1894/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Meisinger Mag. Schweitzer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
bezüglich Personalvertreter bei Lehrern
Die unterzeichneten Abgeordneten haben bereits im Oktober 1996 eine parlamentarische
Anfrage (1336/J) über die vom Dienst freigestellten Personalvertreter bei Lehrern in
Oberösterreich gestellt. Da die Anfragebeantwortung sehr ungenau ist, gibt es weiteren
Erklärungsbedarf.
Wie Ihnen bekannt ist, übt ein Fachlehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-
Straße seit September 1993 die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des
Fachausschußes der Personalvertretungsebene beim oberösterreichischen Landesschulrat aus.
Im Schuljahr 1994/95 wurde er auf 31,55 Werteinheiten (20 WE normale Lehrverptlichtung
und 11.55 WE Überstunden) eingestellt. Nach dem Erlaß des BMtUkA vom 25.11.91 darf er
zwar durch seine Personalvertretungstätigkeit keine materiellen Verluste erleiden (in Analogie
zum Arbeitsverfassungsgesetz für Betriebsräte), aber seine Überstunden sind regelmäßig dem
Überstundenschnitt vergleichbarer Lehrer anzupassen. Allerdings sagt der Erlaß nichts darüber
aus, welcher Schnitt zur Berechnung heranzuziehen ist.
Wie die unterzeichneten Abgeordneten belegen können, hat der LSR für O.Ö. im Jahr 1995
vom Ministerium die Auskunft erhalten, daß für das Schuljahr 1994/95 von den
Mehrdienstleistungen der an der Schule tätigen Werkstättenlehrer für Maschinenbau
auszugehen ist. Dieser Schnitt betrug damals rund 6 WE. was dem LSR bekannt war.
Dennoch erteilte der LSR die Weisung weiterhin 11,54 WE auszubezahlen, weil bei den
vergleichbaren Lehrern (fachpraktischer Unterricht Maschinenbau an der HTL Linz Paul-
Hahn-Straße) keine wesentlichen Änderungen bei den Mehrdienstleistungen eingetreten sind
und daher keine Anpassung notwendig ist. Das stimmt aber nachweislich nicht.
Auch im Schuljahr 1995/96 kassierte der Personalvertreter weiterhin 31.54 WE. Auf
Verlangen können die unterzeichneten Abgeordneten beweisen, daß der Überstundenschnitt bei
vergleichbaren Lehrern nur rund 6 WE beträgt.
Im Schuljahr 1996/97 wurde der Personalvertreter auf 29 WE herabgesetzt. soviel beträgt der
Schnitt aller pragmatisierter Werkstättenlehrer an o.ö. HTLs.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE
1. Warum hat das Ministerium dem oberösterreichischen Landesschulrat im Jahr 1995
mitgeteilt, daß der Schnitt der Maschinenbau-Werkstättenlehrer an der HTL Linz Paul-Hahn-
Straße für die Berechnung heranzuziehen ist?
2. Dieser Schritt betrug im Schuljahr 1994/95 rund 6WE. Warum erteilte der Landesschulrat
dennoch die Weisung, weiterhin 11,54 WE Mehrdienstleistungen auszubezahlen?
3. Warum wird nun in der Anfragebeantwortung vom 2.12.96 im Sinne des
Gleichheitsgrundsatzes plötzlich der Schnitt aller Werkstättenlehrer an den
oberösterreichischen HTLs herangezogen?
4.Warum hat das Ministerium den Landesschulrat im Jahr 1995 falsch informiert?
5. Warum ist in dem Erlaß des BMfUukA vom 25.11.91 nicht genau deffiniert, welcher Schnitt
zur Berechnung heranzuziehen ist?
6. Wie ist die Berechnungspraxis in den anderen Bundesländern?
7. Warum wurde der betroffene Personalvertreter an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße im
Schuljahr 1996/97 auf 29 WE herabgesetzt?
8. Warum muß der betroffene Personalvertreter die Mehrbezüge der vergangenen Schuljahre
nicht zurückzahlen?
9 In der Anfragebeantwortung vom 2.12.96 wurde ein neues Rundschreiben. "das eine
gerechte, aber auch sozial vertragliche Regelung garantieren wird, angekündigt. Was ist der
Inhalt dieses Rundschreibens?
1O. War die bisherige Regelung nicht gerecht und sozial vertraglich?
11. Wann erscheint dieses neue Rundschreiben?