179/J

 

 

 

des Abgeordneten Wabl, Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

 

betreffend Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste

 

 

Über die Medien wurde bekannt, daß Sie die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) aus dem

Budget ausgliedern und in eine Privatstiftung einbringen wollen. Wie Sie ankündigen,

denken Sie an eine flexible Vertragsausgestaltung, die Grundverkäufe gestattet, um die

Zahlungen an das Budget sicherzustellen.

 

Als zweite Variante wird die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft diskutiert, bei der

Grundstücksverkäufe noch einfacher wären.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1 . In den letzten fünf Jahren haben die ÖBF ca. 790 Mio. S an den Staatshaushalt

abgeführt. Warum sehen Sie dennoch Handlungsbedarf für eine Ausgliederung der

Bundesforste aus dem Staatshaushalt?

 

2. Sie haben sich dafür ausgesprochen, daß die ÖBF in eine Privatstiftung eingebracht

werden sollen. Ergänzend wollen Sie die operative Führung der Forste in ein

Kapitalgesellschaft auslagern. Wie ist diese Ankündigung zu verstehen (bitte um nähere

Erläuterung)?

 

3. Die Grundidee einer Stiftung ist, daß die Erträge dem gemeinnützigen Stiftungszweck

(im vorliegenden Fall Stärkung der Wohlfahrtswirkungen des Staatswaldes, Sanierung

des Schutzwaldes) zugeführt werden. Wie ist Ihre Ankündigung, die Stiftung würde eine

konstante Ausschüttung an den Bund tätigen, mit der Stiftungsidee vereinbar?

 

4. Werden die Satzungen einer derartigen Stiftung in einem Bundesgesetz beschlossen

werden?

 

5. Eine Aktiengesellschaft wäre die für den Staatswald und seine vielfältigen Funktionen

(Schutz-Erholungs- und soziale Funktion) die schädlichste Rechtsform, um z.B. den

ertragsarmen SchutzwaId zu sichern. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die ÖBF in eine

Aktiengesellschaft umzuwandeln?

 

6. Übernimmt der Bund bei einer Ausgliederung der ÖBF die Ausfallshaftung bzw. wird

die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen geschaffen?

 

7. Selbst wenn der Bund im Falle einer Bundesforste-Aktiengesellschaft alle Aktien halten

würde, wie wollen Sie längerfristig ausschließen, daß es im Falle der budgetären

Erfordernisse zu keiner Teilprivatisierung der ÖBF kommt?

 

8. Für l996 ist eine Ausschüttung an den Bund von 303 Mio. S geplant, wobei

Grundverkäufe erforderlich sind, da die Ausschüttung aus den Holzerlösen nicht erbracht

werden kann. Wie hoch wird die Ausschüttung an den Bund in den nächsten Jahren sein

bzw. ist mit weiteren Grundstücksverkäufen zu rechnen?

 

9. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Dienstnehmer der ÖBF bei der von Ihnen

geplanten Änderung der Rechtsform des Betriebes?