190/J
der Abgeordneten Reinhard Firlinger, Klara Motter
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend die Verwendung Chloramphenicol in der Lebensmittelproduktion
Seit 1947 ist Chloramphenicol als Antibiotikum im Gebrauch. Der Genuß von Fleisch
damit behandelter Tiere kann beim Menschen zu Blutveränderungen führen, die im
äußersten Fall mit dem Tod enden.
ln Österreich ist die Verwendung von Chloramphenicol in der Tierhaltung deshalb zu
Zwecken der Nahrungsmittelproduktion seit einigen Jahren verboten.
Auf europäischer Ebene wurde vereinbart, daß dieses Antibiotikum ab Ende 1 996
nicht mehr der Nahrungsmittelproduktion verwendet werden darf.
Aus der BRD gibt es nun die alarmierende Meldung, daß in bis zu 20 % der
gezogenen Fleischproben die Verwendung von Chloramphenicol nachgewiesen
werden konnte.
Damit besteht die Gefahr, daß durch die Anwendung von ChloramphenicoI
beeinträchtigtes Fleisch und Fleischprodukte importiert und so auch in Österreich
Konsumenten gefährdet werden.
Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz die folgende schriftliche
Anfrage:
1 . ln welchen Ländern, die Fleisch nach Österrreich exportieren, wird
ChloramphenicoI nach wie vor in der Lebensmittelproduktion verwendet?
2. Gibt es Mitgliedstaaten der EU, in denen bereits öfters besonders die
unzuIässige Verwendung von Chloramphenicol nachgewiesen werden konnte?
3. Mit welcher Wahrscheinlichkeit ist der Konsument der Gefahr ausgesetzt,
unwissentlich Fleisch zu erwerben, das durch die Anwendung von
Chloramphenicol beeinträchtigt ist?
4. Welche Maßnahmen können von österreichischer Seite gesetzt werden, um der
Gefährdung von Konsumenten in Österreich durch beeinträchtigtes importiertes
Fleisch und Fleischprodukte zu begegnen?