1861/J XX.GP

 

A n f r a g e

der Abg. Mag. Stadler, Koller-. Wenitsch und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Nachteile für Bananenimporteure und Konsumenten durch

die EU-Bananenmarktordnung beschweren sich über das schlechte Ergebnis

und Nachteile der EU-Bananenmarktordnung: wurden in die

Kategorie der Zweitimporteure und Reifer eingestuft daher wurden ihnen

etwa 73 % der Bananenlizenzen ( resultierend auch ihren vorbezügen im

Referenzzeitraum 1991-1994 ) weggenommen und anderen EU-Ländern zugeteilt.

Seither sind Österreichs Importeure von den Vorlieferanten abhängig, was

angesichts der hohen österreichischen Pro-Kopf-Quote von ca.16,5 kg eine

massive Verschlechterung der Verordnungssicherheit für die Konkurrenten

bedeutet.

Zur Versorgung des österreichischen Marktes müssen die Importeure außerdem

seit dem EU-Beitritt die verlorengegangenen Lizenzen zur Verordnung des

österreichischen Marktes um durchschnittlich öS 50,- pro Karton mit 18,14

kg Bananen netto von jenen Ländern zurückkaufen, die das 73%ige "Einstands-

geschenk" Österreichs zugeteilt bekamen. Das bedeutet also eine Verteuerung

um öS2,75pro kg Bananen.

Im Hauptausschuß des Nationalrates wurde diese Umverteilung damit begründet,

einen Ausgleich zwischen den höherpreisigen AKP-Bananen mit angeblich umwelt-

freundlicher Produktion einerseits und den lateinamerikanischen Produkten

andererseits zu schaffen. Tatsächlich gefördert wird mit diesem Aufschlag

aber lediglich der einträgliche Handel mit Lizenzen.

Die Zeche zahld der Konsument: Während vor dem EU Beitritt 1 Kilo Bananen

im Sonderangebot meistum öS 9,90 zu haben war, kostet ein Kilo jetzt

zwischen 14,- und 27, - Schil1ing! Die Qualität und Haltbarkeit schwankt

sehr stark .

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

A n f r a g e :

1.Wer ist auf Regierungsebene für das schlechte Ergebnis der Bananen-

    verhandlungen in der EU zum Schaden  der österreichischen Bananenimporteure

     und Kosumenten verantwortlich?

2.  Wer ist auf Beamtenmebene für dieses schlechte Erbebnis verantwortlich?

 

    Warum wurde die Aberkennung von 73% der österreichischen Lizenzen

     und deren Zuteilung an andere EU Staaten von Ihrem Ressort akzeptiert?

4.  Welches Gegengeschäft wurden von den Österreichischen Verhandlern

     in diesem Zusammenhang getätigt ?

5. Womit läßt sich die zeitweise starke Erhöhung der Kosumenten Preise für Bananen

    seit dem EU Beitritt  Österreichs aus der Sicht Ihres Ressorts rechtfertigen?

6.  Womit lassen sich die Schwankungen bei Qualität und Haltbarkeit der in

     Österreich seit dem EU Beitritt angebotenen Bananen aus der Sicht Ihres

     Ressorts erklären?

7.Werden sie sich in den zuständigen EU-Gremien für die rasche Erstellung

    und Durchsetzung von Standards umwelt-und menschengerechter Produktions-

    und Handelsbedingungen für Bananen einsetzen?

8.Werden sie sich in den zuständigen EU-Gremien eine Ergänzung der EU Bananen

    Marktordnung um unprüfbare soziale und ökologisdche Mindeststandards verlangen?

9.  Ist Ihrem Ressort bekannt welche Summen Bekannt, welche Summen

a)  EU-weit, b)österreichweit,

 aus dem Zuschlag von ca.50,- pro Bananekarton pro Jahr aufgebracht

 werden?

10.  Ist Ihrem Ressort bekannt , welche Summen tatsächlich proJahr für die

      Bananenproduzenten in den einzelenen AKB-Staaten ausgegeben werden,

      die aus diesem 50,- Zuschlag aufgebracht werden ?

11.Werden sie sich nach dem Muster Deutschlands 1995 - für

     eine Aufstockung der österreichischen  Kontingente in der Bananenmarktordnung

     der EU einsetzen, damit der Lizenzhandel zu Lasten der österreichischen

     Importeure zurückgehen kann?