1785/J

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

 

betreffend Geschäfte mit der "Herodesprämie"

 

 

 

Das im Oktober d.J. verabschiedete "Rindfleischpaket" des Agrarministerrates in

Luxemburg sieht Maßnahmen zur Entlastung des durch die BSE-Krise geschüttelten

Rindermarktes vor. Eine dieser Maßnahmen ist die sog. "Herodesprämie" , die bei

Schlachtung der männlichen Kälber bis zu 20 Tagen nach der Geburt und Entfernung des

Schlachtkörpers aus der menschlichen Nahrungskette ausbezahlt wird. Diese Prämie wird in

Frankreich, Portugal und Großbritannien angeboten. Östereich hat sich neben anderen

Staaten für die zweite Form, die Frühvermarktungsprämie, entschieden. Dabei werden die

Kälber - männliche oder weibliche - mit einem max. Gewicht von 82 kg geschlachtet und

vermarktet.

 

Medienberichten zufolge kommt es an der deutsch-französischen Grenze bereits zu

unerfreuIichen Geschäften mit der "Herodesprämie" . Deutsche Händler kaufen junge Kälber

auf und Iiefern sie an französische Tierkörperverwertungsanlagen, wo sie getötet und

"entsorgt'' werden. Die Prämie teilen sich die deutschen und französichen Händler.

 

Nach einem Statement von Agrarkommissar Fischler sind diese Transaktionen erlaubt ("The

European " , 28. Nov. - 4. Dez. 1996).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Sind Ihnen auch ähnliche Transporte neugeborener Kälber von Östereich ins Ausland

(Frankreich , Portugal, Großbritannien) bekannt?

 

2. Ist es richtig, daß diese Transaktionen erlaubt sind? Wenn ja, warum?