2004/J XX. GP
Eingelangt am 18.02.1997
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 24.07.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Anfrage
2004/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie
" .. wurden regelmäßig übereinstimmende Berichte bekannt, die von Mißhandlungen
im Gewahrsam der Polizei sprachen. Einige der beschriebenen Vorfälle waren derart
schwerwiegend, daß sie als Folterhandlungen zu qualifizieren waren . . . ',
Diese Feststellung wird von der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnestie
international wiederholt. Neben Amnestie international, der Volksanwaltschaft und dem
Europarat hat 1991 auch die UNO-Menschnrechtsorganisation Fehlverhalten von
Sicherheitswachebeamten kritisiert.
Dem zuständigen Minister fällt dazu seit Jahren nichts anderes ein, als zu dementieren
und die schwerwiegenden Vorwürfe als ',alte, gerichtsanhängige Fälle',
herunterzuspielen. Den Polizeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen
unbefriedigenden Zustand abzustellen. Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen
nach wie vor:
* die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen
Dienst;
* die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei
untersucht;
* die grundlegende Änderung der Aus- und Fortbildung,
* die Beiziehung einer Vertauensperson unmittelbar nach der Festnahme;
* die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband
oder Video;
* sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings unmittelbar
nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor seiner Freilassung
oder seiner Überstellung an das Gericht.
Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das
bisher der Fall war, für notwendig und auch erfolgversprechend.
Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden,
solange der jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den
Bereich der Polizeigewalt gibt, solange von der parlamentarischen Mehrheit
Untersuchungsausschüsse abgeblockt werden, ist die konsequente Weiterverfolgung
von Einzelfällen im Wege der parlamentarischen Anfrage das einzige Mittel,
beharrlich auf die Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz hinzuweisen,
die den ,'schwarzen Schafen in Uniform', erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe
bieten.
Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck
zu verleihen , stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum, Opfer und
Ortsangabe bezeichneten Vorfall?
2. Wurde gegen in diesen Vorfall verwickelte Beamte Strafanzeige erstattet?
3. Falls Strafverfahren gegen in den Vorfall verwickelte Beamte stattfanden, wie
endeten diese Verfahren in erster, wie in zweiter Instanz?
4. Falls es rechtskräftige Verurteilungen von in diese Verfahren verwickelte
Beamte gab, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?
5. Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.
Gendarmerieposten erfolgten diese?
6. Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige
gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?
7. Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden
strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?
8. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein
Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?
9. Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein
Rechtsbeistand verständigt?
10. Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem
Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?
11 . Wurde vom Betroffenen eine ärztliche Untersuchung verlangt? Wenn ja, wurde
diese durchgeführt?
12. Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese
durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?
Vorfall: 18.5.1995
Ort: Wien 10. , Südbahnhof/ anschließend Kommissariat Van-der-Nüllgasse
Betroffen: N.N.