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der Abgeordneten Dr. Feurstein

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Renovierung der Amtsräume des Zollamtes Höchst

 

 

Der Vorsitzende des ÖGB Vorarlberg, Herr Norbert Loacker, hat in den Vorarlberger

Nachrichten vom 2. Februar 1996 berichtet, daß er aus der Himmelpfortgasse in Wien

einen Brief erhalten. habe, aus dem er wörtlich zitiert: "Im Jahresbudget 1996

Bundeshochbau seien zur Bedeckung der ersten Baurate für die Amtsräume des

Zollamtes Höchst zwei Millionen Schilling reserviert."

 

Tatsache ist, daß es noch gar kein Bundesbudget 1996 gibt. Außerdem ist keine

Haushaltsstelle "Bundeshochbau" bekannt, über die der Bundesminister für Finanzen

allein verfügungsberechtigt ist. Die Äußerungen des Landesvorsitzenden des ÖGB

Vorarlberg, der sich in diesem Bericht eines besonders guten Naheverhältnis zum

Herrn Bundeskanzler und zum Herrn Finanzmmister rühmt, sind daher zu hinhinterfragen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen

folgende

 

 

A N F R A G E N :

 

 

1. Über welche Haushaltsstelle verfügt der Bundesminister für Finanzen, die eine

Dotierung des Bundeshochbaues ermöglicht?

 

2. Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Aussage des Vorsitzenden

des ÖGB Vorarlberg, Herrn Norbert Loacker?

 

3. Wie lautet der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Vorsitzenden des ÖGB

Vorarlberg, Herrn Norbert Loacker, und dem Bundesministerium für Finanzen

in der Angelegenheit Amtsräume des Zollamtes Höchst?