1958/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Chaos um tausende Anträge auf Befreiung von der Mautgebühr für Behinderte

wie den OÖ. Nachrichten vom 8. Februar 1997 zu entnehmen ist, und zahlreiche Anrufe

behinderter Menschen im Wirtschaftsministerium und im Grünen Parlamentsklub

bestätigen, herrscht bei der Rückerstattung der Kosten für die Autobahn-Vignette für

behinderte Menschen ein riesiges Chaos. (Beilage: Bericht OÖ. Nachrichten vom 8.2.97)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Wieviele Anträge auf Rückerstattung der Kosten der Autobahn-Vignette wurden

bisher insgesamt eingebracht?

2. Wieviele Anträge wurden bisher bearbeitet?

3. Wieviele Anträge wurden zugunsten der Antragsteller bisher positiv erledigt?

4. Wieviele Anträge wurden abgelehnt?

5. Warum wurden die Anträge abgelehnt?

6. Wie lautet der genaue Gesetzestext für die Rückerstattung der Kosten für die

Autobahn-Vignette?

7. Warum wird schwerstbehinderten Menschen, die zwar im Besitz eines Autos sind, es

aber nicht selbst lenken können und die Fahrerlnnen keinen Umbau brauchen, die

Kosten der Autobahn-Vignette nicht abgegolten?

8. Sind Sie auch der Meinung, daß dadurch behinderte Menschen in 2 Klassen geteilt

werden, nämlich in die Gruppe der Selbstfahrerlnnen mit Erstattungsanspruch und die

Gruppe der Chauffierten ohne Erstattungsanspruch.

Wenn ja, was rechtfertigt diese Teilung?

9. Was spricht dagegen, die Rückerstattung der Kosten der Autobahnvignette davon

abhängig zu machen, ob dem/r Anwagstellerln einen Ausweis nach § 29b StVO

ausgestellt wurde. Werden Sie diesen Vorschlag umsetzen?

Wenn ja: wann wird es zu einer entsprechende Gesetzesänderung kommen?

Wenn nein, warum nicht?

10. Sind Sie auch der Meinung, daß der Verwaltungsaufwand der Antragsbearbeitung auf

Rückerstattung der Kosten der Autobahn-Vignette durch eine Koppelung der

Rückerstattung an den Ausweis nach § 29b StVo enorm reduziert werden könnte?

11 . Wie hoch sind die geschätzen Ausfälle durch die Rückerstattung der Kosten der

Autobahn-Vignette an die behinderten Menschen?

12 . Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Anträge auf

Rückerstattung der Autobahn-Vignette pro Antrag, der aufgrund der

undurchschaubaren Gesetzeslage entsteht?