2004/J XX. GP

Eingelangt am 18.02.1997
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 24.07.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Anfrage

2004/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie

" .. wurden regelmäßig übereinstimmende Berichte bekannt, die von Mißhandlungen

im Gewahrsam der Polizei sprachen. Einige der beschriebenen Vorfälle waren derart

schwerwiegend, daß sie als Folterhandlungen zu qualifizieren waren . . . ',

Diese Feststellung wird von der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnestie

international wiederholt. Neben Amnestie international, der Volksanwaltschaft und dem

Europarat hat 1991 auch die UNO-Menschnrechtsorganisation Fehlverhalten von

Sicherheitswachebeamten kritisiert.

Dem zuständigen Minister fällt dazu seit Jahren nichts anderes ein, als zu dementieren

und die schwerwiegenden Vorwürfe als ',alte, gerichtsanhängige Fälle',

herunterzuspielen. Den Polizeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen

unbefriedigenden Zustand abzustellen. Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen

nach wie vor:

* die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen

Dienst;

* die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei

untersucht;

* die grundlegende Änderung der Aus- und Fortbildung,

* die Beiziehung einer Vertauensperson unmittelbar nach der Festnahme;

* die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband

oder Video;

* sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings unmittelbar

nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor seiner Freilassung

oder seiner Überstellung an das Gericht.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das

bisher der Fall war, für notwendig und auch erfolgversprechend.

Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden,

solange der jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den

Bereich der Polizeigewalt gibt, solange von der parlamentarischen Mehrheit

Untersuchungsausschüsse abgeblockt werden, ist die konsequente Weiterverfolgung

von Einzelfällen im Wege der parlamentarischen Anfrage das einzige Mittel,

beharrlich auf die Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz hinzuweisen,

die den ,'schwarzen Schafen in Uniform', erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe

bieten.

Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck

zu verleihen , stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Wie lautet der Polizeibericht über nachstehend mit Datum, Opfer und

Ortsangabe bezeichneten Vorfall?

2. Wurde gegen in diesen Vorfall verwickelte Beamte Strafanzeige erstattet?

3. Falls Strafverfahren gegen in den Vorfall verwickelte Beamte stattfanden, wie

endeten diese Verfahren in erster, wie in zweiter Instanz?

4. Falls es rechtskräftige Verurteilungen von in diese Verfahren verwickelte

Beamte gab, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?

5. Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.

Gendarmerieposten erfolgten diese?

6. Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige

gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

7. Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden

strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

8. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein

Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?

9. Wann nach der Festnahme wurde eine Vertrauensperson, wann ein

Rechtsbeistand verständigt?

10. Wann konnte die Vertrauensperson, wann der Rechtsbeistand mit dem

Betroffenen erstmals Kontakt aufnehmen (genauer Zeitpunkt)?

11 . Wurde vom Betroffenen eine ärztliche Untersuchung verlangt? Wenn ja, wurde

diese durchgeführt?

12. Falls eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, wann wurde diese

durchgeführt (genauer Zeitpunkt) und was ergab diese Untersuchung?

Vorfall: 18.5.1995

Ort: Wien 10. , Südbahnhof/ anschließend Kommissariat Van-der-Nüllgasse

Betroffen: N.N.