1959/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Deponieskandal Bachmanning
Zumindest 350 Millionen Schilling werden für die Sanierung der Skandaldeponie
Bachmanning in Oberösterreich erforderlich sein. Bereits jetzt ist zu sehen, daß die
Belastung des Grundwassers im direkten Umfeld der Deponie dramatisch zunimmt: in den
vergangenen drei Jahren stieg die Belastung des Grundwassers mit Kohlenwasserstoffen und
nicht weniger als 5.500 % , die Grenzwerte für Wasserverunreinigungen werden in der
Umgebung der Deponie bei leicht flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen um das
36-fache überschritten. Die Menge des verseuchten Erdreiches liegt bei 177.000 Tonnen,
statt der bislang geschätzten maximal 105.000 Tonnen. 18.000 Tonnen davon sind als
kritisch und gefährlich zu betrachten.
Die Verantwortung für die von 1978- 1988 betriebene Skandaldeponie wird derzeit bei
einem Gerichtsverfahren am Landesgericht Wels geklärt - leider ist der damalige Betreiber
verhandlungsunfähig. Die Ermittlungsergebnisse des 1.andesgerichtes zeigen jedoch, daß
eine massive Mitverantwortung der Landes- und Bezirksbehörden und damit auch eine
politische Verantwortung besteht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende
schriftliche
ANFRAGE:
1 . Welche Informationen besitzen Sie über die letzten Schätzungen der Sanierungskosten
und Sanierungsdauer, sowie den konkreten Beginn der Sanierungsarbeiten bei der
Skandaldeponie Bachmanning?
2. Auf welche konkrete Art und Weise wird das verseuchte Erdreich entsorgt? Welche
Mengen werden in andere Deponien gebracht? In welche konkreten Deponien werden
welche Mengen gebracht und welche Mengen des verseuchten Erdreiches sollen der
Verbrennung zugeführt werden? Welche konkreten Mengen werden in welche
Verbrennungsanlage gebracht?
3. Ist es richtig, daß es 1981 zu einer unangemeldeten Kontrolle der Deponie durch
einen Landesbeamten gekommen ist, der damalige
Deponiebetreiber Kiener mit einer
Besitzstörungsklage reagiert habe und gegen den Beamten anschließend disziplinäre
Schritte eingeleitet worden sind7 Wenn ja, wann konkret ereignete sich diese
Situation, wer leitete die disziplinarrechtlichen Schritte ein, und welchen Verlauf
nahm das Disziplinarverfahren?
4. Ist es richtig, daß laut den Akten des Landesgerichtes Wels bereits 1981
Färbeversuche im Bereich der Deponie vorgelegt wurden, die belegen, daß die
Deponie undicht ist?
5. Ist es richtig, daß bei der gewerberechtlichen Betriebsbewilligung der BH Wels Land
vom 15.06.1979 nahezu keine umweltrelevanten Maßnahmen vorgeschrieben wurden'?
6. Ist es richtig, daß in der Verhandlungsschrift vom 13.12.1982 das Ansuchen der
Kieba-Bau Ges.m.b.H. um neuerliche, bzw. nachträgliche wasserrechtliche
Bewilligung zum Weiterbetrieb einer Haus- und Sondermülldeponie festgestellt
wurde, daß zum Zeitpunkt der Besichtigung die Grube 1 bereits nahezu mit Haus- und
Sondermüll verfüllt war und die Grube 2 bis zu ca. 50 Zentimeter unterhalb der
Dammkrone mit Bentonit Schlamm, bzw. mit Überstandswasser verfüllt war und die
Grube 3 ebenfalls mit Bentonit Schlämmen, bzw. mit Wasser verfüllt war'?
7. Ist es richtig, daß mit Bescheid vom 21.02. 1983 das Amt der OÖ Landesregierung
das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes für die Mülldeponie festgestellt hat und
dieses Erlöschen mit einer Untersuchungsserie des Institutes für Geothermie und
Hydrogeologie, bzw . der Auswertung durch Dr. Heindl hinsichtlich des
Zusammenhanges zwischen dem Grundwasser und der Deponiesohle durch
Färbeversuche begründet wurde? Ist es richtig, daß darin festgehalten wurde, daß man
davon ausgehen müsse, daß die ursprünglich angenommene Dichte der Deponiesohle
nicht gegeben sei?
B. Ist es richtig, daß 1982 ein geologisches Gutachten von Prof. Wieser zum Schluß
kam , daß im zur Frage stehenden Raum Bachmanning keine Mülldeponien und schon
gar nicht Sondermülldeponien errichtet werden sollten?
9. Ist es richtig, daß es zur direkten Rolle der Behörden im Gerichtsakt, formuliert durch
den Gerichtssachverständigen, heißt: es stellt sich die Frage, inwieweit durch das
unsachgemäße Betreiben der Anlage und bei rechtzeitigem behördlichen Einschreiten
eine Schadensverminderung hätte erreicht werden können. Wie im
Behördenschriftverkehr erkennbar, waren zahlreiche Vorfälle amtsbekannt, bzw.
deuteten auf eine nicht sachgemäße Betriebsführung hin. Unterstellt man als
theoretisches Gedankenspiel dem Betreiber der Anlage eine nur geringe
Kritikfähigkeit hinsichtlich der Gefahrensabschätzung, so ist es unverständlich,
weshalb nicht die Behörde, beispielsweise für den Betrieb der Anlage, eine chemische
Begleitkontrolle vorschrieb. So gibt es mehrere Berichte an die BH durch Organe der
OÖ Landesregierung, die rechtzeitig Anlaß zur Besorgnis hätten geben müssen. Es ist
den Gefertigten derzeit nicht bekannt, weshalb nicht rechtzeitig befriedigende,
qualitative und quantitative Maßnahmen gesetzt wurden?
10. Ist es richtig, daß im Bescheid vom 08.06. 1989 durch das Landwirtschaftsministerium
ausgeführt wird, daß die Gemeinde
Lambach in allen Details von 80 Fässern hoch
toxischen Phenol berichtete, die in Grube 1 eingebracht wurden'? Ist es richtig, daß
diesbezüglich der entsprechende Gerichtsakt feststellt. ', . . . Diese Feststellungen
treffen bei Relevanz einer tatsächlichen Einlagerung von Phenol hinsichtlich der
Befürchtungen zu. Es ist aus Sicht des Gefertigten unverständlich, wie derart
schwerwiegende Feststellungen mehrere Jahre ohne Überprüfung des tatsächlichen
Gefährdungspotentiales im Raum stehen konnten, ohne das sich die zuständige
Behörde bemüßigt fühlte, eine qualitative und quantitative Sachverhaltsdarstellung
vorzunehmen . . . " ?
11. Ist es richtig, daß Dipl.lng. Habelsberger in einem Aktenvermerk der BH Wels Land
am 02.03.1983 mitteilte, daß bei Einsichtnahme in die Betriebsaufzeichnungen der im
Jahr 1982 übernommenen Abfälle festgestellt worden sei, daß "Für die Beurteilung
der Zulässigkeit von Ablagerungen die vorliegende mangelhafte und unvollständige
Deklaration ungeeignet sei . Die Firma Kieba sei mit der Beurteilung von Abfällen und
deren Interpretation des Genehmigungsumfanges alleine überfordert und es wäre
unmöglich, die Wiederverwertung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Abfällen
zu überprüfen. Eine Prüfung der Beseitigungsmethode sei nicht möglich, im Jahr 1982
seien Abfälle übernommen worden , die für die vorhandenen Schwermetallbehälter
und die Bentonitgrube ungeeignet seien. "? Welche konkreten Konsequenzen wurden
aus diesem Aktenvermerk gezogen, an welchen Verteiler wurde dieser Aktenvermerk
übermittelt ?
12. Ist es richtig, daß in weiteren Briefen entsprechende Aktenvermerke vom 11.04.1983,
17.05.1983, 23.09.1983, 11.11.1983, 17.11.1983, 22.11.l983jeweils von
Landesbeamten der BH Wels Land mitgeteilt wurde, daß es jeweils zu illegalen
Ablagerungen gekommen sei? Wie lautet der konkrete Wortlaut dieser
Aktenvermerke? An welchen Verteiler erging dieser Aktenvermerk? Welche
konkreten Konsequenzen wurden aus diesen Informationen gezogen?
13. Ist es richtig, daß in einer Zeugenvernehmung der Angestellte der Betreiberfirma,
Karl S. , am 30.11.1989 erklärte, daß Beamte der BH Wels Land jeweils mit
vorheriger Anmeldung Überprüfung durchgeführt hätten? Ist es richtig, daß Karl S.
formulierte, daß die Deponie jedesmal gesäubert wurde, um Spuren zu beseitigen, da
bekannt gewesen sei, wann die Beamten der BH Wels Land ankämen? Wie lautet das
Protokoll dieser Zeugenvernehmung im Wortlaut? Gibt es weitere Hinweise darauf,
daß die entsprechenden Überprüfungen angemeldet wurden? Wenn ja, wer ordnete
diese Anmeldungen an? Gab es in der BH Wels Land eine direkte Anweisung ,
derartige Anmeldungen durchzuführen? Wenn ja, wann wurde sie von wem erteilt?
14. Ist es richtig, daß in einem Aktenvermerk eines Landesbeamten vom 23.03. 1983 der
BH Wels 1.and mitgeteilt wird, daß auf der Deponie potentiell Wasser gefährdende
Stoffe abgelagert seien und im Werksbereich zum Teil undefinierte Abfälle
zwischengelagert würden? Wenn ja, wie lauter der Wortlaut dieses Aktenvermerkes
An welchen konkreten Verteiler erging er, und welche konkreten Konsequenzen
wurden daraus gezogen'?
15 . Wie bewertet, angesichts der enormen notwendigen Summen für die längst überfällige
Sanierung der Deponie, der Minister die
konkrete Tätigkeit der BH Wels Land? Wer
war unmittelbar für die Bearbeitung und Kontrolle der Deponie Bachmanning
verantwortlich?
16 . Besitzt der Umweltminister Informationen über politische Interventionen in dieser
Causa?
17 . Welche Informationen liegen über das entsprechende Verfahren gegen die Betreiber
der Skandaldeponie Bachmanning vor? Wann erfolgten die ersten Anzeigen, wann
nahm das Gericht, mit welchen konkreten Schritten und Unterbrechungen, die
Ermittlungen auf, und welche konkreten Phasen kennzeichneten das entsprechende
Verfahren?
18 . Wurde erwogen auch gegen konkrete versagende Beamte Rechtsschritte zu ergreifen ,
wenn ja, von wem wurden die entsprechenden Schritte geprüft und ist auszuschließen,
daß entsprechende Rechtsschritte noch gesetzt werden?
19. Welche weiteren Hinweise auf die Effizienz der Kontrolltätigkeit in der Frage des
Betreibers der Abfalldeponie Bachmanning liegen dem Minister vor?
20. Ist es richtig, daß die Abteilung R-1 der NÖ 1.andesregierung am 19.07. 1982 an die
Abteilung Wasser- und Energierecht Unterabteilung Gewässeraufsicht des Amtes der
OÖ Landesregierung ein Fernschreiben über die Möglichkeit einer Ablagerung von
Sonderabfällen der illegalen Deponie Lassie in Leobersdorf am Gelände der Firma
Kiener richtete? Ist es richtig, daß die kontaktierten OÖ Behörden dafür die
Genehmigung gaben und anschließend der Abtransport erfolgte? Welche konkreten
Substanzen wurden aus Leobersdorf nach Bachmanning transportiert? Und welche
konkreten Mengen handelte es sich jeweils? Wer konkret gab die Genehmigung für
diesen Sondermülltransport der NÖ Behörden, mit Wissen der OÖ Behörden in eine,
wie damals schon bekannt war völlig desolate Deponie Bachmanning?
21 . Wie entwickelten sich die Grundwassermeßergebnisse im direkten Umfeld der
Deponie Bachmanning in den Jahren 1990 bis Ende 1996 für die wichtigsten
Parameter?