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der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Renovierung der Amtsräume des Zollamtes Höchst
Der Vorsitzende des ÖGB Vorarlberg, Herr Norbert Loacker, hat in den Vorarlberger
Nachrichten vom 2. Februar 1996 berichtet, daß er aus der Himmelpfortgasse in Wien
einen Brief erhalten. habe, aus dem er wörtlich zitiert: "Im Jahresbudget 1996
Bundeshochbau seien zur Bedeckung der ersten Baurate für die Amtsräume des
Zollamtes Höchst zwei Millionen Schilling reserviert."
Tatsache ist, daß es noch gar kein Bundesbudget 1996 gibt. Außerdem ist keine
Haushaltsstelle "Bundeshochbau" bekannt, über die der Bundesminister für Finanzen
allein verfügungsberechtigt ist. Die Äußerungen des Landesvorsitzenden des ÖGB
Vorarlberg, der sich in diesem Bericht eines besonders guten Naheverhältnis zum
Herrn Bundeskanzler und zum Herrn Finanzmmister rühmt, sind daher zu hinhinterfragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen
folgende
A N F R A G E N :
1. Über welche Haushaltsstelle verfügt der Bundesminister für Finanzen, die eine
Dotierung des Bundeshochbaues ermöglicht?
2. Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Aussage des Vorsitzenden
des ÖGB Vorarlberg, Herrn Norbert Loacker?
3. Wie lautet der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Vorsitzenden des ÖGB
Vorarlberg, Herrn Norbert Loacker, und dem Bundesministerium für Finanzen
in der Angelegenheit Amtsräume des Zollamtes Höchst?