1782/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Information über EU-weiter Inverkehrbt.ingungsanträge

 

Sie haben am 11. Dezember 1996 eine Gentechnik-Informationskampagne für das Frühjahr

l997 angekündigt. Gleichzeitig betreiben Sie, obwohl Sie rechtlich dazu befugt sind,

hinsichtlich EU-weiter Inverkehrbringungsanträge keine aktive Informationspolitik.

 

In der Anfragebeantwortung vom 25 .7.1995 zogen Sie sich auf den Standpunkt der

Vertraulichkeit der Informationen gemäß Richtlinie 90/220/EWG zurück:

 

"Davon zu unterscheiden ist die Frage der Offenlegung der Antragdossiers. Diesbezüglich

sieht das Verfahren der Richtlinie 90/220/EWG eine Übermittlung der verschlossenen

Antragsunterlagen an ausgewählte, der Kommission schriftlich bekanntzugebende Personen

der ''competent authority '' des jeweiligen Mitgliedslandes und eine vertrauliche Behandlung

dieser Unterlagen vor. Die Unterlagen umfassen detaillierte Informationen zu den GVO,

Anmelder, Umfang und Zweck des Antrags, mögliche gesundheits- und umweltrelevante

Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und Angaben zur Kennzeichnung ".

 

In der Anfragenbeantwortung vom 12.9.1996 änderten sie Ihre Argumentationslinie:

"Sowohl die Richtlinie 90/220/EWG als auch das österreichische Gentechnikgesetz

beinhalten keine aktive Informationspflicht der Behörde betreffend das Vorliegen von

Inverkehrbringungsanträgen, die bei der EU-Kommission einlangen ''.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wenn Ihnen Information ein so wichtiges Anliegen ist, warum haben Sie nicht eine

aktive Informationspolitik hinsichtlich EU-weiter Inverkehrbringungsanträge von

gentechnisch veränderten Organismen betrieben und aktiv die Bevölkerung über

derartige Anträge informiert?

 

2. Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unverzüglich darüber

informieren, wenn derartige Inverkehrbringungsanträge in Ihrem Ressort eingelangt

sind und um welche Produkte es sich handelt?

 

3 . Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unvetzüglich darüber

informieren , wie Ihre Behörde über derartige Anträge entschieden hat?