1872/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995
Nach dem Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 darf Alkohol, der unter Abfindung
hergestellt wird
a) in Kleingebinden ausschließlich an Gast- und Schankgewerbetreibende und
Letztverbraucher
b) in anderen als Kleingebinden ausschließlich an Inhaber von Alkohollagern
abgegeben werden .
In der Praxis bedeutet das beispielsweise, daß österreichische Biobauern an Bioläden keine
Schnäpse abgeben dürfen, während dort spanische, französische oder englische Schnäpse
angeboten werden .
Da keine österreichische gewerbliche Biobrennerei ausfindig gemacht werden konnte,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1 . Ist Ihnen eine österreichische gewerbliche Biobrennerei bekannt? Wenn ja, welche?
2 . Welche Maßnahmen werden Sie treffen , damit in Bioläden auch österreichische
Bioschnäpse und Brände angeboten werden können?
3 . Ist die gesetzliche Vorschrift, daß Abfindungsbrenner nur mehr an Endverbraucher
und die Gastronomie abgeben dürfen, eine zwingend notwendige EU-Anpassung oder
eine nationalstaatliche Regelung?