2011/J XX.GP
der Abgeordneten Murauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz '
betreffend Auflassung des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Steyr
Dem Erstanfrager sind Informationen zugekommen, daß das landesgerichtliche
Gefangenenhaus Steyr aufgelassen und die Funktion von der Justizanstalt Garsten
übernommen werden soll.
Gegen diese Pläne sprechen nach Ansicht der betroffenen Bediensteten
insbesondere Sicherheitsrisken, die durch
. verlängerte Transporte ,
. unterschiedliche Vollzugsregimes ,
. Probleme der Absonderung von zu langjährigen Strafen Verurteilten mit
Untersuchungshäftlingen ,
. verstärkte Außenkontakte der U-Häftlinge
entstehen.
Es ist auch zu befürchten, daß die Versorgungseinrichtungen der Justizanstalt
Garsten für die geänderten Verhältnisse nicht mehr ausreichen und daß aus diesem
Grund - neben den durch Sicherheitsergänzungen notwendigen baulichen
Veränderungen - weitere Umbauten mit hohem finanziellen Aufwand notwendig
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage g e :
1 . Was sind die Gründe für die beabsichtigte Schließung des Gefangenenhauses
Steyr?
2. Wie soll in diesem Fall den
Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden?
3. Welche finanziellen Aufwendungen sind für die baulichen Veränderungen
erforderlich?
4. Welche personellen Auswirkungen bei den Bediensteten hätte die Verlegung der
U-Häftlinge in der Justizanstalt Garsten?
5. Wie wollen Sie den inneren Betrieb in der Justizanstalt organisieren, um ein
Zusammentreffen von zu langjährigen Freiheitsstrafen Verurteilten mit U-
Häftlingen zu verhindern?
6. Wie hoch ist die theoretische Belagzahl der Justizanstalt Garsten?
7. Wie hoch ist der tatsächliche Belag?
8. Wie hoch ist die Zahl der U-Häftlinge im landesgerichtlichen Gefangenenhaus
Steyr?