1922/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst

1. Ankündigungen zur Einsparung öffentlich Bediensteter von seiten der

Bundesregierung

In der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 1995 wurden im Sinne der

Budgetkonsolidierung für das Jahr 1 995 Planstelleneinsparungen im Ausmaß von 700

Millionen Schilling, für das Jahr 1996 im Ausmaß von 1 ,4 Milliarden Schilling'

angekündigt. In der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 1996 ist von einer

Einsparung von je 4.800 Planstellen außerhalb des Unterrichtsbereichs für die Jahre 1996

und 1997 die Rede.

2. Geschlechterverträglichkeit der Einsparungen

Folgende These wird in den Raum gestellt: Einsparungen bei den öffentlich-Bediensteten

führen in erster Linie zu einem Abbau von Frauenarbeitsplätzen , weil

- der Frauenanteil unter den öffentlich Beschäftigten höher ist als unter den privat

Beschäftigten ,

- befristete Dienstverhältnisse, Vertragsbedienstete und (wegen Karenz) unterbrochene

Dienstverhältnisse besonders gefährdet sind und in diesen Dienstverhältnissen die

Frauen überverhältnismäßig vertreten sind und

- jene öffentlichen Aufgaben, in denen innerhalb des öffentlichen Dienstes die Frauen

stärker vertreten sind (zB Soziales und Gesundheit) , besonders abgebaut werden .

 

Der Frauenanteil an den öffentlich-Bediensteten (Bund, Länder, Gemeinden ohne deren

Betriebe) liegt mit 48,7% deutlich über dem Frauenanteil der Privatwirtschaft von 41,2%.

Der bessere Zugang der Frauen zur Bildung in den letzten Jahrzehnten konnte sich in erster

Linie wegen des öffentlichen Dienstes auch in einem besseren Zugang zur adäquaten

Beschäftigung niederschlagen: So sind von den beim Bund/Zentralstellen beschäftigten

Frauen 20,4 % Akademikerinnen, während unter den am Wiener Arbeitsmarkt

beschäftigten Frauen nur 12, 1 % Akademikerinnen vertreten sind."

Der Frauenanteil an den Vertragsbediensteten im Bundesdienst/Zentralstellen beträgt

66,6% , an den pragmatisierten, also dienstrechtlich besser abgesicherten, und besser

verdienenden Beamt/inn/en aber nur 36,9%.

3. Ziel der Anfrage

Ziel der Anfrage ist es, die aufgestellte These zu überprüfen. Kommt hervor, daß die

Budgetkonsolidierung in erster Linie auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird und das

Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst konterkariert wird, so wird die

Sparpolitik im Sinne einer Gleichbehandlung der Geschlechter neu zu entwerfen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1 . Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts

in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von

Regierungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der

Ressortzuständigkeit wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst

neu in die Zuständigkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten

abgefragten Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.

Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist

auch für die übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.

 

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die

Einsparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Abs 3

VGB, § 26 Abs 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs innerhalb

der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e) sonstiger Gründe?

3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten

Kategorien, also

- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den

nachgeordneten Dienststellen insgesamt eingespart,

(im Sinne der Detailabfrage:)

- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,

- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbetest,

- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,

- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen

Dienststellen eingespart?

4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wurden

in der Zeit von 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wieviele dieser Anträge

c) von Männern,

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

 

5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung

eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG) wurden in der

Zeit von 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996 gestellt und wieviele wurden davon

abgelehnt?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der

zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des

Zeitraums 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996?

6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten

Zeitraum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die

Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien ging

das Ministerium vor?

8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei den

Dienstposten?