1853/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Grenzsicherung
Zahlreiche Gendarmeriebeamte Westösterreichs beschweren sich über die Art und
Weise, wie westösterreichische Gendarmeriebeamte nur scheinbar freiwillig den
Dienstposten wechseln müssen und zur Grenzsicherung in Niederöstereich
verpflichtet werden. Dem zugrunde liegt ein angeblicher Alarmaufruf des
Landeshauptmannes von Niederösterreich über die angebliche Häufung illegaler
Grenzübertritte im Bereich von Niederöstereich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres aus
diesem Grund folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Wie hat sich nach den Beobachtungen und Daten des Innenministeriums die Zahl
illegaler Grenzübertdttsversuche in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils an der
niederösterreichischen, burgenländischen und oberöstereichischen Grenze
entwickelt?
2. Ist es richtig, daß in der Öffentlichkeit immer von einer Freiwilligkeit von
Beamten gesprochen wurde, die aus Westöstereich zur Grenzsicherung in
Niederöstereich eingesetzt werden?
3. Wieviele Beamte aus Westöstereich aus jeweils welchen Bundesländern sind
derzeit an der niederöstereichischen Grenze eingesetzt? Wieviele dieser
Beamten mußten diesen Dienst unfreiwillig antreten? Ist es richtig, daß es sich
um insgesamt 60 Beamte alleine aus Tirol handelt, von denen mehr als 40 diesen
Dienst unfreiwillig antreten mußten?
4. Hält der Innenminister die derzeitige Unterbringung - 19 m²-Zimmer für 6
Personen, Unterbringung in Stockbetten, eine Dusche für 18 Personen - für
akzeptabel? Wenn nein, wie wird hier eine Korektur geplant?
5. Hält der Innenminister in diesem Zusammenhang die Anwendung der
Zuteilungsmöglichkeit ohne Zustimmung des Beamten für angebracht?
6. Sind weitere Ausbaumaßnahmen dieser Form von Grenzsicherung geplant?
Wenn ja, wann und wo?
7. Wielange soll diese Grenzsicherung durch Gendarmeriebeamte aus
Westösterreich in diesem Stil aufrechterhalten werden?