1888/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Justiz
betreffend "Aufwandentschädigung" und "Weihnachtsbelohnung"
Im Bundesministerium für Justiz war es bisher in der Zentralstelle üblich, zweimal
jährlich Belohnungen als Ersatz für besondere Aufwendungen und Leistungen -
qualitative und quantitative Abgeltung - an die Bediensteten auszuzahlen. Dies
erfolgte zumeist im Juni und im Dezember. Dem Großteil der B-Beamten wurde im
Jahr 1996 erstmals diese "Aufwandentschädigung" ersatzlos gestrichen, den
Schreibdiensten wurde sie drastisch gekürzt.
Weiters wurde bei den B-Beamten ab dem 1.Oktober 1996 die
Überstundenpauschale monatlich gekürzt, in der Dienstklasse VII und VI drei bzw.
zwei Überstunden, Dienstklasse V eine Überstunde.
Während der B-Beamtenbereich finanzielle Einbußen hinzunehmen hatte, wurden
alle Abteilungsleiter und zum Teil, je nach Dienstalter und Hauszugehörigkeit, die
juristischen Referenten in das Staatsanwaltschema aufgenommen, wodurch es bei
einigen zu Gehaltszubußen von bis zu ÖS 27.000,- kam.
Aufgrund des oben angeführten Sachverhalts richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1 ) Ist es richtig, daß die bisher zweimal jährlich ertolgte Auszahlung von
Belohnungen an die B-Beamten des Justizministeriums im Jahr 1996 eingestellt
bzw. die Höhe der ausbezahlten Summe drastisch reduziert wurde?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn ja, wie hoch ist die durch diese Maßnahme erzielte jährliche
Kostenersparnis?
2) Wurden auch in anderen Bereichen Ihres Ministeriums Kürzungen bzw.
Streichungen bei "Aufwandsentschädigung" und "Weihnachtsbelohnung"
vorgenommen?
Wenn ja, in welchen und mit welcher Begründung?
Wenn ja, wie hoch ist die sich dadurch ergebende Kostenersparnis?
3) Mit welcher Begründung wurde den B-Beamten ab dem 1.Oktober 1996 die
Überstundenpauschale gekürzt und wie hoch ist die sich dadurch ergebende
Kostersparnis?