1885/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend unverständliches Vorgehen von Zollwachbeamten und Gendarmerie
gegenüber slowakischen Musikern am Grenzübergang Berg am 31 .1 2.1 996
Am 31.l2.1996 um 17.45 h wurde eine Gruppe von ca. 150 slowakischen Musikern,
die für zahlreiche Sylvesterfeiern in Hotels und Restaurants in Wien und
Ostösterreich engagiert waren, mit höchst fadenscheinigen Begründungen an der
Einreise nach Österreich gehindert.
Einige wenige, die die Grenze passieren konnten, wurden von Gendarmeriebeamten
in Hainburg angehalten und unter Einschüchterungen und Drohungen zur Rückkehr
an die Grenze gezwungen. Die Beschlagnahmung von Musikinstrumenten wurde
angedroht.
Der diensthabende Beamte begründete dieses Vorgehen mit einem Erlaß, welcher
seit 1.11.1996 in Kraft sei und das Mitnehmen von Musikinstrumenten nur mit einem
bestimmten Carnet gestatte. Diese Auskunft stand im Widerspruch zu der Tatsache,
daß am Vormittag desselben Tages eine Gruppe von Musikern ohne jedes Carnet
und ohne Schwierigkeiten nach Österreich einreisen konnte.
Wie ein solches Carnet zu beschaffen sei, konnte freilich niemand sagen, zumal ein
solches an einem Feiertag ohnehin nicht erhältlich sei.
Die Musiker, die schon seit einigen Jahren Sylvesterfeiern in österreichischen
Gastronomiebetrieben untermalen, waren von dieser Sachlage völlig überrascht,
denn von einem solchen Carnet hatte noch niemand etwas gehört.
Intensive Nachforschungen und Interventionen der Künstleragentur, welche die
Musiker vermittelt hatte und die eine Einreise doch noch ermöglichen wollte, beim
Journaldienst der Zollwache und des lnnenministeriums erweckten den Eindruck,
niemand sei zuständig. Es fühlte sich niemand kompetent, klärend einzugreifen.
Seitens eines Beamten im Bundesministerium für lnneres konnte vage in Erfahrung
gebracht werden, daß die Gendarmerie in Hainburg offensichtlich in einer Art "Aktion
Scharf" Anweisungen befolgte, die besagten, Fahrzeuge mit slowakischen
Kennzeichen zu ,'filzen', und zurückzuschicken.
Jedenfalls fand sich niemand, der Wirksames zugunsten der Musiker, die ihren
Verpflichtungen in Österreich nachkommen wollten, unternehmen wollte oder
konnte, obgleich von diesen Stellen zugestanden wurde, daß es sich hier um einen
völlig absurden, unverständlichen Vorfall handle.
Die Existenz des besagten Erlasses, welcher ein bestimmtes Carnet für die
Mitnahme von Musikinstrumenten vorschreibt, konnte freilich weder vom
Innenministerium noch von der Zollwache bestätigt werden. Außerdem entstand der
Eindruck, daß nicht unerhebliche Kompetenzverwicklungen zwischen Zollwache und
Grenzschutz eine Lösung dieses peinlichen Problems erschwerten.
Gegen 1 9.30 h, also nach beinahe zweistündigem Warten der Musiker in der Kälte
und unermüdlichen Recherchen der Agentur auf der Suche nach einem
weisungsberechtigten Beamten, wurde mitgeteilt, die Musiker dürften jetzt doch
einreisen, und zwar unter der Bedingung, daß sie eine Liste in zweifacher
Ausführung und in deutscher Sprache über den Bestand der Instrumente und des
dazugehörigen Geräts anfertigten. Von einem Carnet für Instrumente sprach zu
diesem Zeitpunkt überhaupt niemand mehr, auch nicht der diensthabende Beamte in
Berg.
Die Musiker, vom schikanösen Vorgehen der Gendarmerie verängstigt, und
entmutigt vom langen Warten und mangels der Hoffnung, diese kafkaeske Situation
würde sich überhaupt noch positiv lösen können, waren zu diesem Zeitpunkt schon
auf der Fahrt nach Hause.
In Zusammenhang mit dieser skandalösen Vorgangsweise stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
Anfrage
1 . Wie stellt sich der geschilderte Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar?
2. Warum wurden die slowakischen Musiker an der Einreise nach Österreich
gehindert?
3. Warum wurden diejenigen Musiker, die die Grenze ursprünglich passieren
konnten, von der Gendarmerie in Hainburg eingeschüchtert, schikanös
behandelt und an die Grenze zurückgeschickt? Aufgrund welcher gesetzlichen
Bestimmung wurde ihnen die Beschlagnahmung der Musikinstrumente
angedroht?
4. Welchen Anweisungen folgte die Gendarmerie in Hainburg am 31 . 1 2.96?.
5. Gab es an diesem Tag eine Weisung zu einer "Akti0n Scharf", die dahingehend
lautete, Fahrzeuge mit slowakischen Kennzeichen zu ,'filzen" und an die Grenze
zurückzuschicken?
6. Wie erklären Sie das unkorrekte Verhalten der zuständigen Beamten?
7. Welche gesetzliche Bestimmung bzw. welche Verordnung schreibt für das
Mitnehmen von Musikinstrumenten für ein einmaliges, eintägiges Engagement
ein "Carnet" vor?
8. Wie erklären Sie die Tatsache, daß am selben Tag, nämlich am 31.12.96
vormittags bereits eine Gruppe von slowakischen Musikern ohne
Schwierigkeiten einreisen konnte, ohne daß nur in irgendeiner Form die
Notwendigkeit eines Carnets erwähnt worden wäre?
9. Wie erklären Sie die Tatsache, daß seitens der zuständigen Beamten um 17.45
ein solches Carnet verlangt worden war, um 19.30 h jedoch kein zuständiger
Beamte von einem solchen etwas wußte?
1O. Wie ist die Kompetenzaufteilung zwischen Zollwachebeamten und Grenzschutz
bzw. Gendarmerie bei der Kontrolle der Einreisenden? Existieren hier
Organisationsschwierigkeiten, wie ein Beamter des BMI gegenüber der
Künstleragentur andeutete?
11. Welche Voraussetzungen müssen slowakische Staatsbürger erfüllen wenn sie
nach Österreich einreisen wollen, und welche zusätzlichen Voraussetzungen
müssen slowakische Künstler erfüllen, die mit Musikinstrumenten und
dazugehörigem Gerät für ein einmaliges eintägiges Engagement nach
Österreich einreisen wollen?
12. Stimmen Sie dem Befund zu, daß durch das geschilderte Verhalten der
Beamten an der Grenzstation Berg zumindest die betroffenen
Gastronomiebetriebe wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und dies nicht
gerade zuträglich für das Image der Behörde, die Sie repräsentieren sein kann7
13. Inwiefern werden Sie Sorge dafür tragen, daß sich der geschilderte Vorfall nicht
wiederholt?