienministerium vereinbart worden sei, ,,daß die

Prämissen für die Schulbuchaktion neu definiert werden". Seitens des Familienministeriums sei

eine Beratungsfirma beauftragt worden, die dafür notwendigen Schritte zu erarbeiten.

Durch eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz wurde von den Regierungsparteien einver-

nehmlich eine Änderung der Schulbuchaktion dahingehend vorgenommen, daß zunächst 5 % und

in der Folge 10 % des Auftragsvolumens für die Schulbücher einer Schule auch für die Anschaf-

fung anderer Unterrichtsmittel verwendet werden können. Dieser Schritt wurde an den Schulen

sehr positiv aufgenommen, da er einen sinnvolleren Mitteleinsatz ermöglicht. Für die konkrete

Durchführung wartet man an den Schulen aber bereits unggeduldig auf den entsprechenden Erlaß

des Familienministeriums, da die Inanspruchnahme dieser 5 % für das kommende Schuljahr nur

dann möglich ist, wenn nicht jede(r) Lehrer(in) seine Bücher bestellt und damit das Budget zu 100

% verbraucht ist, sondern im Schulgemeinschaftsausschuß bzw. Schulforum beschlossen wird,

diese 5 (später 10) % im Sinne der neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin die folgende

A n f r a g e :

1. Wie lautet die Vereinbarung mit dem Familienministerium über die Neudefinition der Prämissen

für die Schulbuchaktion ?

2. Zwischen welchen Personen wurde diese Vereinbarung abgeschlossen ?

3. Was sind aus Ihrer Sicht die Ziele einer Veränderung der Schulbuchaktion ?