1782/J
der Abgeordneten Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Information über EU-weiter Inverkehrbt.ingungsanträge
Sie haben am 11. Dezember 1996 eine Gentechnik-Informationskampagne für das Frühjahr
l997 angekündigt. Gleichzeitig betreiben Sie, obwohl Sie rechtlich dazu befugt sind,
hinsichtlich EU-weiter Inverkehrbringungsanträge keine aktive Informationspolitik.
In der Anfragebeantwortung vom 25 .7.1995 zogen Sie sich auf den Standpunkt der
Vertraulichkeit der Informationen gemäß Richtlinie 90/220/EWG zurück:
"Davon zu unterscheiden ist die Frage der Offenlegung der Antragdossiers. Diesbezüglich
sieht das Verfahren der Richtlinie 90/220/EWG eine Übermittlung der verschlossenen
Antragsunterlagen an ausgewählte, der Kommission schriftlich bekanntzugebende Personen
der ''competent authority '' des jeweiligen Mitgliedslandes und eine vertrauliche Behandlung
dieser Unterlagen vor. Die Unterlagen umfassen detaillierte Informationen zu den GVO,
Anmelder, Umfang und Zweck des Antrags, mögliche gesundheits- und umweltrelevante
Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und Angaben zur Kennzeichnung ".
In der Anfragenbeantwortung vom 12.9.1996 änderten sie Ihre Argumentationslinie:
"Sowohl die Richtlinie 90/220/EWG als auch das österreichische Gentechnikgesetz
beinhalten keine aktive Informationspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen von
Inverkehrbringungsanträgen, die bei der EU-Kommission einlangen ''.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wenn Ihnen Information ein so wichtiges Anliegen ist, warum haben Sie nicht eine
aktive Informationspolitik hinsichtlich EU-weiter Inverkehrbringungsanträge von
gentechnisch veränderten Organismen betrieben und aktiv die Bevölkerung über
derartige Anträge informiert?
2. Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unverzüglich darüber
informieren, wenn derartige Inverkehrbringungsanträge in Ihrem Ressort eingelangt
sind und um welche Produkte es sich handelt?
3 . Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unvetzüglich darüber
informieren , wie Ihre Behörde über derartige Anträge entschieden hat?