1873/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl , Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995
Nach dem Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 darf Alkohol, der unter Abfindung
hergestellt wird
a) in Kleingebinden ausschließlich an Gast- und Schankgewerbetreibende und
Letztverbraucher
b) in anderen als Kleingebinden ausschließlich an Inhaber von Alkohollagern
abgegeben werden.
In der Praxis bedeutet das beispielsweise, daß österreichische Biobauern an Bioläden keine
Schnäpse abgeben dürfen, während dort spanische, französische oder englische Schnäpse
abgeboten werden .
Da keine österreichische gewerbliche Biobrennerei ausfindig gemacht werden konnte,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen eine österreichische gewerbliche Biobrennerei bekannt? Wenn ja, welche?
2. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit in Bioläden auch österreichische
Bioschnäpse und Brände angeboten werden können?
3. Ist die gesetzliche Vorschrift, daß Abfindungsbrenner nur mehr an Endverbraucher
und die Gastronomie abgeben dürfen, eine zwingend notwendige EU-Anpassung oder
eine nationalstaatliche Regelung?