194/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerlnnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst betreffend des

Beiratsystems.

 

 

Aus den Kunstberichten 1993 und 1994 geht hervor, wieviel Beiräte es gibt und wer

in diesen Gremien tätig ist.

 

Nicht ersichtlich ist die Vorgangsweise der Bestellung der einzelnen

Beiratsmitglieder, sowie der Grad der Akzeptanz deren Vorschläge durch den

Minister.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende

 

ANFRAGE

 

 

 

1 .

Wie werden die Mitglieder der einzelnen Beiräte ausgewählt?

 

2.

Haben die verschiedenen lnteressenvertretungen (lG Kultur Österreich, lG Freie

Theaterarbeit, lG Autoren, etc.) ein Vorschlagsrecht? Wenn ja, wie sieht dieses aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.

Welche Kompetenzen haben die einzelnen Beiräte?

 

4.

Wissen die Beiratsmitglieder, wie hoch die finanziellen Mittel sind, für deren

Vergabe sie das Vorschlagsrecht haben?

 

5.

Gibt es einen Vergabeschlüssel, nach dem z.B. ein Teil des Budgets durch Beamte

und ein anderer Teil durch einen Beschluß eines Beirats vergeben wird? Wenn nein,

warum nicht?

6.

Gibt es von den einzelnen Beiratssitzungen Protokolle? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

7.

In welchen zeitlichen Abständen tagen die einzelnen Beiräte?

8.

Warum wird dem Kunstbericht keine Liste beigelegt, aus der ersichtlich ist, wieviele

Förderungsansuchen (nach Sparten getrennt) insgesamt im Laufe eines Jahres im

Ministerium eingelangt sind?

9.

Sind Sie bereit, in den zukünftigen Kunstberichten dem/der Leser/in mitzuteilen, ob

Sie den einzelnen Beiratsvorschlag angenommen haben oder nicht? Wenn nein,

warum nicht?