1882/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Madl und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek
betreffend der Zurücklegung der Strafanzeige gegen den Altbürgermeister von Asten
Herrn Franz Ebner.
Der Gemeinderat von Asten beschloß 1985 , einen Pachtvertrag zwischen der Gemeinde als
Verpächterin und dem Sportverein von Asten als Pächter der Sportanlage abzuschließen.
Demnach hatte der Sportverein eine jährliche Pacht von ÖS 30.000.- wertgesichert an die
Gemeinde zu bezahlen.
Als damals amtierender Bürgermeister war Franz Ebner gleichzeitig im Vorstand des Vereins
tätig und trat politisch immer wieder als dessen Förderer auf.
Erst nach dem Ausscheiden aus seinem Amt als Bürgermeister von Asten kam der Vertrag
wieder zum Vorschein.
Nunmehr wurde bekannt, daß der GR-Beschluß von 1985 nicht beachtet wurde, und der
Sportverein über neun Jahre lang keine Pacht bezahlt und die Gemeinde diesen nie eingemahnt
hat. Weiters wurden zur Wartung und Pflege der Sportanlage immer wieder Gemeindearbeiter
herangezogen.
Es muß daher angenommen werden, daß der Bürgermeister und sein Amtsleiter diesen Vertrag
wissentlich unterschlagen haben, um die schwierige finanzielle Situation des Vereins zu
entlasten. Dieser Mißstand wiederholte sich über mehrere Jahre.
Am 18.Oktobcr 1995 wurde in diesem Zusammenhang gegen Herrn Franz Ebner Strafanzeige
wegen Betruges erstattet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1) Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt ?
2) Wenn ja, wann und durch wen wurden Sie informiert ?
3) Wie ist der genaue Wortlaut der erwähnten Strafanzeige gegen Herrn Franz Ebner ?
4) Wie erklären Sie sich den Umstand, daß trotz aller Hinweise auf Amtsmißbrauch die
Strafanzeige wegen Betruges mit der Benachrichtigung vom 19.Juli 1996 von der
Staatsanwaltschaft Steyr zurückgelegt wurde ?
5) Wie wurde die Zurücklegung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft begründet ?
6) Erstattete der Staatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft und diese dem Justizminister Bericht
über die beabsichtigte Vorgangsweise der Anklagebehörde ?
7) Welche Ermittlungen mit welchem Ergebnis wurden von der Anklagebehörde gepflogen ?
8) Lag eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft oder des Ministeriums vor ?
9) Gibt es in dieser Sache auch eine Strafanzeige gegen den damaligen Amtsleiter ?
Wenn ja, wie ist der genaue Wortlaut und der derzeitige Ermittlungsstand ?
10) Wie wird das weitere Vorgehen Ihres Ministeriums in dieser Sache sein ?