1987/J XX.GP

 

des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die Eichgebühren für Brückenwaagen

Bei der (Nach)eichung einer Brückenwaage, durchgeführt von einem Privatunternehmer, hat

dieser die Waage zu reparieren, einzustellen und zu justieren, den Eichmeister zu bestellen und

die benötigten Eichgewichte sowie den Stapler zu deren Manipulation An- und

Abzutransportieren. Die durchschnittliche Arbeitsdauer für all das beträgt ca. eineinhalb Tage.

Die Kosten für den Betreiber der Brückenwaage belaufen sich auf7.000,- bis 8.000,- Schilling.

Das Eichamt hingegen berechnet für die An- und Abfahrt von maximal vier Stunden und die

Eichung, die ca. zwei Stunden dauert und bei der nur kontrolliert wird, ob das aufgelegte

Gewicht den Fehlertoleranzen entspricht, bei einer 50 to Brückenwaage eine Eichgebühr von

8.760,- Schilling.

Aufgrund dieser großen Diskrepanz zwischen erbrachter Leistung und Preis, den der

Eichunternehmer bzw, das Eichamt anläßlich der alle zwei Jahre verpflichtenden Nacheichung

verrechnen, stellen die Unterfertigten an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten die folgende

ANFRAGE

1 . Wie werden die Eichgebühren festgesetzt?

2. Warum besteht hinsichtlich des Preis-Leistungsverhältnisses zwischen dem privaten

Eichunterehmer und dem Eichamt ein derart großer Unterschied?

3. Was werden Sie unternehmen, um die amtlichen Eichgebühren dem Marktwert für derartige

Leistungen anzunähern?