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der Abgeordneten Wurmitzer, Edeltraud Gatterer

und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

 

betreffend Telefongebührenverrechnung durch die Österreichische Post

 

 

Der Tagespresse sind immer wieder Meldungen über Unzulänglichkeiten bei der

Bemessung der Telefongebühren durch die Österreichische Post zu entnehmen. In

den meisten Fällen beklagen sich Postkunden über unerkIärlich hohe Gebühren,

weIche den durchschnittlichen Gebührensatz oft um ein Vielfaches überschreiten.

Beschwerden in dieser Hinsicht sind zumindest wirkungslos, weil es den Post-

kunden aufgrund der technischen Monopolumstellung der Post praktisch unmöglich

ist, Beweisunterlagen vorzulegen. Die Sperre von Auslandsgesprächen wiederum

verursacht relativ hohe Fixgebühren. ln diesen Fällen liegt der unbedingte Verdacht

nahe, daß über unerlaubte technische Einrichtungen von seiten Dritter unschul-

digen Postkunden Gebühren verursacht werden. Solche Geräte werden teilweise

per lnserat öffentIich angeboten. Die lnstaIlation einer ZähIeranlage im Hause des

jeweiIigen Teilnehmers wird mit Montagekosten von rund S 1 .000,-- und monat-

lichen Gebühren von S 40,-- verrechnet, obwohl das Aufspüren von FehIerquellen

im technischen Bereich eigentIich Aufgabe der Österreichischen Post ist.

 

In einem ganz konkreten Fall in Kärnten wurde einem Postkunden nach einer

begründet vorgebrachten Beschwerde einfach der Anschluß stilIgelegt (siehe

beiliegenden Pressebericht).

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr folgende

 

A n f r a g e :

 

1 . Welche Vorkehrungen hat die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung

gegen unerlaubte technische Geräte zum Einstieg in Fernsprechverbindungen

getroffen?

 

2. Können Sie ausschIießen, daß Fernsprechgebühren durch unbefugte Zugriffe

auf das Netz ohne lnbetriebnahme des Fernsprechers verursacht werden

können?

 

3. Welche Verbesserungen bei der Telefongebührenberechnung wird es in Zukunft

für die Postkunden geben?

 

4. Warum wurden in einem begründeten EinspruchsfalI Gebühren für Zähleinrich-

tungen dem Teilnehmer vorgeschrieben?

 

5. Treten Sie dafür ein, daß die Beweislast im Streitverfahren nicht den Post-

kunden, sondern die Österreichische Post trifft?

 

6. Werden Sie in diese Richtung tätig werden?

Wenn nein, warum nicht?

 

7. Warum werden für Sperren von Auslandsgesprächen so hohe Gebühren ver-

rechnet?

 

 

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