1919/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst
1. Ankündigungen zur Einsparung öffentlich Bediensteter von seiten der
Bundesregierung
In der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 1995 wurden im Sinne der
Budgetkonsolidierung für das Jahr 1995 Planstelleneinsparungen im Ausmaß von 700
Millionen Schilling, für das Jahr 1996 im Ausmaß von 1,4 Milliarden Schilling
angekündigt. In der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 1996 ist von einer
Einsparung von je 4.800 Planstellen außerhalb des Unterrichtsbereichs für die Jahre 1996
und 1997 die Rede.
2. Geschlechterverträglichkeit der Einsparungen
Folgende These wird in den Raum gestellt: Einsparungen bei den öffentlich-Bediensteten
führen in erster Linie zu einem Abbau von Frauenarbeitsplätzen , weil
- der Frauenanteil unter den öffentlich Beschäftigten höher ist als unter den privat
Beschäftigten ,
- befristete Dienstverhältnisse, Vertragsbedienstete und (wegen Karenz) unterbrochene
Dienstverhältnisse besonders gefährdet sind und in diesen Dienstverhältnissen die
Frauen überverhältnismäßig vertreten sind und
- jene öffentlichen Aufgaben, in denen innerhalb des öffentlichen Dienstes die Frauen
stärker vertreten sind (z.B. Soziales und Gesundheit), besonders abgebaut werden.
Der Frauenanteil an den öffentlich-Bediensteten (Bund, Länder, Gemeinden ohne deren
Betriebe) liegt mit 48,7% deutlich über den Frauenanteil der Privatwirtschaft von 41,2%.
Der bessere Zugang der Frauen zur Bildung in den letzten Jahrzehnten konnte sich in erster
Linie wegen des öffentlichen Dienstes auch in einem besseren Zugang zur adäquaten
Beschäftigung niederschlagen : So sind von den beim Bund/Zentralstellen beschäftigten
Frauen 20,4 % Akademikerinnen , während unter den am Wiener Arbeitsmarkt
beschäftigten Frauen nur 12,1 % Akademikerinnen vertreten sind.'
Der Frauenanteil an den Vertragsbediensteten im Bundesdienst/Zentralstellen beträgt
66,6%, an den pragmatisierten, also dienstrechtlich besser abgesicherten, und besser
verdienenden Beamtinnen aber nur 36,9%.
3. Ziel der Anfrage
Ziel der Anfrage ist es, die aufgestellte These zu überprüfen. Kommt hervor, daß die
Budgetkonsolidierung in erster Linie auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird und das
Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst konterkariert wird, so wird die
Sparpolitik im Sinne einer Gleichbehandlung der Geschlechter neu zu entwerfen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1 . Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts
in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von
Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der
Ressortzuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst
neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten
abgefragten Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.
Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist
auch für die übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die
Einsparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Abs 3
VGB, § 26 Abs 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs innerhalb
der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e) sonstiger Gründe?
3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten
Kategorien, also
- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den
nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart,
(im Sinne der Detailabfrage:)
- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,
- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbesetzt,
- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,
- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen
Dienststellen eingespart?
4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wurden
in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wieviele dieser Anträge
c) von Männern,
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung
eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG) wurden in der
Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon
abgelehnt?
b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der
zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des
Zeitraums 1.1.1995 bis 31.12.1996?
6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten
Zeitraum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die
Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien ging
das Ministerium vor?
8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei den
Dienstposten?