1853/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Grenzsicherung

Zahlreiche Gendarmeriebeamte Westösterreichs beschweren sich über die Art und

Weise, wie westösterreichische Gendarmeriebeamte nur scheinbar freiwillig den

Dienstposten wechseln müssen und zur Grenzsicherung in Niederöstereich

verpflichtet werden. Dem zugrunde liegt ein angeblicher Alarmaufruf des

Landeshauptmannes von Niederösterreich über die angebliche Häufung illegaler

Grenzübertritte im Bereich von Niederöstereich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres aus

diesem Grund folgende schriftliche

ANFRAGE:

1 . Wie hat sich nach den Beobachtungen und Daten des Innenministeriums die Zahl

illegaler Grenzübertdttsversuche in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils an der

niederösterreichischen, burgenländischen und oberöstereichischen Grenze

entwickelt?

2. Ist es richtig, daß in der Öffentlichkeit immer von einer Freiwilligkeit von

Beamten gesprochen wurde, die aus Westöstereich zur Grenzsicherung in

Niederöstereich eingesetzt werden?

3. Wieviele Beamte aus Westöstereich aus jeweils welchen Bundesländern sind

derzeit an der niederöstereichischen Grenze eingesetzt? Wieviele dieser

Beamten mußten diesen Dienst unfreiwillig antreten? Ist es richtig, daß es sich

um insgesamt 60 Beamte alleine aus Tirol handelt, von denen mehr als 40 diesen

Dienst unfreiwillig antreten mußten?

4. Hält der Innenminister die derzeitige Unterbringung - 19 m²-Zimmer für 6

Personen, Unterbringung in Stockbetten, eine Dusche für 18 Personen - für

akzeptabel? Wenn nein, wie wird hier eine Korektur geplant?

5. Hält der Innenminister in diesem Zusammenhang die Anwendung der

Zuteilungsmöglichkeit ohne Zustimmung des Beamten für angebracht?

6. Sind weitere Ausbaumaßnahmen dieser Form von Grenzsicherung geplant?

Wenn ja, wann und wo?

7. Wielange soll diese Grenzsicherung durch Gendarmeriebeamte aus

Westösterreich in diesem Stil aufrechterhalten werden?