1961/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Vorarlberger

Landesschulrates

Auf Betreiben der Vorarlberger Lehrerinitiative und der ÖVP-nahen ÖPU-Fraktion hat der

Fachausschuß der Allgemeinbildenden Höheren Schulen Vorarlbergs am 2. November

1996 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Landesschulrats, Hofrat Dr.

Werner König, eingebracht. Darin wird Dir. König vorgeworfen, das

Personalvertretungsgesetz (§ 9.2b) eklatant verletzt zu haben, weil er die Zuteilung von

Werteinheiten auf die einzelnen Bundesschulen in Vorarlberg vorgenommen hat, ohne die

Lehrerinnen-Vertretung darüber zu informieren. Damit, so wirft die Lehrerlnnen-

Vertretung dem LSR-Direktor vor, wurde ihr gesetzlich vorgesehener Mitwirkungsauftrag

verunmöglicht.

Diese Vorgangsweise des LSR-Direktors hat nicht nur zu erheblichen Mißtönen in der

Zusammenarbeit zwischen Lehrerlnnen und Landesschulrat, sondern auch in einigen

Schulen des Landes zu erheblichen Qualitätseinbußen geführt. So wurden etwa Klassen

nicht eröffnet bzw. Schülerlnnen abgewiesen (Lauterach, Feldkirch) oder Gruppen nicht

geteilt (Sprachen, Instrumentalmusik). Diese bildungspolitisch verheerenden Restriktionen

wurden seitens des LSR im Rahmen der Erstellung der Lehrfächerverteilung für das

Schuljahr 1996/97 damit begründet, daß das Werteinheitenkontingent ausgeschöpft sei,

obwohl bereits am 20. Juni 1996 ein zusätzliches Kontingent von 870 Einheiten - das

entspricht 870 Jahreswochenstunden oder 43,5 vollen Lehrverpflichtungen - dem Land

zugeteilt worden war.

Die Lehrerlnnenvertretung hat ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den LSR-Direktor an

die am6tsführende Präsidentin des Landesschulrats eingebracht, die sich laut Bericht der

Neuen Vorarlberger Tageszeitung vom 6. Dezember vorerst nicht damit befassen, sondern

die Entscheidung der Personalvertretungsaufsichtskommission abwarten will, welche vom

Fachausschuß der AHS-Lehrerlnnen gleichzeitig in dieser Angelegenheit angerufen wurde.

Es besteht somit die Gefahr, daß die Angelegenheit verschleppt und einer angemessenen

Beurteilung entzogen werden soll.

Im Zusammenhang mit der Amtsführung des LSR-Direktors und den Vorgängen rund um

die Dienstaufsichtsbeschwerde sowie dem daraus entstandenen Schaden für die Schülerinnen

und Schüler, die von Schulen abgewiesen wurden oder unter verschlechterten Bedingungen

lernen müssen, erachten die Grünen es als ihre Aufgabe, die politischen

Verantwortlichkeiten klären zu helfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wer ist für die Behandlung der am 21.11.1996 eingebrachten

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Landesschulrats für Vorarlberg

zuständig?

2. Sehen Sie Frau Landesrätin Waibel wegen lhres Verwandschaftsverhältnisses mit

Hofrat König in dieser Sache für befangen an?

3. Wann wird die Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden?

4. Zu welchem Zeitpunkt hat Dir. König die zuständige Landesschulrätin von der

zusätzlichen Zuteilung von 870 Werteinheiten an den Landesschulrat für Vorarlberg,

die am 20. Juni 1996 brieflich erfolgte, informiert?

5. Wann wurden die Direktoren, wann der Fachausschuß der AHS-Lehrerlnnen und

wann der Fachausschuß der BHS-Lehrerlnnen über die zusätzliche Zuteilung von 870

Werteinheiten informiert?

6. Hätten die Direktoren und Fachausschüsse nicht zu einem früheren Zeitpunkt

informiert werden können? Wenn ja: Warum ist das nicht erfolgt?

7. Wie wurden die zusätzlichen 870 Werteinheiten im einzelnen aufgeteilt?

8. Wieviele davon wurden für das Schuljahr 1996/97 verwendet?

9. Entspricht es den Tatsachen, daß 300 Werteinheiten davon nachträglich für das

Schuljahr 1995/96 verwendet wurden? Mit welcher Begründung geschah dies? Halten

Sie dies für notwendig? Wenn ja, warum?

10. Warum hat Frau LR Waibel mehrfach gegenüber der Öffentlichkeit in Abrede

gestellt, daß diese 300 für das Vorjahr verwendeten Werteinheiten somit de facto an

das Ministerium zurückgegeben - weil eben nicht für das Schuljahr 1996/97

verwendet - worden sind?

11 . Wieviele von den zusätzlichen 870 Werteinheiten waren zu Schuljahresbeginn am 9.

September 1996 in Reserve? Wieviele zum Zeitpunkt der Einbringung der

Dienstaufsichtsbeschwerde (21. November)?

12. Ist es richtig, daß Mitte November 1996 164 Werteinheiten in Reserve waren?

13. Wie wurden diese 164 Reserve-Einheiten seither aufgeteilt?

14. Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit der nachträglichen Zuteilung von Werteinheiten

an Schulen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Stundenpläne bereits erstellt sind?

15. Entspricht es den Tatsachen, daß 100 Werteinheiten zum Ausgleich für zu hohe

Überstunden-Kosten reserviert wurden?

16. Wird das von Ihrem Ministerium vorgegebene Ziel, die durchschnittliche Überstunde

entsprechend der Gehaltsstufe 8 zu entlohnen, von den allgemeinbildenden höheren

Schulen erreicht? Wie sehen die durchschnittlichen Gehaltsstufen der im Schuljahr

1996/97 gehaltenen Überstunden im AHS-Bereich in den einzelnen Bundesländern

aus?

17. Wurde demnach das Ziel, die durchschnittliche Überstunde entsprechend der

Gehaltsstufe 8 zu entlohnen, im vergangenen Schuljahr bundesweit erreicht? Wenn

nicht: Warum wurde es nicht erreicht?

18. Für letzteren Fall: Halten Sie es für sinnvoll und gerechtfertigt, daß 100

Werteinheiten, also Schulstunden für Kinder und Jugendliche, für ein nicht erreichtes

und offenbar nicht erreichbares administratives Ziel verwendet werden?

19. Wie beurteilen Sie die Kommunikationsprobleme der letzten Monate und Jahre

zwischen dem LSR-Direktor und den Direktoren und Lehrerinnen der Vorarlberger

Schulen im allgemeinen und der AHS im besonderen?

20. Wie beurteilen Sie - hinsichtlich der Qualität des Bildungsangebots im Schulbereich in

Vorarlberg - die Tatsache, daß zu Beginn des heurigen Schuljahres in einzelnen

Fällen (BORG Lauterach, BORG Feldkirch) Klassen nicht eröffnet und Schülerlnnen

abgewiesen wurden, obwohl dies infolge der zugewiesenen 870 Werteinheiten nicht

notwendig gewesen wäre?

21 . Wie beurteilen Sie - hinsichtlich der Unterrichtsqualität - die Tatsache, daß

Gruppenteilungen im Sprach- und im lnstrumentalmusikunterricht für das heurige

Schuljahr (BG Gallusstraße Bregenz, BORG Feldkirch) nicht durchgeführt wurden,

obwohl dies infolge der nachträglich zugewiesenen 870 Werteinheiten gar nicht

notwendig gewesen wäre?

22. .Wie beurteilen sie die Auswirkungen der Belastungspakete, die die Bundesregierung

im Rahmen der Budgetsanierung für 1995 und 1996 geschnürt haben, auf das

schulische Angebot in Vorarlberg?

23. Eine Delegation der Vorarlberger AHS-Direktoren wurde am 9.7. 1996 - ohne über

das drei Wochen zuvor aus Ihrem Ministerium an den LSR für Vorarlberg ergangene

Schreiben vom 20. Juni bezüglich der zusätzlichen Zuteilung von 870 Werteinheiten

informiert worden zu sein - beim Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Martin

Purtscher vorstellig und forderte ihn auf, er möge sich doch bei Ihnen, Frau

Ministerin, für die Aufstockung des Werteinheitenkontingents zur Entspannung der

schlimmsten Engpässe einsetzen. Wie beurteilen Sie diese Tatsache im

Zusammenhang mit dem Vorwurf an den LSR-Direktor Hofrat König, seine

Informationspflicht in diesem Punkt verletzt zu haben?

24. Wie beurteilen Sie - insbesondere im Lichte seiner Informationspolitik im

Zusammenhang mit den 870 zusätzlichen Werteinheiten - das Engagement und die

Bemühungen von Dir. König um gute Zusammenarbeit mit den Direktorlnnen und der

Lehrerlnnenvertretung?

25. Ist der LSR lt. Personalvertretungsgesetz § 9.2b verpflichtet, die Direktorlnnen und

die Lehrerlnnenvertretung über die Zuteilung von Werteinheiten zu informieren?

26. Sind aus Ihrem Ministerium lediglich an den LSR für Vorarlberg oder auch an andere

Landeschulräte nachträgliche Zuteilungen von Werteinheiten für das Schuljahr

1996/97 zugewiesen worden? Wenn letzteres zutrifft: an welche LSR und in welchem

jeweiligen Werteinheiten-Ausmaß?