1867/J XX.GP
der Abgeordneten Fink
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den Finanzämtern
Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen bei den Beamten soll offensichtlich
auch im Bereich der Finanzämter gespart werden. Dabei reichen die kolportierten
Absichten von einer Nichtnachbesetzung offener Planstellen bis einschließlich
des Jahres 2000 bis zu Weisungen, daß alle Karenzvertretungen bei
Vertragsende nicht weiter verlängert werden sollen. Auch in der
Anfragebeantwortung 1 091 /AB wurde seitens des Bundesministers für Finanzen
festgestellt, daß "bedingt durch die Personalkürzungen der letzten Jahre sowie
die erforderlichen Einsparungen sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand
im Bundesministerium für Finanzen grundsätzliche Überlegungen über die
Organisation der Finanzverwaltung angestellt werden".
Auf der anderen Seite steigen aber die Anforderungen an die Finanzämter
permanent an. Insbesondere durch die Flut an Gesetzesänderungen im
Steuerbereich werden die Beamten bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit
belastet. Es wird für sie immer schwieriger, neben der permanent steigenden
täglichen Arbeit auch die Neuerungen alle zu erlernen und sie entsprechend
umzusetzen. Darüber hinaus ist auch noch auf die zukünftige Altersstruktur der
Finanzbeamten hinzuweisen, falls es wirklich zu einem Aufnahmestop bis zum
Jahr 2OOO kommen sollte.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfra g e :
1 ) Sind Einsparungsmaßnahmen im Bereich des Personalwesens bei den
österreichischen Finanzämtern geplant?
Wenn ja, in welcher Form und welche Finanzämter werden davon betroffen
sein?
2) Ist die Auflösung kleinerer Finanzämter geplant?
Wenn ja, welche Umstrukturierungen werden damit verbunden sein?
3) Wie soll die Qualität der Arbeit der Finanzbeamten aufrecht erhalten
werden, wenn einerseits ihre Zahl reduziert werden soll und andererseits die
Gesetzesflut immer größere Ausmaße annimmt?
4) Wie soll - für den Fall, daß kleine Finanzämter geschlossen werden - die
Serviceleistung für die Bürger aufrecht erhalten werden, wenn jeder
persönliche Kontakt zum Finanzamt mit der Zurücklegung langer
Wegstrecken und hohem Zeitaufwand verbunden ist?