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der Abgeordneten Reinhard Firlinger, Klara Motter

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Verwendung Chloramphenicol in der Lebensmittelproduktion

 

Seit 1947 ist Chloramphenicol als Antibiotikum im Gebrauch. Der Genuß von Fleisch

damit behandelter Tiere kann beim Menschen zu Blutveränderungen führen, die im

äußersten Fall mit dem Tod enden.

 

ln Österreich ist die Verwendung von Chloramphenicol in der Tierhaltung deshalb zu

Zwecken der Nahrungsmittelproduktion seit einigen Jahren verboten.

Auf europäischer Ebene wurde vereinbart, daß dieses Antibiotikum ab Ende 1 996

nicht mehr der Nahrungsmittelproduktion verwendet werden darf.

 

Aus der BRD gibt es nun die alarmierende Meldung, daß in bis zu 20 % der

gezogenen Fleischproben die Verwendung von Chloramphenicol nachgewiesen

werden konnte.

Damit besteht die Gefahr, daß durch die Anwendung von ChloramphenicoI

beeinträchtigtes Fleisch und Fleischprodukte importiert und so auch in Österreich

Konsumenten gefährdet werden.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz die folgende schriftliche

 

Anfrage:

 

1 . ln welchen Ländern, die Fleisch nach Österrreich exportieren, wird

ChloramphenicoI nach wie vor in der Lebensmittelproduktion verwendet?

 

2. Gibt es Mitgliedstaaten der EU, in denen bereits öfters besonders die

unzuIässige Verwendung von Chloramphenicol nachgewiesen werden konnte?

 

3. Mit welcher Wahrscheinlichkeit ist der Konsument der Gefahr ausgesetzt,

unwissentlich Fleisch zu erwerben, das durch die Anwendung von

Chloramphenicol beeinträchtigt ist?

 

4. Welche Maßnahmen können von österreichischer Seite gesetzt werden, um der

Gefährdung von Konsumenten in Österreich durch beeinträchtigtes importiertes

Fleisch und Fleischprodukte zu begegnen?