1806/J XX.GP
der Abgeordneten lng. Meischberger.
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Presseförderung
In den letzten Jahren wurden auf Grund des Presseförderungsgesetz 1985, BGBl.Nr. 228/19ß5,
jeweils rund 300 Mio. S an Förderungsmitteln für Tages- und Wochenzeitungen
ausgeschüttet.
Dies geschieht sowohl im Rahmen der allgemeinen als auch der besonderen Presseförderung.
Darüber hinaus sieht das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und
Publizistik 1984, BGBl.Nr. 369/1984, für periodische Druckschriften, die vier- bis vierzigmal
jährlich erscheinen, weitere Zuwendungen vor.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende
ANFRAGE
1. Welche Tages und Wochenzeitungen wurden in den Jahren 1995 und 1996 im Rahmen der
allgemeinen Presseförderung gefördert?
2. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die jeweils geförderten Tages- und
Wochenzeitungen in den Jahren 1995 und 1996?
3. Welche Tages- und Wochenzeitungen wurden in den Jahren 1995 und 1996 im Rahmen
der besonderen Förderung zur Erhaltung der Meinungsvielfalt gefördert?
4. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die im Rahmen der besonderen
Förderung geförderten Tages- und Wochenzeitungen in den Jahren 1995 und 1996?
5. Welche periodischen Druckschriften wurden in den Jahren 1995 und 1996 auf Grund des
Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984
gefördert ?
6. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die geförderten Druckschriften in
den Jahren 1995 und 1996?