1872/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995

Nach dem Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 darf Alkohol, der unter Abfindung

hergestellt wird

a) in Kleingebinden ausschließlich an Gast- und Schankgewerbetreibende und

Letztverbraucher

b) in anderen als Kleingebinden ausschließlich an Inhaber von Alkohollagern

abgegeben werden .

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, daß österreichische Biobauern an Bioläden keine

Schnäpse abgeben dürfen, während dort spanische, französische oder englische Schnäpse

angeboten werden .

Da keine österreichische gewerbliche Biobrennerei ausfindig gemacht werden konnte,

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1 . Ist Ihnen eine österreichische gewerbliche Biobrennerei bekannt? Wenn ja, welche?

2 . Welche Maßnahmen werden Sie treffen , damit in Bioläden auch österreichische

Bioschnäpse und Brände angeboten werden können?

3 . Ist die gesetzliche Vorschrift, daß Abfindungsbrenner nur mehr an Endverbraucher

und die Gastronomie abgeben dürfen, eine zwingend notwendige EU-Anpassung oder

eine nationalstaatliche Regelung?