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der Abgeordneten Öllinger, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für lnneres
betreffend rechtsextreme Umtriebe des Dr. Jörg Haider in Krumpendorf
Am 30. September 1995 fand in Krumpendorf eine von der Kameradschaft lV organisierte
Veranstaltung statt, die durch den auf Video festgehaltenen Auftritt des FPÖ-Obmanns
Dr. Jörg Haider traurige Berühmtheit erlangte. Der am Rande der Strafbarkeit stehende
lnhalt dieser Rede - bekanntlich wurden mehrere Anzeigen wegen NS-Wiederbetätigung
erstattet - ist durch die Medienberichterstattung inzwischen hinlänglich bekannt; ebenso ist
der Stellenwert dieser Rede, durch die sich der FPÖ-Obmann neuerlich und nachhaltig
politisch selbst ausgegrenzt hat, für eine breite Öffentlichkeit sichtbar geworden. Die
anfragenden Abgeordneten interessiert in diesem Zusammenhang besonders die Rolle der
Sicherheitsbehörden. zumal bei dieser Veranstaltung möglicherweise gegen straf- und
verwaltungsrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Wann und bei welcher Behörde wurde diese Veranstaltung angemeldet und welches
Programm wurde seitens der Veranstalter bekanntgegeben?
2. Wurde diese Veranstaltung von seiten der zuständigen Sicherheitsbehörden
(Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten, Staatspolizei) überwacht und wurde
darüber ein Bericht verfaßt?
3. Wurde Ihnen bzw. den zuständigen Stellen im Bundesministerium für Inneres
(Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit, Staatspolizei) dieser Bericht oder
andere lnformationen vorgelegt?
Wenn ja, warum haben Sie die östereichische Öffentlichkeit vom Inhalt der
Veranstaltung nicht informiert?
Wenn nem, sehen Sie darin ein Versäurnnis und wie wollen Sie in Zukunft eine
sorgfältige Berichterstattung über staatspolizeilich relevante Vorkommnisse
sicherstellen?
4. Wurde in den allenfalls vorliegenden Bericht der die Kameradschaft lV-Veranstaltung
überwachenden Sicherheitsorgane die Anwesenheit und die Rede von FPÖ-Obmann
Dr. Jörg Haider erwähnt oder referiert?
Wenn nein, wie beurteilen Sie das Verhalten der verantwortlichen Beamten?
Ist die Rede eines Spitzenpolitikers, die in der Folge zu strafrechtlichen Anzeigen und
Erhebungen führt, nicht im höchsten Maße berichtspflichtig?
5. Können Sie im Hinblick auf den politischen und strafrechtlichen Stellenwert der
Kameradschaft IV-Veranstaltung den behördlichen Bericht über die Veranstaltung der
Anfragebeantwortung beilegen oder zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergeben?
6. Ist den S icherheitsbehörden aufgefallen oder bekannt geworden, daß im Rahmen dieser
Veranstaltung bei einem Buchstand Literatur vertrieben wurde, deren lnhalt
möglicherweise gegen die östereichische Rechtsordnung verstößt und wurden die dort
vertriebenen Bücher kontrolliert, allenfalls beschlagnahmt oder zur Anzeige gebracht?
7. Welche staatsanwaltschaftlichen, gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Schritte sind
aufgrund der Vorfälle in Krumpendorf derzeit im Gange?
8. Trifft es zu, daß der Verein Karneradschaft lV sich nach der Krumpendorf-
Veranstaltung selbst aufgelöst hat, wie in Pressemeldungen behauptet wird? S ind die
Landesorganisationen der Kameradschaft lV als selbständige Vereine registriert und
tätig? Welche Kameradschaft lV-Gruppen gibt es derzeit noch? Werden aufgrund der
Vorfälle in Krumpendorf vereinsrechtliche Schritte gegen die Kameradschaft IV und
deren Untergliederungen überlegt?
9. Teilen S ie unsere Auffassung, daß die Krumpendorf-Rede Jörg Haiders und das dazu
gegebene TV-lnterview neuerlich - nach den Aussagen über die ''ordentliche
Beschäftigungspolitik" des Nationalsozialismus und der Verharmlosung der
Vernichtungslager als " Straflager" - dem internationalen Ansehen unseres Landes
Schaden zugefügt haben?