1882/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Madl und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek

betreffend der Zurücklegung der Strafanzeige gegen den Altbürgermeister von Asten

Herrn Franz Ebner.

Der Gemeinderat von Asten beschloß 1985 , einen Pachtvertrag zwischen der Gemeinde als

Verpächterin und dem Sportverein von Asten als Pächter der Sportanlage abzuschließen.

Demnach hatte der Sportverein eine jährliche Pacht von ÖS 30.000.- wertgesichert an die

Gemeinde zu bezahlen.

Als damals amtierender Bürgermeister war Franz Ebner gleichzeitig im Vorstand des Vereins

tätig und trat politisch immer wieder  als dessen Förderer auf.

Erst nach dem Ausscheiden aus seinem Amt als Bürgermeister von Asten kam der Vertrag

wieder zum Vorschein.

Nunmehr wurde bekannt, daß der GR-Beschluß von 1985 nicht beachtet wurde, und der

Sportverein über neun Jahre lang keine Pacht bezahlt und die Gemeinde diesen nie eingemahnt

hat. Weiters wurden zur Wartung und Pflege der Sportanlage immer wieder Gemeindearbeiter

herangezogen.

Es muß daher angenommen werden, daß der Bürgermeister und sein Amtsleiter diesen Vertrag

wissentlich unterschlagen haben, um die schwierige finanzielle Situation des Vereins zu

entlasten. Dieser Mißstand wiederholte sich über mehrere Jahre.

Am 18.Oktobcr 1995 wurde in diesem Zusammenhang gegen Herrn Franz Ebner Strafanzeige

wegen Betruges erstattet.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1) Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt ?

2) Wenn ja, wann und durch wen wurden Sie informiert ?

3) Wie ist der genaue Wortlaut der erwähnten Strafanzeige gegen Herrn Franz Ebner ?

 

4) Wie erklären Sie sich den Umstand, daß trotz aller Hinweise auf Amtsmißbrauch die

Strafanzeige wegen Betruges mit der Benachrichtigung vom 19.Juli 1996 von der

Staatsanwaltschaft Steyr zurückgelegt wurde ?

5) Wie wurde die Zurücklegung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft begründet ?

6) Erstattete der Staatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft und diese dem Justizminister Bericht

über die beabsichtigte Vorgangsweise der Anklagebehörde ?

7) Welche Ermittlungen mit welchem Ergebnis wurden von der Anklagebehörde gepflogen ?

8) Lag eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft oder des Ministeriums vor ?

9) Gibt es in dieser Sache auch eine Strafanzeige gegen den damaligen Amtsleiter ?

Wenn ja, wie ist der genaue Wortlaut und der derzeitige Ermittlungsstand ?

10) Wie wird das weitere Vorgehen Ihres Ministeriums in dieser Sache sein ?