1958/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Chaos um tausende Anträge auf Befreiung von der Mautgebühr für Behinderte
wie den OÖ. Nachrichten vom 8. Februar 1997 zu entnehmen ist, und zahlreiche Anrufe
behinderter Menschen im Wirtschaftsministerium und im Grünen Parlamentsklub
bestätigen, herrscht bei der Rückerstattung der Kosten für die Autobahn-Vignette für
behinderte Menschen ein riesiges Chaos. (Beilage: Bericht OÖ. Nachrichten vom 8.2.97)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Wieviele Anträge auf Rückerstattung der Kosten der Autobahn-Vignette wurden
bisher insgesamt eingebracht?
2. Wieviele Anträge wurden bisher bearbeitet?
3. Wieviele Anträge wurden zugunsten der Antragsteller bisher positiv erledigt?
4. Wieviele Anträge wurden abgelehnt?
5. Warum wurden die Anträge abgelehnt?
6. Wie lautet der genaue Gesetzestext für die Rückerstattung der Kosten für die
Autobahn-Vignette?
7. Warum wird schwerstbehinderten Menschen, die zwar im Besitz eines Autos sind, es
aber nicht selbst lenken können und die Fahrerlnnen keinen Umbau brauchen, die
Kosten der Autobahn-Vignette nicht abgegolten?
8. Sind Sie auch der Meinung, daß dadurch behinderte Menschen in 2 Klassen geteilt
werden, nämlich in die Gruppe der Selbstfahrerlnnen mit Erstattungsanspruch und die
Gruppe der Chauffierten ohne Erstattungsanspruch.
Wenn ja, was rechtfertigt diese Teilung?
9. Was spricht dagegen, die Rückerstattung der Kosten der Autobahnvignette davon
abhängig zu machen, ob dem/r Anwagstellerln einen Ausweis nach § 29b StVO
ausgestellt wurde. Werden Sie diesen Vorschlag umsetzen?
Wenn ja: wann wird es zu einer entsprechende Gesetzesänderung kommen?
Wenn nein, warum nicht?
10. Sind Sie auch der Meinung, daß der Verwaltungsaufwand der Antragsbearbeitung auf
Rückerstattung der Kosten der Autobahn-Vignette durch eine Koppelung der
Rückerstattung an den Ausweis nach § 29b StVo enorm reduziert werden könnte?
11 . Wie hoch sind die geschätzen Ausfälle durch die Rückerstattung der Kosten der
Autobahn-Vignette an die behinderten Menschen?
12 . Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Anträge auf
Rückerstattung der Autobahn-Vignette pro Antrag, der aufgrund der
undurchschaubaren Gesetzeslage entsteht?