1904/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Effizienz und Effektivität staatlicher Leistungen
Der Begriff Benchmark war ursprünglich der Landvermessung zuzuordnen, wurde aber in
den letzten Jahren von vielen Unternehmen zur Optimierung betriebswirtschaftlicher
Ergebnisse herangezogen und ist nunmehr ein Bestandteil der Wirtschaftswissenschaften.
Kennzahlenvergleiche mit daraus resultierenden Reationalisierungsschritten (auf die sich der
Begriff Benchmarking bezieht) erwirken die Verbesserung betriebsinterner Abläufe, indem
verschiedenste Kennzahlen einer Organisation mit anderen Organisationen mit dem Ziel
verglichen werden, sich selbst zu optimieren die jeweils beste Praxis anzustreben. Im
Ergebnis werden Kennzahlen ermittelt, die für jeden Mitarbeiter in seinem Bereich
verständlich, relevant und auch verbesserungsfähig sind. Dieses Verfahren führt daher zu
qualitativer Verbesserung eigener Abläufe und zu Senkung anderer Kosten.
Innovative Länder, wie Niederlande, Australien, Großbritannien oder auch Schweden, haben
begonnen, diese Methode auch für die staatliche Verwaltung in Anspruch zu nehmen.
Praktische Erfahrungen haben bereits erwiesen. daß dadurch hausgemachte Standortnachteile
abgebaut werden können.
Im Rahmen der Nutzung des Benchmarkings im Bereich der öffentlichen Verwaltung werden
die Kosten der hauseigenen Infrastruktur mit ausländischen Referenzwerten verglichen. Den
Behörden obliegt eine Auskunftspflicht. Dabei w erden zahlreiche Indikatoren erfaßt, darunter
etwa Dauer, Höhe und Zinsaufwand für Außenstände, die Auftragsvergabe und das Cash-
Management. Anschließend werden einzelne Abteilungen nach ihrer Leistung in einer Skala
bewertet.
Besonders wertvolle Aufschlüsse über Mängel und mögliche Effizienzsteigerungen konnten
dadurch in den Bereichen Telekommunikation. Bildung und Gesundheit erzielt werden.
Österreich hinkt bekanntlich auch in diesen Bereichen den genannten Staaten hinterher.
In der neuen Regierung soll nun Herr Wolfgang Ruttenstorfer als künftiger Staatssekretär im
Finanzministerium angelobt werden. Seine Zuständigkeit soll sich unter anderern auf Beamte
und eine Verwaltungsreform erstrecken.
Viele Stimmen und Meinungen erwarten sich. daß endlich auch in Österreich das Projekt
"Verwaltungsmanagement" mit ihm vorangetrieben wird, um auch die Verwaltung zu einem
Leistungsapparat internationalen Standards zu formen.
Aus Anlaß der dringend notwendigen Reformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundeskanzler daher folgende
Anfrage
1) Sind Ihnen Berichte und Ergebnisse über die Anwendung dieser Methoden des
Benchmarkings in den genannten Ländern bekannt?
2) Wenn ja, können Sie sich die Anwendung gleicher oder ähnlicher Instrumente auch für die
österreichische Verwaltung vorstellen?
3) Wenn nein, werden Sie sich damit beschäftigen?
4) Gibt es momentan in der öffentlichen Verwaltung interne Systeme zum Vergleich der
Behördeneffizienz innerhalb und zwischen verschiedenen Ressorts (mit Ausnahme der
Kontrolle durch den Rechnungshof)?
5) Wenn ja, gibt es Ergebnisse und daraus resultierende Pläne zur Reformierung der
österreichischen Verwaltung zur Erreichung einer Effizienzsteigerung und wann sollen diese
umgesetzt werden?
6) Wenn nein, warum nicht?
7) Gibt es im Zuge der Implementierung eines Staatssekretärs im Finanzministerium Pläne zu
einer grundsätzlichen Reform des Systems der öffentlichen Verwaltung?
8) Wenn ja, auf welche anderen Bereiche. als den oben Angeführten. wird sich eine solche
Reform erstrecken?
9) Wenn nein, warum nicht?
10) Ist geplant die Pragmatisierung von Beamten zu reduzieren oder bei Neueinstellungen
gänzlich zu beseitigen?
11) Wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies erfolgen?
12) Wenn nein, warum nicht?
13) In den Niederlanden werden Rechtsnormen mit betriebswirtschaftlichen Auswirkungen
einer sogenannten Auslandsprüfung unterzogen mit dem Ziel. Gesetzesvorhaben. die der
holländischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb schaden nicht umzusetzen.
Ist solch ein System auch für Österreich denkbar?
14) Wenn ja, wollen Sie Schritte in Richtung Implementierung eines solchen Verfahrens
setzen?
15) Wenn nein, warum nicht?