2011/J XX.GP

 

der Abgeordneten Murauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz '

betreffend Auflassung des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Steyr

Dem Erstanfrager sind Informationen zugekommen, daß das landesgerichtliche

Gefangenenhaus Steyr aufgelassen und die Funktion von der Justizanstalt Garsten

übernommen werden soll.

Gegen diese Pläne sprechen nach Ansicht der betroffenen Bediensteten

insbesondere Sicherheitsrisken, die durch

. verlängerte Transporte ,

. unterschiedliche Vollzugsregimes ,

. Probleme der Absonderung von zu langjährigen Strafen Verurteilten mit

Untersuchungshäftlingen ,

. verstärkte Außenkontakte der U-Häftlinge

entstehen.

Es ist auch zu befürchten, daß die Versorgungseinrichtungen der Justizanstalt

Garsten für die geänderten Verhältnisse nicht mehr ausreichen und daß aus diesem

Grund - neben den durch Sicherheitsergänzungen notwendigen baulichen

Veränderungen - weitere Umbauten mit hohem finanziellen Aufwand notwendig

werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage g e :

1 . Was sind die Gründe für die beabsichtigte Schließung des Gefangenenhauses

Steyr?

2. Wie soll in diesem Fall den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden?

3. Welche finanziellen Aufwendungen sind für die baulichen Veränderungen

erforderlich?

4. Welche personellen Auswirkungen bei den Bediensteten hätte die Verlegung der

U-Häftlinge in der Justizanstalt Garsten?

5. Wie wollen Sie den inneren Betrieb in der Justizanstalt organisieren, um ein

Zusammentreffen von zu langjährigen Freiheitsstrafen Verurteilten mit U-

Häftlingen zu verhindern?

6. Wie hoch ist die theoretische Belagzahl der Justizanstalt Garsten?

7. Wie hoch ist der tatsächliche Belag?

8. Wie hoch ist die Zahl der U-Häftlinge im landesgerichtlichen Gefangenenhaus

Steyr?