1888/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable

an den Bundesminister für Justiz

betreffend "Aufwandentschädigung" und "Weihnachtsbelohnung"

Im Bundesministerium für Justiz war es bisher in der Zentralstelle üblich, zweimal

jährlich Belohnungen als Ersatz für besondere Aufwendungen und Leistungen -

qualitative und quantitative Abgeltung - an die Bediensteten auszuzahlen. Dies

erfolgte zumeist im Juni und im Dezember. Dem Großteil der B-Beamten wurde im

Jahr 1996 erstmals diese "Aufwandentschädigung" ersatzlos gestrichen, den

Schreibdiensten wurde sie drastisch gekürzt.

Weiters wurde bei den B-Beamten ab dem 1.Oktober 1996 die

Überstundenpauschale monatlich gekürzt, in der Dienstklasse VII und VI drei bzw.

zwei Überstunden, Dienstklasse V eine Überstunde.

Während der B-Beamtenbereich finanzielle Einbußen hinzunehmen hatte, wurden

alle Abteilungsleiter und zum Teil, je nach Dienstalter und Hauszugehörigkeit, die

juristischen Referenten in das Staatsanwaltschema aufgenommen, wodurch es bei

einigen zu Gehaltszubußen von bis zu ÖS 27.000,- kam.

Aufgrund des oben angeführten Sachverhalts richten die unterfertigten

Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

ANFRAGE

1 ) Ist es richtig, daß die bisher zweimal jährlich ertolgte Auszahlung von

Belohnungen an die B-Beamten des Justizministeriums im Jahr 1996 eingestellt

bzw. die Höhe der ausbezahlten Summe drastisch reduziert wurde?

 

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn ja, wie hoch ist die durch diese Maßnahme erzielte jährliche

Kostenersparnis?

2) Wurden auch in anderen Bereichen Ihres Ministeriums Kürzungen bzw.

Streichungen bei "Aufwandsentschädigung" und "Weihnachtsbelohnung"

vorgenommen?

Wenn ja, in welchen und mit welcher Begründung?

Wenn ja, wie hoch ist die sich dadurch ergebende Kostenersparnis?

3) Mit welcher Begründung wurde den B-Beamten ab dem 1.Oktober 1996 die

Überstundenpauschale gekürzt und wie hoch ist die sich dadurch ergebende

Kostersparnis?