1861/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Mag. Stadler, Koller-. Wenitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Nachteile für Bananenimporteure und Konsumenten durch
die EU-Bananenmarktordnung beschweren sich über das schlechte Ergebnis
und Nachteile der EU-Bananenmarktordnung: wurden in die
Kategorie der Zweitimporteure und Reifer eingestuft daher wurden ihnen
etwa 73 % der Bananenlizenzen ( resultierend auch ihren vorbezügen im
Referenzzeitraum 1991-1994 ) weggenommen und anderen EU-Ländern zugeteilt.
Seither sind Österreichs Importeure von den Vorlieferanten abhängig, was
angesichts der hohen österreichischen Pro-Kopf-Quote von ca.16,5 kg eine
massive Verschlechterung der Verordnungssicherheit für die Konkurrenten
bedeutet.
Zur Versorgung des österreichischen Marktes müssen die Importeure außerdem
seit dem EU-Beitritt die verlorengegangenen Lizenzen zur Verordnung des
österreichischen Marktes um durchschnittlich öS 50,- pro Karton mit 18,14
kg Bananen netto von jenen Ländern zurückkaufen, die das 73%ige "Einstands-
geschenk" Österreichs zugeteilt bekamen. Das bedeutet also eine Verteuerung
um öS2,75pro kg Bananen.
Im Hauptausschuß des Nationalrates wurde diese Umverteilung damit begründet,
einen Ausgleich zwischen den höherpreisigen AKP-Bananen mit angeblich umwelt-
freundlicher Produktion einerseits und den lateinamerikanischen Produkten
andererseits zu schaffen. Tatsächlich gefördert wird mit diesem Aufschlag
aber lediglich der einträgliche Handel mit Lizenzen.
Die Zeche zahld der Konsument: Während vor dem EU Beitritt 1 Kilo Bananen
im Sonderangebot meistum öS 9,90 zu haben war, kostet ein Kilo jetzt
zwischen 14,- und 27, - Schil1ing! Die Qualität und Haltbarkeit schwankt
sehr stark .
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
A n f r a g e :
1.Wer ist auf Regierungsebene für das schlechte Ergebnis der Bananen-
verhandlungen in der EU zum Schaden der österreichischen Bananenimporteure
und Kosumenten verantwortlich?
2. Wer ist auf Beamtenmebene für dieses schlechte Erbebnis verantwortlich?
Warum wurde die Aberkennung von 73% der österreichischen Lizenzen
und deren Zuteilung an andere EU Staaten von Ihrem Ressort akzeptiert?
4. Welches Gegengeschäft wurden von den Österreichischen Verhandlern
in diesem Zusammenhang getätigt ?
5. Womit läßt sich die zeitweise starke Erhöhung der Kosumenten Preise für Bananen
seit dem EU Beitritt Österreichs aus der Sicht Ihres Ressorts rechtfertigen?
6. Womit lassen sich die Schwankungen bei Qualität und Haltbarkeit der in
Österreich seit dem EU Beitritt angebotenen Bananen aus der Sicht Ihres
Ressorts erklären?
7.Werden sie sich in den zuständigen EU-Gremien für die rasche Erstellung
und Durchsetzung von Standards umwelt-und menschengerechter Produktions-
und Handelsbedingungen für Bananen einsetzen?
8.Werden sie sich in den zuständigen EU-Gremien eine Ergänzung der EU Bananen
Marktordnung um unprüfbare soziale und ökologisdche Mindeststandards verlangen?
9. Ist Ihrem Ressort bekannt welche Summen Bekannt, welche Summen
a) EU-weit, b)österreichweit,
aus dem Zuschlag von ca.50,- pro Bananekarton pro Jahr aufgebracht
werden?
10. Ist Ihrem Ressort bekannt , welche Summen tatsächlich proJahr für die
Bananenproduzenten in den einzelenen AKB-Staaten ausgegeben werden,
die aus diesem 50,- Zuschlag aufgebracht werden ?
11.Werden sie sich nach dem Muster Deutschlands 1995 - für
eine Aufstockung der österreichischen Kontingente in der Bananenmarktordnung
der EU einsetzen, damit der Lizenzhandel zu Lasten der österreichischen
Importeure zurückgehen kann?