1952/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Sozia)es
betreffend Novellierung des Impfschadengesetzes
Mit dem Impfschadengesetz, welches 1973 beschlossen wurde, sollte ein öffentlich
rechtlicher Anspruch auf Entschädigung für lmpfopfer begründet werden. Seit 1.Jänner
1992 liegt der Vollzug beim Sozialministerium.
Leider entspricht dieses Gesetz nicht im erforderlichen Ausmaß den Anforderungen der
betroffenen Personen. Mit ca. 50 Verweisungen auf andere Gesetze ist es für den
Normalbürger schwer verständlich.
Betroffene beklagen auch die uneindeutigen Formulierungen, welche es schwer machen,
eine Anerkennung als Impfopfer zu bekommen.
Die Schaffung eines bürgernahen, einfachen und leicht nachvollziehbaren Gesetzes durch
eine Novellierung wäre im Interesse der impfgeschädigten Bürgerlnnen eine dringende
Notwendigkeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wieviele Personen suchten 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 um wiederkehrende
Leistungen nach dem Impfschadengesetz an?
2) Wieviele Anträge wurden in diesen Jahren in erster Instanz positiv erledigt?
3) Wieviele Anträge wurden in diesen Jahren in zweiter Instanz positiv erledigt?
4) Wieviele Anträge wurden in diesen Jahren abgelehnt?
5) Wieviele Personen suchten 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 um eine pauschale
Entschädigung nach dem Impfschadengesetz an?
6) Wieviele Anträge wurden in diesen Jahren in erster Instanz positiv erledigt?
7) Wieviele Anträge wurden in diesen Jahren in zweiter Instanz positiv erledigt?
8) Wieviele Anträge wurden in diesen
Jahren abgelehnt?
9) Es gibt immer wieder Probleme bei der Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf
Kleinkinder.
Planen Sie eine Novellierung in diesem Bereich?
Wenn ja, was ist im Detail geplant?
Wenn nein, warum nicht?
10) Planen Sie, aus dem vorliegenden schwer verständlichen, uneinheitlichen Gesetz ein
bürgernahes, leicht nachvollziehbares zu machen?
Wenn ja, wann ist mit einer Novellierung zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?