1873/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl , Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995

Nach dem Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 darf Alkohol, der unter Abfindung

hergestellt wird

a) in Kleingebinden ausschließlich an Gast- und Schankgewerbetreibende und

Letztverbraucher

b) in anderen als Kleingebinden ausschließlich an Inhaber von Alkohollagern

abgegeben werden.

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, daß österreichische Biobauern an Bioläden keine

Schnäpse abgeben dürfen, während dort spanische, französische oder englische Schnäpse

abgeboten werden .

Da keine österreichische gewerbliche Biobrennerei ausfindig gemacht werden konnte,

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen eine österreichische gewerbliche Biobrennerei bekannt? Wenn ja, welche?

2. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit in Bioläden auch österreichische

Bioschnäpse und Brände angeboten werden können?

3. Ist die gesetzliche Vorschrift, daß Abfindungsbrenner nur mehr an Endverbraucher

und die Gastronomie abgeben dürfen, eine zwingend notwendige EU-Anpassung oder

eine nationalstaatliche Regelung?