1806/J XX.GP

 

der Abgeordneten lng. Meischberger.

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Presseförderung

In den letzten Jahren wurden auf Grund des Presseförderungsgesetz 1985, BGBl.Nr. 228/19ß5,

jeweils rund 300 Mio. S an Förderungsmitteln für Tages- und Wochenzeitungen

ausgeschüttet.

Dies geschieht sowohl im Rahmen der allgemeinen als auch der besonderen Presseförderung.

Darüber hinaus sieht das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und

Publizistik 1984, BGBl.Nr. 369/1984, für periodische Druckschriften, die vier- bis vierzigmal

jährlich erscheinen, weitere Zuwendungen vor.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler

folgende

ANFRAGE

1. Welche Tages und Wochenzeitungen wurden in den Jahren 1995 und 1996 im Rahmen der

allgemeinen Presseförderung gefördert?

2. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die jeweils geförderten Tages- und

Wochenzeitungen in den Jahren 1995 und 1996?

3. Welche Tages- und Wochenzeitungen wurden in den Jahren 1995 und 1996 im Rahmen

der besonderen Förderung zur Erhaltung der Meinungsvielfalt gefördert?

 

4. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die im Rahmen der besonderen

Förderung geförderten Tages- und Wochenzeitungen in den Jahren 1995 und 1996?

5. Welche periodischen Druckschriften wurden in den Jahren 1995 und 1996 auf Grund des

Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984

gefördert ?

6. Welche jährlichen Förderungsbeträge ergeben sich für die geförderten Druckschriften in

den Jahren 1995 und 1996?