1785/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Geschäfte mit der "Herodesprämie"
Das im Oktober d.J. verabschiedete "Rindfleischpaket" des Agrarministerrates in
Luxemburg sieht Maßnahmen zur Entlastung des durch die BSE-Krise geschüttelten
Rindermarktes vor. Eine dieser Maßnahmen ist die sog. "Herodesprämie" , die bei
Schlachtung der männlichen Kälber bis zu 20 Tagen nach der Geburt und Entfernung des
Schlachtkörpers aus der menschlichen Nahrungskette ausbezahlt wird. Diese Prämie wird in
Frankreich, Portugal und Großbritannien angeboten. Östereich hat sich neben anderen
Staaten für die zweite Form, die Frühvermarktungsprämie, entschieden. Dabei werden die
Kälber - männliche oder weibliche - mit einem max. Gewicht von 82 kg geschlachtet und
vermarktet.
Medienberichten zufolge kommt es an der deutsch-französischen Grenze bereits zu
unerfreuIichen Geschäften mit der "Herodesprämie" . Deutsche Händler kaufen junge Kälber
auf und Iiefern sie an französische Tierkörperverwertungsanlagen, wo sie getötet und
"entsorgt'' werden. Die Prämie teilen sich die deutschen und französichen Händler.
Nach einem Statement von Agrarkommissar Fischler sind diese Transaktionen erlaubt ("The
European " , 28. Nov. - 4. Dez. 1996).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen auch ähnliche Transporte neugeborener Kälber von Östereich ins Ausland
(Frankreich , Portugal, Großbritannien) bekannt?
2. Ist es richtig, daß diese Transaktionen erlaubt sind? Wenn ja, warum?