1987/J XX.GP
des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Eichgebühren für Brückenwaagen
Bei der (Nach)eichung einer Brückenwaage, durchgeführt von einem Privatunternehmer, hat
dieser die Waage zu reparieren, einzustellen und zu justieren, den Eichmeister zu bestellen und
die benötigten Eichgewichte sowie den Stapler zu deren Manipulation An- und
Abzutransportieren. Die durchschnittliche Arbeitsdauer für all das beträgt ca. eineinhalb Tage.
Die Kosten für den Betreiber der Brückenwaage belaufen sich auf7.000,- bis 8.000,- Schilling.
Das Eichamt hingegen berechnet für die An- und Abfahrt von maximal vier Stunden und die
Eichung, die ca. zwei Stunden dauert und bei der nur kontrolliert wird, ob das aufgelegte
Gewicht den Fehlertoleranzen entspricht, bei einer 50 to Brückenwaage eine Eichgebühr von
8.760,- Schilling.
Aufgrund dieser großen Diskrepanz zwischen erbrachter Leistung und Preis, den der
Eichunternehmer bzw, das Eichamt anläßlich der alle zwei Jahre verpflichtenden Nacheichung
verrechnen, stellen die Unterfertigten an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten die folgende
ANFRAGE
1 . Wie werden die Eichgebühren festgesetzt?
2. Warum besteht hinsichtlich des Preis-Leistungsverhältnisses zwischen dem privaten
Eichunterehmer und dem Eichamt ein derart großer Unterschied?
3. Was werden Sie unternehmen, um die amtlichen Eichgebühren dem Marktwert für derartige
Leistungen anzunähern?