1825/J XX.GP
A n f r a g e
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Studienzeiten
Durch die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wurde der Bezug der
Familienbeihilfe dahingehend beschränkt, daß diese nur mehr ausbezahlt wird, wenn
das Studium in der gesetzlichen Studienzeit (plus einem Toleranzsemester pro Stu-
dienabschnitt) absolviert wird. Die Definition der Studienzeit entspricht jedoch in vie-
len Studienrichtungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere den
Rahmenbedingungen an den einzelnen lnstituten.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissen-
schaft, Verkehr und Kunst nachstehende
A n f r a g e:
1) Welche gesetzlichen Studienzeiten sind für die einzelnen, in Österreich zugelas-
senen Studien vorgesehen?
2) Wieviele Studenten schließen ihr Studium in der vorgesehenen Studienzeit ab?
3) Wie hoch ist die Durchschnittsstudiendauer für die in Österreich angebotenen
Studienrichtungen?
4) Entsprechen lhrer Meinung nach die derzeitigen Mindeststudienzeiten der Reali-
tät,
5) Sind Sie der Meinung, daß es vertretbar ist, den Bezug der Familienbeihilfe an
unrealistische Mindeststudienzeiten zu koppeln?
6) Wird es in absehbarer Zeit zu einer Anpassung der für den Familienbeihilfenbezug
relevanten Studienzeiten an die tatsächlichen Gegebenheiten kommen?
7) Was geschieht, wenn ein Studierender aus Gründen, die er selbst nicht beeinflus-
sen kann (z.B. mangelnde Übungs- und Laborplätze oder Prüfungstermine) ein
Semester verliert?
8) Wird dies als zusätzliches Toleranzsemester gewertet?
Wenn nein, warum nicht? ) : ,