1945/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Dauer der Behördenverfahren bei umweltbeeinträchtigenden Anlagen

Mit Verweis auf die lange Verfahrensdauer werden von seiten der Wirtschaft im Sinne der

Standortsicherung beschleunigende Maßnahmen gefordert. Die Liste der bisher von der

Koalition gesetzten legistischen Maßnahmen ist lang und brachte für die von Umwelt-

beeinträchtigungen betroffenen Nachbar/inn/e/n eine Menge von Verschlechterungen.

Weitere Maßnahmen wurden auch von der amtierenden Regierung angekündigt, die

beabsichtigte Richtung zeichnete sich bereits im Ministerialentwurf für die

Gewerbeordnungsnovelle 1997 ab.

Die derzeitige Deregulierungsdebatte im Betriebsanlagenrecht krankt im Vorfeld schon an

zwei Fehlern :

1. Es gibt keine repräsentativen Daten über die tatsächliche Verfahrensdauer.

Die Behörden führen weder automatisch Verzeichnisse noch wurden solche

Erhebungen als Entscheidungsgrundlage für gesetzgeberische Maßnahmen in Auftrag

gegeben. Die "Bürokratieumfrage: Verfahren dauern zu lange" der

Bundeswirtschaftskammer war eine freiwillige Fragebogenaktion, welche zu 232

Rückläufen führte. Es ist anzunehmen, daß gerade mit der Verfahrensdauer

unzufriedene Unternehmer antworteten.' Daten von seiten der Behörde liegen für

Wien und Niederösterreich vor, beruhen jedoch nur auf Schätzungen der

Gewerbereferenten. Eine definitive Erhebung liegt unseres Wissens nur für den

Bezirk Grießkirchen (Gewerbereferat) in Oberösterreich vor, welche natürlich in

keiner Weise repäsentativ ist3 .

2 . Die Dauer der Kontrollverfahren wird nicht thematisiert.

Es wird lediglich die Dauer der Genehmigungsverfahren (Neuerrichtung und

Erweiterung von Anlagen) beklagt. Dramatisch lang dauern jedoch die Verfahren zur

Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen wie die nachträgliche Auflagenerteilung,

der Mißstandsbehebungsauftrag oder die Schließung von Anlagen, sofern gegen

Konsenswidrigkeiten überhaupt eingeschritten wird. Wenn die Verfahrensdauer zum

Thema gemacht wird, dann sollte dies jedoch nicht nur bei den Erlaubnissen zu

unternehmerischem Tun sondern auch bei Aufträgen oder Ersatzvornahmen zur

Beseitigung von Umweltschädigungen geschehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.a) Welche empirischen Daten liegen dem Bundesministerium zur Dauer

betriebsanlagenrechtlicher Verfahren nach der Gewerbeordnung für Österreich

vor?

b) Welche Erhebungen wurden im Zuge der Deregulierungsdebatte veranlaßt, um

in Erfahrung zu bringen,

aa) Wie lange die erstinstanzlichen Verfahren zur Genehmigung von

Betriebsanlagen getrennt nach Neuerichtungs- und Erweiterungsansuchen

nach § 74 und § 81 GewO durchschnittlich dauern,

bb) welche Zeit durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Rechtskraft

des Genehmigungsbescheides vergeht,

cc) welche Zeit von der Einleitung eines Verfahrens nach § 79 GewO zur

Erteilung von nachträglichen Auflagen bis zur Rechtskraft des Bescheides

durchschnittlich vergeht,

dd) wie oft tatsächlich alle gewerblichen Betriebsanlagen einer behördlichen

Überprüfung nach § 336 und § 82 a GewO unterzogen werden und

ee) wieviele Verfahren zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden

Zustandes (§ 360 Abs lGewO - Vorgehen gegen Betriebsanlagen ohne

Genehmigung) durchgeführt wurden und wieviel Zeit hier durchschnittlich

von der Einleitung des Verfahrens bis zur Rechtskraft des Bescheides und

schließlich zur Setzung von Zwangsmaßnahmen vergeht,

ff) wieviele Verfahren zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder die

Gesundheit von Menschen oder zur Abstellung einer Belästigung durch

eine nichtgenehmigte Anlage (§ 360 Abs 2 GewO) durchgeführt wurden

und

gg) wie lange diese Verfahren bis zur Rechtskraft und schließlich

Durchsetzung dauerten?

c) Wie lauten die Antworten auf die Fragen aa) bis gg) für den Sprengel einer

exemplarisch ausgesuchten Bezirkshauptmannschaft für die letzten fünf Jahre?

2. a) Wieviele Verfahren zur nachträglichen Auflagenerteilung nach § 79 a GewO

wurden bei den Standorten

- Holzindustrie Kaindl in der BH Salzburg Umgebung,

- Fritz Egger Spanplatten bei St. Pölten - Unterradlberg,

- Wienerberger Ziegelindustrie in Hennersdorf,

- KFZ-Werkstätte Rotter in der BH Oberpullendorf

seit 1980 eingeleitet,

b) wieviele dieser Verfahren führten bis jetzt zu einer rechtskräftigen

Auflagenerteilung,

c) wie lange dauerten diese Verfahren jeweils?

3. a) Wie lange dauerten durchschnittlich die Verfahren zur Sanierung von

Dampfkesselanlagen nach § 12 LRG,

b) sind alle diese Sanierungsverfahren in der Zwischenzeit abgeschlossen und

c) welche Betriebe wurden mangels Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Sinne

von § 12 Abs 12 LRG-K stillgelegt?

d) Wann wird der Bundesminister den schon seit 1.1.1995 (!) nach § i3 LRG-K

fälligen Bericht vorlegen, wonach über den Erfolg bei getätigten

Sanierungsmaßnahmen bei Dampfkesselanlagen zu berichten ist?

4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Kontrolldefizit im gewerblichen

Betriebsanlagenbereich zu beheben?

5. a) Welche Initiativen haben Sie gesetzt, um eine Harmonisierung der in Ihrem

Ressort beheimateten Anlagenrechte (GewO, LRG-K, BergG) zu bewirken?

b) Welche Initiativen haben Sie zur Harmonisierung der Anlagenrechte des Bundes

gesetzt?

c) Werden Sie zum Abbau der Rechtskomplexität (zB unterschiedliche formale

Voraussetzungen für die Erlangung der Parteistellung) eine zwischen

Umweltministerium (AWG), Landwirtschaftsministerium (WRG, ForstG) und

Wirtschaftsministerium (siehe oben) paktierte Sammelnovelle veranlassen?

6. a) Stimmt es, daß die vom Bundesministerium eingerichtete

Deregulierungskommission die Schaffung eines einheitlichen

Umweltanlagenrechtes fordert, wie lautet der diesbezügliche Beschluß der

Deregulierungskommission?

b) Welche Konsequenzen wird das Bundesministerium aus dieser Empfehlung der

wissenschaftlich hochrangig besetzten Deregulierungskornmission ziehen?