1881/J XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Partnerlnnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend die Lehrtätigkeit von Bediensteten der Unterrichtsverwaltung.

In den letzten Monaten wurde in unterschiedlichem Zusammenhang die Lehrtätigkeit

von Bediensteten der Unterrichtsverwaltung an öffentlichen Schulen thematisiert.

Laut dem Erlaß der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

vom 5. Juni 1996 wurden die personalführenden Organisationseinheiten in der

Zentralstelle und alle Landesschulräte bzw, der Wiener Stadtschulrat beauftragt,

keine neuen Verträge mehr abzuschließen, bestehende befristete Verträge nicht zu

verlängern und bei unbefristeten Verträgen das Stundenausmaß auf ein Minimum zu

reduzieren. Damit ergibt sich die Frage nach dem status quo der Lehrtätigkeit von

Bediensteten der Unterrichtsverwaltung an öffentlichen Schulen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

Anfrage

1. Wieviel Bedienstete der Unterrichtsverwaltung hatten zum Stichtag 31.12.1996

aufrechte Verträge über Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen? Bitte um

Aufgliederung nach folgenden Kriterien:

- Zentralstelle bzw. Schulaufsichtsbehörden in den Ländern,

- stundenmäßiger Umfang der Lehrverpflichtung,

- Schulart, in denen die Lehrtätigkeit ausgeübt wird,

2. Vertragsart bzw. noch ausstehende Dauer befristeter Verträge.

2. Welche Auswirkungen hatte der oben genannte Erlaß vom 5. Juni 1 996 auf das

Ausmaß der Unterrichtstätigkeit von Bediensteten der Unterrichtsverwaltung bis

dato? Welche Auswirkungen erwarten Sie für die nächsten Schuljahre?