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der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerlnnen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
betreffend die Verwendung des ''Kunstförderungsbeitrages''
Aufgrund des Rundfunkgesetzes werden von jedem/r Gebührenzahler/in jährlich
öS 55,-- als Kunstförderungsbeitrag eingehoben.
Für die Verwendung dieser Gelder (1 994 flossen der Kunstsektion ca. 85 MilIionen
Schilling zu) muß der Kunstminister den Rat eines vom Parlament zuletzt 1 981
ausbalancierten Gremiums einholen. Darin sitzen vier LändervertreterInnen, je ein/e
VertreterIn des Städte- und Gemeindebunds, der Wirtschafts-, Landwirtschafts-,
Arbeiterkammer und einer Kammer der Freiberufler, der Katholischen und der
Evangelischen Kirche, des Finanz-, Wissenschafts- und Unterrichtsministeriums
sowie vier Künstlerlnnen.
Die Funktionsperiode des letzten ''Kunstförderungsbeirats'' lief mit Jahresende 1 994
ab, die neuen Mitglieder wurden im März bestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende
ANFRAGE
1 .
Wie oft wurde der ''Kunstförderungsbeirat'' seit seinem Bestehen einberufen?
2.
Welche Personen gehörten bisher dem ''Kunstförderungsbeirat'' an?
3.
Gibt es von den einzelnen Sitzungen des ''Kunstförderungsbeirats'' Protokolle?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind diese einsehbar?
4.
Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozeß des ''Kunstförderungsbeirats''?
5.
Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom
''Kunstförderungsbeirat'' an Sie bzw. lhre Vorgängerlnnen oder an den
Beiratsvorsitzenden herangetragen?
6.
Welche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituierung des ersten
''Kunstförderungsbeirats'' 1 981 aus den Mitteln des ''Kunstförderungsbeitrags''
gefördert?
7.
Haben ausschließlich die Mitglieder des ''Kunstförderungsbeirats'' die Möglichkeit,
VorschIäge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrags zu machen? Wenn ja,
warum? Wenn nein, wer hat dieses VorschIagsrecht sonst noch?