1867/J XX.GP

 

der Abgeordneten Fink

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den Finanzämtern

Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen bei den Beamten soll offensichtlich

auch im Bereich der Finanzämter gespart werden. Dabei reichen die kolportierten

Absichten von einer Nichtnachbesetzung offener Planstellen bis einschließlich

des Jahres 2000 bis zu Weisungen, daß alle Karenzvertretungen bei

Vertragsende nicht weiter verlängert werden sollen. Auch in der

Anfragebeantwortung 1 091 /AB wurde seitens des Bundesministers für Finanzen

festgestellt, daß "bedingt durch die Personalkürzungen der letzten Jahre sowie

die erforderlichen Einsparungen sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand

im Bundesministerium für Finanzen grundsätzliche Überlegungen über die

Organisation der Finanzverwaltung angestellt werden".

Auf der anderen Seite steigen aber die Anforderungen an die Finanzämter

permanent an. Insbesondere durch die Flut an Gesetzesänderungen im

Steuerbereich werden die Beamten bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit

belastet. Es wird für sie immer schwieriger, neben der permanent steigenden

täglichen Arbeit auch die Neuerungen alle zu erlernen und sie entsprechend

umzusetzen. Darüber hinaus ist auch noch auf die zukünftige Altersstruktur der

Finanzbeamten hinzuweisen, falls es wirklich zu einem Aufnahmestop bis zum

Jahr 2OOO kommen sollte.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

Anfra g e :

1 ) Sind Einsparungsmaßnahmen im Bereich des Personalwesens bei den

österreichischen Finanzämtern geplant?

Wenn ja, in welcher Form und welche Finanzämter werden davon betroffen

sein?

2) Ist die Auflösung kleinerer Finanzämter geplant?

Wenn ja, welche Umstrukturierungen werden damit verbunden sein?

 

3) Wie soll die Qualität der Arbeit der Finanzbeamten aufrecht erhalten

werden, wenn einerseits ihre Zahl reduziert werden soll und andererseits die

Gesetzesflut immer größere Ausmaße annimmt?

4) Wie soll - für den Fall, daß kleine Finanzämter geschlossen werden - die

Serviceleistung für die Bürger aufrecht erhalten werden, wenn jeder

persönliche Kontakt zum Finanzamt mit der Zurücklegung langer

Wegstrecken und hohem Zeitaufwand verbunden ist?