1938/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend in der NS-Zeit von Österreichern oder in Österreich damals lebenden

Personen gestohlenes, entwendetes, arisierten und unter Zwang unter dem

tatsächlichem Wert von den Opfern erworbenes Vermögen und dem materiellen

Schaden der NS-Opfer insgesamt.

Im In- und Ausland ist eine heftige Diskussion über Gold, das während der NS-

Herrschaft ins Ausland geschafft wurde, entbrannt. Dabei handelt es sich nicht nur um

Gold aus Nationalbankbeständen, sondern auch um von Verfolgten vor und während

einer Emigration, Haft, Deportation, Gefangenhaltung und Ermordung in einem KZ

gestohlenes Vermögen. Gleichzeitig wird in Medien auch über den Umstand berichtet,

daß die Alliierten davon Kenntnis hatten und auch nach dem Krieg einen Teil des

Goldes behalten hätten. Ein beträchtlicher Teil des Goldes stammt angeblich von

österreichischen Staatsbürgern oder Menschen die in Österreich ansässig waren.

In der Beantwortung einer im Oktober 1996 eingebrachten parlamentarischen Anfrage

an den damaligen Bundeskanzler Dr.Franz Vranitzky, erklärte sich dieser für eine

Reihe von Fragen nicht zuständig und verwies uns an den Bundesminister für Finanzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Wann und unter Verwendung welcher Unterlagen, Angaben, Wechselkurse und

Zinsverluste wurde zuletzt der wirtschaftliche Schaden, den die NS-Herrschaft an

den von ihnen Verfolgten verursachte, quantifiziert und welchen Wert entspricht

dies heute?

2. Welche Gruppen von Verfolgten wurden in dieser Einschätzung erfaßt?

3. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Grundbesitz geschätzt?

4. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Unternehmen, Aktien, Wertpapieren, Marken- und Musterrechten, und Patenten

geschätzt?

5. Wie hoch wird der Wert des zurückgelassenen, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Möbel und persönlicher Habe geschätzt?

6. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten gekauften Vermögen an

Gold, Juwelen und Silbergegenständen geschätzt? Bei dieser Schätzung sollte auch

der Wert von den Opfern in NS-Haftanstalten und KZs aus Kiefern gebrochenen

und auf andere Weise entwendeten Zahngoldes enthalten sein.

7. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten Vermögen an

Sparguthaben geschätzt?

8. Besteht die Möglichkeit, daß auf österreichischen Banken nachrichtenlose

Guthaben vorhanden sind oder waren, die vor der Machtergreifung der Nazis

Verfolgten gehörten, aber nach dem Krieg von den Eigentümern nicht mehr

beansprucht wurde? Wie hoch wird der Wert dieser Guthaben geschätzt und was

geschah damit?

9. Wie hoch wird der Wert des entwendeten, gestohlenen, arisierten und unter

Zwang unter dem tatsächlichem Wert von Verfolgten aufgelösten Vermögen an

Versicherungspolicen, bzw. nicht ausgezahlte Versicherungssummen für

beispielsweise Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Kranken- und

Unfallversicherungen, Haushaltsversicherungen, etc. geschätzt?

10. Wie hoch wird der Verdienstentgang von Verfolgten während und durch die

Emigration, Flucht, Gefängnis- und KZ-Haft geschätzt?