1885/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kier, Peter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend unverständliches Vorgehen von Zollwachbeamten und Gendarmerie

gegenüber slowakischen Musikern am Grenzübergang Berg am 31 .1 2.1 996

Am 31.l2.1996 um 17.45 h wurde eine Gruppe von ca. 150 slowakischen Musikern,

die für zahlreiche Sylvesterfeiern in Hotels und Restaurants in Wien und

Ostösterreich engagiert waren, mit höchst fadenscheinigen Begründungen an der

Einreise nach Österreich gehindert.

Einige wenige, die die Grenze passieren konnten, wurden von Gendarmeriebeamten

in Hainburg angehalten und unter Einschüchterungen und Drohungen zur Rückkehr

an die Grenze gezwungen. Die Beschlagnahmung von Musikinstrumenten wurde

angedroht.

Der diensthabende Beamte begründete dieses Vorgehen mit einem Erlaß, welcher

seit 1.11.1996 in Kraft sei und das Mitnehmen von Musikinstrumenten nur mit einem

bestimmten Carnet gestatte. Diese Auskunft stand im Widerspruch zu der Tatsache,

daß am Vormittag desselben Tages eine Gruppe von Musikern ohne jedes Carnet

und ohne Schwierigkeiten nach Österreich einreisen konnte.

Wie ein solches Carnet zu beschaffen sei, konnte freilich niemand sagen, zumal ein

solches an einem Feiertag ohnehin nicht erhältlich sei.

Die Musiker, die schon seit einigen Jahren Sylvesterfeiern in österreichischen

Gastronomiebetrieben untermalen, waren von dieser Sachlage völlig überrascht,

denn von einem solchen Carnet hatte noch niemand etwas gehört.

Intensive Nachforschungen und Interventionen der Künstleragentur, welche die

Musiker vermittelt hatte und die eine Einreise doch noch ermöglichen wollte, beim

Journaldienst der Zollwache und des lnnenministeriums erweckten den Eindruck,

niemand sei zuständig. Es fühlte sich niemand kompetent, klärend einzugreifen.

Seitens eines Beamten im Bundesministerium für lnneres konnte vage in Erfahrung

gebracht werden, daß die Gendarmerie in Hainburg offensichtlich in einer Art "Aktion

Scharf" Anweisungen befolgte, die besagten, Fahrzeuge mit slowakischen

Kennzeichen zu ,'filzen', und zurückzuschicken.

Jedenfalls fand sich niemand, der Wirksames zugunsten der Musiker, die ihren

Verpflichtungen in Österreich nachkommen wollten, unternehmen wollte oder

konnte, obgleich von diesen Stellen zugestanden wurde, daß es sich hier um einen

völlig absurden, unverständlichen Vorfall handle.

 

Die Existenz des besagten Erlasses, welcher ein bestimmtes Carnet für die

Mitnahme von Musikinstrumenten vorschreibt, konnte freilich weder vom

Innenministerium noch von der Zollwache bestätigt werden. Außerdem entstand der

Eindruck, daß nicht unerhebliche Kompetenzverwicklungen zwischen Zollwache und

Grenzschutz eine Lösung dieses peinlichen Problems erschwerten.

Gegen 1 9.30 h, also nach beinahe zweistündigem Warten der Musiker in der Kälte

und unermüdlichen Recherchen der Agentur auf der Suche nach einem

weisungsberechtigten Beamten, wurde mitgeteilt, die Musiker dürften jetzt doch

einreisen, und zwar unter der Bedingung, daß sie eine Liste in zweifacher

Ausführung und in deutscher Sprache über den Bestand der Instrumente und des

dazugehörigen Geräts anfertigten. Von einem Carnet für Instrumente sprach zu

diesem Zeitpunkt überhaupt niemand mehr, auch nicht der diensthabende Beamte in

Berg.

Die Musiker, vom schikanösen Vorgehen der Gendarmerie verängstigt, und

entmutigt vom langen Warten und mangels der Hoffnung, diese kafkaeske Situation

würde sich überhaupt noch positiv lösen können, waren zu diesem Zeitpunkt schon

auf der Fahrt nach Hause.

In Zusammenhang mit dieser skandalösen Vorgangsweise stellen die unterfertigten

Abgeordneten folgende

Anfrage

1 . Wie stellt sich der geschilderte Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar?

2. Warum wurden die slowakischen Musiker an der Einreise nach Österreich

gehindert?

3. Warum wurden diejenigen Musiker, die die Grenze ursprünglich passieren

konnten, von der Gendarmerie in Hainburg eingeschüchtert, schikanös

behandelt und an die Grenze zurückgeschickt? Aufgrund welcher gesetzlichen

Bestimmung wurde ihnen die Beschlagnahmung der Musikinstrumente

angedroht?

4. Welchen Anweisungen folgte die Gendarmerie in Hainburg am 31 . 1 2.96?.

5. Gab es an diesem Tag eine Weisung zu einer "Akti0n Scharf", die dahingehend

lautete, Fahrzeuge mit slowakischen Kennzeichen zu ,'filzen" und an die Grenze

zurückzuschicken?

6. Wie erklären Sie das unkorrekte Verhalten der zuständigen Beamten?

7. Welche gesetzliche Bestimmung bzw. welche Verordnung schreibt für das

Mitnehmen von Musikinstrumenten für ein einmaliges, eintägiges Engagement

ein "Carnet" vor?

8. Wie erklären Sie die Tatsache, daß am selben Tag, nämlich am 31.12.96

vormittags bereits eine Gruppe von slowakischen Musikern ohne

 

Schwierigkeiten einreisen konnte, ohne daß nur in irgendeiner Form die

Notwendigkeit eines Carnets erwähnt worden wäre?

9. Wie erklären Sie die Tatsache, daß seitens der zuständigen Beamten um 17.45

ein solches Carnet verlangt worden war, um 19.30 h jedoch kein zuständiger

Beamte von einem solchen etwas wußte?

1O. Wie ist die Kompetenzaufteilung zwischen Zollwachebeamten und Grenzschutz

bzw. Gendarmerie bei der Kontrolle der Einreisenden? Existieren hier

Organisationsschwierigkeiten, wie ein Beamter des BMI gegenüber der

Künstleragentur andeutete?

11. Welche Voraussetzungen müssen slowakische Staatsbürger erfüllen wenn sie

nach Österreich einreisen wollen, und welche zusätzlichen Voraussetzungen

müssen slowakische Künstler erfüllen, die mit Musikinstrumenten und

dazugehörigem Gerät für ein einmaliges eintägiges Engagement nach

Österreich einreisen wollen?

12. Stimmen Sie dem Befund zu, daß durch das geschilderte Verhalten der

Beamten an der Grenzstation Berg zumindest die betroffenen

Gastronomiebetriebe wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und dies nicht

gerade zuträglich für das Image der Behörde, die Sie repräsentieren sein kann7

13. Inwiefern werden Sie Sorge dafür tragen, daß sich der geschilderte Vorfall nicht

wiederholt?