1802/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Verbot von Antibiotika als Futtermittel-Zusatz
Die Zahl der antibiotikarestenten Krankheitserreger ist im Ansteigen begriffen. In den USA
sind bereits 12 % der Enterokokken bei Patienten in lntensivstationen gegen das hoch
wirksame Antibiotikum Vancomycin resistent. In Europa sind die Zahlen ähnlich
dramatisch. Der Anteil der gegen Penicillin resistenten Streptococcen schwankt in Europa
zwischen 5 und 47 Prozent.
Die häufigsten Verursacher der bakteriellen Lungenentzündung werden zunehmend
unempfindlich gegen häufig angewandte Antibiotika.
Vancomycin ist oft das letzte wirksame Präparat. Gerade die Wirkstoffe dieses
Antibiotikums werden aber unter dem Namen Avoparcin in der Tiermast bei Rindern und
Schweinen als " Leistungsförderer " eingesetzt.
Dänische und Deutsche Studien ergaben, daß der Verzehr von Fleisch dazu führen könnte,
beim Menschen die Wirksamkeit gewisser Antibiotika zu verringern. Aus diesem Grund ist
ab 1. April 1997 in der EU die Verwendung von Avoparcin als Zusatz im Futter für Tiere
verboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ab wann wird es in Österreich ein verbindliches Verbot des Einsatzes von Avoparcin
als Futtermittel geben?
2) Wie wird die Einhaltung des EU-weiten Verbotes von Avoparcin in Österreich
kontrolliert werden?
3) Welche Konsequenzen wird es für Händler und Landwirte geben, wenn diese trotz
EU-weitem Verbot von Avoparcin das Medikament trotzdem vertreiben oder dem
Tierfutter zusetzen? . ,. !.