1802/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Verbot von Antibiotika als Futtermittel-Zusatz

Die Zahl der antibiotikarestenten Krankheitserreger ist im Ansteigen begriffen. In den USA

sind bereits 12 % der Enterokokken bei Patienten in lntensivstationen gegen das hoch

wirksame Antibiotikum Vancomycin resistent. In Europa sind die Zahlen ähnlich

dramatisch. Der Anteil der gegen Penicillin resistenten Streptococcen schwankt in Europa

zwischen 5 und 47 Prozent.

Die häufigsten Verursacher der bakteriellen Lungenentzündung werden zunehmend

unempfindlich gegen häufig angewandte Antibiotika.

Vancomycin ist oft das letzte wirksame Präparat. Gerade die Wirkstoffe dieses

Antibiotikums werden aber unter dem Namen Avoparcin in der Tiermast bei Rindern und

Schweinen als " Leistungsförderer " eingesetzt.

Dänische und Deutsche Studien ergaben, daß der Verzehr von Fleisch dazu führen könnte,

beim Menschen die Wirksamkeit gewisser Antibiotika zu verringern. Aus diesem Grund ist

ab 1. April 1997 in der EU die Verwendung von Avoparcin als Zusatz im Futter für Tiere

verboten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ab wann wird es in Österreich ein verbindliches Verbot des Einsatzes von Avoparcin

als Futtermittel geben?

2) Wie wird die Einhaltung des EU-weiten Verbotes von Avoparcin in Österreich

kontrolliert werden?

3) Welche Konsequenzen wird es für Händler und Landwirte geben, wenn diese trotz

EU-weitem Verbot von Avoparcin das Medikament trotzdem vertreiben oder dem

Tierfutter zusetzen? . ,. !.