195/J

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerlnnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

betreffend die Verwendung des ''Kunstförderungsbeitrages''

 

 

 

Aufgrund des Rundfunkgesetzes werden von jedem/r Gebührenzahler/in jährlich

öS 55,-- als Kunstförderungsbeitrag eingehoben.

 

Für die Verwendung dieser Gelder (1 994 flossen der Kunstsektion ca. 85 MilIionen

Schilling zu) muß der Kunstminister den Rat eines vom Parlament zuletzt 1 981

ausbalancierten Gremiums einholen. Darin sitzen vier LändervertreterInnen, je ein/e

VertreterIn des Städte- und Gemeindebunds, der Wirtschafts-, Landwirtschafts-,

Arbeiterkammer und einer Kammer der Freiberufler, der Katholischen und der

Evangelischen Kirche, des Finanz-, Wissenschafts- und Unterrichtsministeriums

sowie vier Künstlerlnnen.

 

Die Funktionsperiode des letzten ''Kunstförderungsbeirats'' lief mit Jahresende 1 994

ab, die neuen Mitglieder wurden im März bestellt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende

 

ANFRAGE

 

 

 

1 .

Wie oft wurde der ''Kunstförderungsbeirat'' seit seinem Bestehen einberufen?

 

2.

Welche Personen gehörten bisher dem ''Kunstförderungsbeirat'' an?

 

3.

Gibt es von den einzelnen Sitzungen des ''Kunstförderungsbeirats'' Protokolle?

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

 

4.

Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozeß des ''Kunstförderungsbeirats''?

 

5.

Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom

''Kunstförderungsbeirat'' an Sie bzw. lhre Vorgängerlnnen oder an den

Beiratsvorsitzenden herangetragen?

 

6.

Welche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituierung des ersten

''Kunstförderungsbeirats'' 1 981 aus den Mitteln des ''Kunstförderungsbeitrags''

gefördert?

 

7.

Haben ausschließlich die Mitglieder des ''Kunstförderungsbeirats'' die Möglichkeit,

VorschIäge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrags zu machen? Wenn ja,

warum? Wenn nein, wer hat dieses VorschIagsrecht sonst noch?