1894/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Meisinger Mag. Schweitzer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

bezüglich Personalvertreter bei Lehrern

Die unterzeichneten Abgeordneten haben bereits im Oktober 1996 eine parlamentarische

Anfrage (1336/J) über die vom Dienst freigestellten Personalvertreter bei Lehrern in

Oberösterreich gestellt. Da die Anfragebeantwortung sehr ungenau ist, gibt es weiteren

Erklärungsbedarf.

Wie Ihnen bekannt ist, übt ein Fachlehrer für Maschinenbau an der HTL Linz Paul-Hahn-

Straße seit September 1993 die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des

Fachausschußes der Personalvertretungsebene beim oberösterreichischen Landesschulrat aus.

Im Schuljahr 1994/95 wurde er auf 31,55 Werteinheiten (20 WE normale Lehrverptlichtung

und 11.55 WE Überstunden) eingestellt. Nach dem Erlaß des BMtUkA vom 25.11.91 darf er

zwar durch seine Personalvertretungstätigkeit keine materiellen Verluste erleiden (in Analogie

zum Arbeitsverfassungsgesetz für Betriebsräte), aber seine Überstunden sind regelmäßig dem

Überstundenschnitt vergleichbarer Lehrer anzupassen. Allerdings sagt der Erlaß nichts darüber

aus, welcher Schnitt zur Berechnung heranzuziehen ist.

Wie die unterzeichneten Abgeordneten belegen können, hat der LSR für O.Ö. im Jahr 1995

vom Ministerium die Auskunft erhalten, daß für das Schuljahr 1994/95 von den

Mehrdienstleistungen der an der Schule tätigen Werkstättenlehrer für Maschinenbau

auszugehen ist. Dieser Schnitt betrug damals rund 6 WE. was dem LSR bekannt war.

Dennoch erteilte der LSR die Weisung weiterhin 11,54 WE auszubezahlen, weil bei den

vergleichbaren Lehrern (fachpraktischer Unterricht Maschinenbau an der HTL Linz Paul-

Hahn-Straße) keine wesentlichen Änderungen bei den Mehrdienstleistungen eingetreten sind

und daher keine Anpassung notwendig ist. Das stimmt aber nachweislich nicht.

Auch im Schuljahr 1995/96 kassierte der Personalvertreter weiterhin 31.54 WE. Auf

Verlangen können die unterzeichneten Abgeordneten beweisen, daß der Überstundenschnitt bei

vergleichbaren Lehrern nur rund 6 WE beträgt.

Im Schuljahr 1996/97 wurde der Personalvertreter auf 29 WE herabgesetzt. soviel beträgt der

Schnitt aller pragmatisierter Werkstättenlehrer an o.ö. HTLs.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE

1. Warum hat das Ministerium dem oberösterreichischen Landesschulrat im Jahr 1995

mitgeteilt, daß der Schnitt der Maschinenbau-Werkstättenlehrer an der HTL Linz Paul-Hahn-

Straße für die Berechnung heranzuziehen ist?

2. Dieser Schritt betrug im Schuljahr 1994/95 rund 6WE. Warum erteilte der Landesschulrat

dennoch die Weisung, weiterhin 11,54 WE Mehrdienstleistungen auszubezahlen?

3. Warum wird nun in der Anfragebeantwortung vom 2.12.96 im Sinne des

Gleichheitsgrundsatzes plötzlich der Schnitt aller Werkstättenlehrer an den

oberösterreichischen HTLs herangezogen?

 

4.Warum hat das Ministerium den Landesschulrat im Jahr 1995 falsch informiert?

5. Warum ist in dem Erlaß des BMfUukA vom 25.11.91 nicht genau deffiniert, welcher Schnitt

zur Berechnung heranzuziehen ist?

6. Wie ist die Berechnungspraxis in den anderen Bundesländern?

7. Warum wurde der betroffene Personalvertreter an der HTL Linz Paul-Hahn-Straße im

Schuljahr 1996/97 auf 29 WE herabgesetzt?

8. Warum muß der betroffene Personalvertreter die Mehrbezüge der vergangenen Schuljahre

nicht zurückzahlen?

9 In der Anfragebeantwortung vom 2.12.96 wurde ein neues Rundschreiben. "das eine

gerechte, aber auch sozial vertragliche Regelung garantieren wird, angekündigt. Was ist der

Inhalt dieses Rundschreibens?

1O. War die bisherige Regelung nicht gerecht und sozial vertraglich?

11. Wann erscheint dieses neue Rundschreiben?