1938/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend in der NS-Zeit von Österreichern oder in Österreich damals lebenden
Personen gestohlenes, entwendetes, arisierten und unter Zwang unter dem
tatsächlichem Wert von den Opfern erworbenes Vermögen und dem materiellen
Schaden der NS-Opfer insgesamt.
Im In- und Ausland ist eine heftige Diskussion über Gold, das während der NS-
Herrschaft ins Ausland geschafft wurde, entbrannt. Dabei handelt es sich nicht nur um
Gold aus Nationalbankbeständen, sondern auch um von Verfolgten vor und während
einer Emigration, Haft, Deportation, Gefangenhaltung und Ermordung in einem KZ
gestohlenes Vermögen. Gleichzeitig wird in Medien auch über den Umstand berichtet,
daß die Alliierten davon Kenntnis hatten und auch nach dem Krieg einen Teil des
Goldes behalten hätten. Ein beträchtlicher Teil des Goldes stammt angeblich von
österreichischen Staatsbürgern oder Menschen die in Österreich ansässig waren.
In der Beantwortung einer im Oktober 1996 eingebrachten parlamentarischen Anfrage
an den damaligen Bundeskanzler Dr.Franz Vranitzky, erklärte sich dieser für eine
Reihe von Fragen nicht zuständig und verwies uns an den Bundesminister für Finanzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann und unter Verwendung welcher Unterlagen, Angaben, Wechselkurse und
Zinsverluste wurde zuletzt der wirtschaftliche Schaden, den die NS-Herrschaft an
den von ihnen Verfolgten verursachte, quantifiziert und welchen Wert entspricht
dies heute?
2. Welche Gruppen von Verfolgten wurden in dieser Einschätzung erfaßt?
3. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Grundbesitz geschätzt?
4. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Unternehmen, Aktien, Wertpapieren, Marken- und Musterrechten, und Patenten
geschätzt?
5. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Möbel und persönlicher Habe geschätzt?
6. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an
Gold, Juwelen und Silbergegenständen geschätzt? Bei dieser Schätzung sollte auch
der Wert von den Opfern in NS-Haftanstalten und KZs aus Kiefern gebrochenen
und auf andere Weise entwendeten Zahngoldes enthalten sein.
7. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten Vermögen an
Sparguthaben geschätzt?
8. Besteht die Möglichkeit, daß auf österreichischen Banken nachrichtenlose
Guthaben vorhanden sind oder waren, die vor der Machtergreifung der Nazis
Verfolgten gehörten, aber nach dem Krieg von den Eigentümern nicht mehr
beansprucht wurde? Wie hoch wird der Wert dieser Guthaben geschätzt und was
geschah damit?
9. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter
Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten aufgelösten Vermögen an
Versicherungspolicen, bzw. nicht ausgezahlte Versicherungssummen für
beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Kranken- und
Unfallversicherungen, Haushaltsversicherungen, etc. geschätzt?
10. Wie hoch wird der Verdienstentgang von Verfolgten während und durch die
Emigration, Flucht, Gefängnis- und KZ-Haft geschätzt?