1904/J XX.GP

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Nußbaumer

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Effizienz und Effektivität staatlicher Leistungen

Der Begriff Benchmark war ursprünglich der Landvermessung zuzuordnen, wurde aber in

den letzten Jahren von vielen Unternehmen zur Optimierung betriebswirtschaftlicher

Ergebnisse herangezogen und ist nunmehr ein Bestandteil der Wirtschaftswissenschaften.

Kennzahlenvergleiche mit daraus resultierenden Reationalisierungsschritten (auf die sich der

Begriff Benchmarking bezieht) erwirken die Verbesserung betriebsinterner Abläufe, indem

verschiedenste Kennzahlen einer Organisation mit anderen Organisationen mit dem Ziel

verglichen werden, sich selbst zu optimieren die jeweils beste Praxis anzustreben. Im

Ergebnis werden Kennzahlen ermittelt, die für jeden Mitarbeiter in seinem Bereich

verständlich, relevant und auch verbesserungsfähig sind. Dieses Verfahren führt daher zu

qualitativer Verbesserung eigener Abläufe und zu Senkung anderer Kosten.

Innovative Länder, wie Niederlande, Australien, Großbritannien oder auch Schweden, haben

begonnen, diese Methode auch für die staatliche Verwaltung in Anspruch zu nehmen.

Praktische Erfahrungen haben bereits erwiesen. daß dadurch hausgemachte Standortnachteile

abgebaut werden können.

Im Rahmen der Nutzung des Benchmarkings im Bereich der öffentlichen Verwaltung werden

die Kosten der hauseigenen Infrastruktur mit ausländischen Referenzwerten verglichen. Den

Behörden obliegt eine Auskunftspflicht. Dabei w erden zahlreiche Indikatoren erfaßt, darunter

etwa Dauer, Höhe und Zinsaufwand für Außenstände, die Auftragsvergabe und das Cash-

Management. Anschließend werden einzelne Abteilungen nach ihrer Leistung in einer Skala

bewertet.

Besonders wertvolle Aufschlüsse über Mängel und mögliche Effizienzsteigerungen konnten

dadurch in den Bereichen Telekommunikation. Bildung und Gesundheit erzielt werden.

Österreich hinkt bekanntlich auch in diesen Bereichen den genannten Staaten hinterher.

In der neuen Regierung soll nun Herr Wolfgang Ruttenstorfer als künftiger Staatssekretär im

Finanzministerium angelobt werden. Seine Zuständigkeit soll sich unter anderern auf Beamte

und eine Verwaltungsreform erstrecken.

Viele Stimmen und Meinungen erwarten sich. daß endlich auch in Österreich das Projekt

"Verwaltungsmanagement" mit ihm vorangetrieben wird, um auch die Verwaltung zu einem

Leistungsapparat internationalen Standards zu formen.

Aus Anlaß der dringend notwendigen Reformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler daher folgende

Anfrage

1) Sind Ihnen Berichte und Ergebnisse über die Anwendung dieser Methoden des

Benchmarkings in den genannten Ländern bekannt?

2) Wenn ja, können Sie sich die Anwendung gleicher oder ähnlicher Instrumente auch für die

österreichische Verwaltung vorstellen?

3) Wenn nein, werden Sie sich damit beschäftigen?

4) Gibt es momentan in der öffentlichen Verwaltung interne Systeme zum Vergleich der

Behördeneffizienz innerhalb und zwischen verschiedenen Ressorts (mit Ausnahme der

Kontrolle durch den Rechnungshof)?

5) Wenn ja, gibt es Ergebnisse und daraus resultierende Pläne zur Reformierung der

österreichischen Verwaltung zur Erreichung einer Effizienzsteigerung und wann sollen diese

umgesetzt werden?

6) Wenn nein, warum nicht?

7) Gibt es im Zuge der Implementierung eines Staatssekretärs im Finanzministerium Pläne zu

einer grundsätzlichen Reform des Systems der öffentlichen Verwaltung?

8) Wenn ja, auf welche anderen Bereiche. als den oben Angeführten. wird sich eine solche

Reform erstrecken?

9) Wenn nein, warum nicht?

10) Ist geplant die Pragmatisierung von Beamten zu reduzieren oder bei Neueinstellungen

gänzlich zu beseitigen?

11) Wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies erfolgen?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) In den Niederlanden werden Rechtsnormen mit betriebswirtschaftlichen Auswirkungen

einer sogenannten Auslandsprüfung unterzogen mit dem Ziel. Gesetzesvorhaben. die der

holländischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb schaden nicht umzusetzen.

Ist solch ein System auch für Österreich denkbar?

14) Wenn ja, wollen Sie Schritte in Richtung Implementierung eines solchen Verfahrens

setzen?

15) Wenn nein, warum nicht?