1783/J
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Austausch der Dampfgeneratoren beim Kernkraftwerk Krsko
Aus aktuellen Agenturmeldungen geht hervor, daß nunmehr die Betreiber des grenznahen
slowenischen Ke rnkraftwerkes Krsko den Austausch der schadhaften Dampfgeneratoren
vertraglich fixiert hätten (siehe apa-Meldung 067 vom 5 . Jänner 1997). Mit dieser
Großinvestition (0,3 bis1,5 Mrd öS) , die überaschend nicht an die Erichterfirma
Westinghouse sondern an Siemens-Framatome vergeben wurde, wird zwangsläufig mit
einer Verlängerung der voraussichtlichen Betriebsdauer des KKW zu rechnen sein. Diese
Perspektive läuft den Bestrebungen, das KKW aus Sicherheits- und
Wirtschaftlichkeitsgründen möglichst rasch vom Netz zu nehmen, eindeutig zuwider.
Insbesondere stellt sich in diesem aktuellen Zusammenhang die Frage der offiziellen
österreichischen Positionierung und der weiteren Vorgangsweise gegenüber unserem
Nachbarland.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welchem Weg, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt wurde die
österreichische Bundesregierung über den Vertragsabschluß zwischen der
BetreibergeselIschaft des slowenischen Kernkraftwerkes Krsko und dem
Bieterkonsortium Siemens-Framatome zur Lieferung neuer Dampfgeneratoren seitens
slowenischer Stellen in Kenntnis gesetzt?
2. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung auf diese neue Faktenlage gegenüber
den slowenischen Nachbarn zu reagieren, insbesondere hinsichtlich des Umstandes,
daß infolge dieser Großinvestition mit einem jahrzehntelangen Weiterbetrieb des
Risiokoreaktors zu rechnen wäre, wovon weiters die östereichischen Aktivitäten
bezüglich energiewirtschaftIicher Kooperation, Schließungsunterstützung, Schaffung
von EU-Finanzierungsinstrumenten und Arbeit der " Gemischten Kommission"
substantiell betroffen wären?
3. Liegen detaiIlierte Informationen über das finanzielle und materielle
Auftragsvolumen, die Gründe für den Zuschlag an Siemens-Framatome, die
Zeitplammg für die Änderungsarbeiten und den Weiterbetrieb (die Schließung) des
KKW, sonstige beabsichtigte Nachrüstungs- oder Sanierungsmaßnahmen der
Betreibergesellschaft sowie über die an der Finanzierung beteiligten Banken,
insbesondere über eine eventuelle Involvierung der Europäischen Investitionsbank