2000/J XX.GP

 

der Abgeordneten Anschober, Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Strafverfügung S-24.497/96 und S-24.498/96 der Bundespolizeidirektion Graz

Die madagassische Staatsbürgerin Francine Rasoanindrina, wurde in Graz sexuell belästigt

und beschimpft. Durch ihr couragiertes Auftreten konnte sie den Täter in die Flucht

schlagen. In der Folge wurde jedoch gegen sie von der Bundespolizeidirektion Graz eine

Strafverfügung verhängt, weil sie angeblich auf ungebührliche Weise störenden Lärm erregt

haben soll. Gegen die beiden Strafverfügungen Zl S-24.497/96 und S-24.497/96 der

Bundespolizeidirektion Graz wurde Einspruch erhoben .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . Aufgrund welcher Initiative wurde gegen die madagassische Staatsbürgerin F.R. eine

Strafverfügung erlassen, erfolgte dies aufgrund einer Anzeige von Polizeibeamten

oder aufgrund einer Anzeige von dritten Personen?

2. Wurde von den zuständigen Polizeibeamten vor Erlassung der Strafverfügung die

betroffene madagassische Staatsbürgerin F.R. befragt?

3. Wenn nein, warum nicht?

4 . Wurde inzwischen das gegenständliche Verfahren eingestellt?

5. Werden Sie dafür sorgen, daß sich die zuständigen Beamten bei der madagassischen

Staatsbürgerin entschuldigen und ihr allfällige in diesem Zusammenhang entstandenen

Kosten zurückerstatten?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Ist es üblich, daß Beamte vor Erlassung einer Strafverfügung wegen ungebührlicher

Lärmerregung die betroffenen Personen nicht befragen?

8. Wenn ja, werden Sie dafür sorgen, daß sich dies in Zukunft ändert?

9. Wurde von den Beamten der Bundespolizeidirketion Graz die Verfolgung der Person

aufgenommen, die Francine Rasoanindrina sexuell belästigt und beschimpft haben?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?