1889/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auflösung des Gendarmeriepostens Krems/Land
Der Gendarmerieposten Krems/Land soll im 1.Quartal 1997 geschlossen werden.
Der Überwachungsbereich des Gendarmeriepostens Krems/Land soll auf die
Gendarmerieposten Gföhl, Langenlois und Hadersdorf aufgeteilt und die Beamten
zu den betreffenden Gendarmerieposten versetzt werden.
Der Gendarmerieposten Krems/Land ist zugleich Bezirksleitzentrale für insgesamt
zehn Gendarmerieposten, zusätzlich ist diesem Gendarmerieposten die
Gendarmeriemotorbootstation Krems mit einem ca.80km langen
Überwachungsgebiet eingegliedert.
Insgesamt ergibt sich für den Gendarmerieposten Krems/Land ein
Überwachungsgebiet mit einer Fläche von ca.85km mit ca.8.000 Einwohnern.
Aufgrund der Größe des zu überwachenden Gebietes war es daher bisher immer
erforderlich, daß der Gendarmerieposten Krems/Land rund um die Uhr mit jeweils
zwei Journaldienst- und zwei Außendienstbeamten besetzt sein mußte.
Abgesehen davon wurde im Bezirk Krems/Land bereits in den letzten Jahren die
Schließung von vier Gendarmerieposten sowie der Kriminalabteilung Außenstelle
Krems/Land vorgenommen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRACE:
1) Ist es richtig, daß der Gendarmerieposten Krems /Land im 1.Quartal 1997
geschlossen werden wird?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
2) Ist es richtig, daß sich die Bürgermeister der von der Schließung betroffenen
Gemeinden alle einheitlich gegen eine solche Schließung aussprechen?
Wenn ja, welche konkreten Argumente werden von den betreffenden
vorgebracht und mit welchen Gegenargumenten können Sie deren
Befürchtungen entkräften?
3) Sind Sie der Meinung, daß durch die Schließung des Gendarmeriepostens Krems/Land zu
große, nur mehr schwer zu überwachende neue Postenrayone entstünden, wodurch die
Ausgewogenheit betreffend die Entfernung der Genarmerieposten zueinander und die
zweckmäßige Verteilung der Überwachungsgebiete nicht mehr gewährleistet ist?
Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien kommen Sie zur Auffassung, daß diese Gefahr nicht
besteht?
Wenn nein, durch welche organisatorischen Maßnahmen werden Sie bei der
Neustrukturierung der betreffenden Gendarmerieposten die Effizienz des Sicherheitsdienstes
gewährleisten?