1889/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Auflösung des Gendarmeriepostens Krems/Land

Der Gendarmerieposten Krems/Land soll im 1.Quartal 1997 geschlossen werden.

Der Überwachungsbereich des Gendarmeriepostens Krems/Land soll auf die

Gendarmerieposten Gföhl, Langenlois und Hadersdorf aufgeteilt und die Beamten

zu den betreffenden Gendarmerieposten versetzt werden.

Der Gendarmerieposten Krems/Land ist zugleich Bezirksleitzentrale für insgesamt

zehn Gendarmerieposten, zusätzlich ist diesem Gendarmerieposten die

Gendarmeriemotorbootstation Krems mit einem ca.80km langen

Überwachungsgebiet eingegliedert.

Insgesamt ergibt sich für den Gendarmerieposten Krems/Land ein

Überwachungsgebiet mit einer Fläche von ca.85km mit ca.8.000 Einwohnern.

Aufgrund der Größe des zu überwachenden Gebietes war es daher bisher immer

erforderlich, daß der Gendarmerieposten Krems/Land rund um die Uhr mit jeweils

zwei Journaldienst- und zwei Außendienstbeamten besetzt sein mußte.

Abgesehen davon wurde im Bezirk Krems/Land bereits in den letzten Jahren die

Schließung von vier Gendarmerieposten sowie der Kriminalabteilung Außenstelle

Krems/Land vorgenommen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRACE:

1) Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Krems /Land im 1.Quartal 1997

geschlossen werden wird?

 

Wenn ja, mit welcher Begründung?

2) Ist es richtig, daß sich die Bürgermeister der von der Schließung betroffenen

Gemeinden alle einheitlich gegen eine solche Schließung aussprechen?

Wenn ja, welche konkreten Argumente werden von den betreffenden

vorgebracht und mit welchen Gegenargumenten können Sie deren

Befürchtungen entkräften?

3) Sind Sie der Meinung, daß durch die Schließung des Gendarmeriepostens Krems/Land zu

große, nur mehr schwer zu überwachende neue Postenrayone entstünden, wodurch die

Ausgewogenheit betreffend die Entfernung der Genarmerieposten zueinander und die

zweckmäßige Verteilung der Überwachungsgebiete nicht mehr gewährleistet ist?

Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien kommen Sie zur Auffassung, daß diese Gefahr nicht

besteht?

Wenn nein, durch welche organisatorischen Maßnahmen werden Sie bei der

Neustrukturierung der betreffenden Gendarmerieposten die Effizienz des Sicherheitsdienstes

gewährleisten?