1859/J XX.GP

 

der Abgeordneten Rossmann und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ..Parkplatzsteuer. in Graz

Durch die mit 01.07.1996 in Kraft getretene Verordnung über Sachbezüge werden einheitlich

öS 200.- als ..Parkplatz-Einheitswert.. dem Einkommen zugerechnet. und zwar nur dann,

wenn der Parkplatz in einer gebührenpflichtigen Zone liegt. Liegt der Parkplatz aul3erhalb

einer solchen Zone. entfällt seit 1. Juli jede Steuerpflicht.

Eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates. wie in der Presse berichtet, machte

zumindest Freitag den 17.01.1997 einen Traum vieler Autofahrer wahr: Weil nach Ansicht

der Juristen die Parkgebühren-Verordnung rechtliche Fehler aufweist. dürfe man sie auch

nicht anwenden.

Nun soll es Reparaturmaßnahmen der Stadt in Sachen Parkgebühren geben - um ..doppelte

Rechtssicherheit.. zu vermitteln. wird der Gemeinderat am Donnerstag (23.01 .1997) eine neue

Verordnung absegnen - so. wie es der Unabhängige Verwaltungssenat will.

Auf Grund dieser Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates kann man aber einen

Großteil der Grazer Kurzparkzonen als nicht gebührenpflichtig bezeichnen und deshalb mül3te

seit 1. Juli 1996 jede Steuerpflicht für Parkplätze entfallen.

Laut Auskunft des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) sind mit Beschlul3 des

Stadtsenates (Zuständig für Kurzparkzonen) und des Gemeinderates (zuständig für die

Gebührenptlicht) vom Oktober 1 979 alle Kurzparkzonen in der Stadt Graz mit

Gebührenptlicht ausgestattet.

Es wurden dann zwar im Laufe der Jahre weitere Kurzparkzonen durch den Stadtsenat

eingeführt - doch wurde kein neuerlicher Beschluß des Gemeinderates für die Gebührenpflicht

gefal3t.

Nach Aussage des UVS sind die nach 1 979 eingeführten Kurzparkzonen durch den geltenden

Beschluß des Gemeinderates nicht als gebührenptlichtig anzusehen.

Da es sich hierbei um Parkplätze handelt. die sich au(3erhalb von gebührenptlichtigen Zonen

befinden. mül3te seit 01. Juli 1996, nach in Krafttreten der ..Verordnung über Sachbezüge...

jede Steuerpflicht entfallen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen

folgende

 

Anfrage

1 . Wie beurteilen sie die oben stehende Sachlage?

2. Welche Maßnahmen werden von ihrer Seite gesetzt um diese Rechtsunsicherheiten im

Zusammenhang mit dem ..Parkplatz-Einheitswert.. zu beseitigen.

3. Welche Maßnahmen werden gesetzt um den Steuerpflichtigen in Graz aut.

unbürokratischen Weg rückwirkend mit 1. Juli 1996 die geleisteten Zahlungen

zurückzuerstatten?

4. Wie hoch beziffern sie die Summe der in diesem Zusammenhang geleisteten

Steuerzahlungen. die auf Grund der ..Verordnung über Sachbezüge.. eingehoben wurden

und nun wegen der rechtlich fehlerhaften Parkgebühren-Verordnung rückerstattet werden

müssen?

5. Wie sieht die Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang aus - wird die

Finanzverwaltung Regreßforderungen an die Stadt Graz richten.?

6. Wie sieht die weitere Vorgangsweise bei der Information der Betroffenen aus. die nun

Rückzahlungen beanspruchen bzw. zu erhalten haben.?