2000/J XX.GP
der Abgeordneten Anschober, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Strafverfügung S-24.497/96 und S-24.498/96 der Bundespolizeidirektion Graz
Die madagassische Staatsbürgerin Francine Rasoanindrina, wurde in Graz sexuell belästigt
und beschimpft. Durch ihr couragiertes Auftreten konnte sie den Täter in die Flucht
schlagen. In der Folge wurde jedoch gegen sie von der Bundespolizeidirektion Graz eine
Strafverfügung verhängt, weil sie angeblich auf ungebührliche Weise störenden Lärm erregt
haben soll. Gegen die beiden Strafverfügungen Zl S-24.497/96 und S-24.497/96 der
Bundespolizeidirektion Graz wurde Einspruch erhoben .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Aufgrund welcher Initiative wurde gegen die madagassische Staatsbürgerin F.R. eine
Strafverfügung erlassen, erfolgte dies aufgrund einer Anzeige von Polizeibeamten
oder aufgrund einer Anzeige von dritten Personen?
2. Wurde von den zuständigen Polizeibeamten vor Erlassung der Strafverfügung die
betroffene madagassische Staatsbürgerin F.R. befragt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4 . Wurde inzwischen das gegenständliche Verfahren eingestellt?
5. Werden Sie dafür sorgen, daß sich die zuständigen Beamten bei der madagassischen
Staatsbürgerin entschuldigen und ihr allfällige in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten zurückerstatten?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist es üblich, daß Beamte vor Erlassung einer Strafverfügung wegen ungebührlicher
Lärmerregung die betroffenen Personen nicht befragen?
8. Wenn ja, werden Sie dafür sorgen, daß sich dies in Zukunft ändert?
9. Wurde von den Beamten der Bundespolizeidirketion Graz die Verfolgung der Person
aufgenommen, die Francine Rasoanindrina sexuell belästigt und beschimpft haben?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?