2001/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorfall in der Nacht vom 27. auf 28.6. 1996, Prager Straße - Eisenbahnwaggons

In der Nacht vom 27. auf 28.6. 1996 gegen 20. 15 Uhr ging eine Gruppe von ca 16 Personen

von der Prager Straße zu den in der Nähe stehenden Eisenbahnwaggons, über den O.N. die

Benützungsrechte besitzt. Bei diesen Personen wurden von Polizeibeamten eine

Ausweiskontrolle durchgeführt und angedeutet, daß sie später wiederkommen wollen. Um

ca 23.30 Uhr kamen acht andere uniformierte Polizeibeamte, betraten das Gelände mit

grellen Taschenlampen und Scheinwerfern, forderten die Personen auf aufzustehen, und

führten Ausweiskontrollen durch. Nach der Frage für den Grund der Amtshandlung wurde

,'generelle Personenkontrolle" angegeben. Die Beamten drangen in beide Waggons ein,

durchsuchten alle Schränke, Laden und Regale und beschimpften die anwesenden Personen

mit Worten wie "Giftler,', ,'Karlsplatzkinder", "Wegg'rannte Heimkinder", ... Die Angabe

der Dienstnummern wurde von den Beamten verweigert. Als Markus P. seinen Ausweis

wiederhaben wollte, wurde er auf später vertröstet. Ein Beamter sprach von "vielleicht

nächste Woche". Als Markus P. die Herausgabe des Ausweises urgierte, wurde er

mehrmals von einem Beamten in das Gesicht geschlagen, in der Folge dann, als sich

Markus P. nach weiteren Provokationen wehren wollte, weiter geprügelt, auf den Boden

gedrückt und von drei Beamten Handschellen angelegt. Anderen Personen wurde verboten,

mit Markus P. zu sprechen. Markus: P. wurde schließlich auf das Bezirkskommissariat

Pfarrgasse gebracht. Auf eine Anfrage wird den anderen Personen mitgeteilt, daß Herr

Markus P. noch einvernommen werde, und zwar wegen des Verdachtes des tätlichen

Angriffes auf einen Beamten.

Als in einem anderen Waggon zwei weibliche Jugendliche (Marianne und Vera) fragen, ob

sie jetzt heimgehen dürfen, wurde ihnen mitgeteilt, daß sie auf das Revier gebracht werden,

nachdem die beiden Jugendlichen bestätigt hatten, daß die Eltern über Aufenthaltsort und

Aktivität Bescheid wüßten. Auch in diesem Fall wurde die Bekanntgabe der Dienstnummer

verweigert .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1 . Wie lautet der Polizeibericht über diesen Vorfall?

2. Wurde Markus P. bei diesem Vorfall verletzt?

3. Wurde von Markus P. bzw anderen Personen wegen dieses Vorfalles eine Beschwerde

eingebracht?

4. Wurde gegen den bzw die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Beschwerde

gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

5. Bejahendenfalls: Gegen wenn und nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches

wurden strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

6. Welche dienstrechtlichen Konzequenzen wurden gegen die Beamten gezogen?

7. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein Disziplinarverfahren

eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?

8. Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein Rechtsbeistand

verständigt?

9. Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem Betroffenen

erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?

10. Wurde vom Betroffenen Markus P. eine ärztliche Untersuchung verlangt? Wenn ja,

wurde diese durchgeführt?

11. Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese

durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?

12. Warum wurde von den Polizeibeamten die Bekanntgabe der Dienstnummern

verweigert?

13. Welchen konkreten Grund gab es für das Einschreiten und die Durchsuchung de:

Waggons durch die Polizeibeamten?

14. Wie rechtfertigen Sie das Verhalten der Beamten im Sinne des

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes?