2012/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeiübergriff am 20.10.1996 in Linz

M.R. fuhr am 20.10.1996 um ca. 22.00 Uhr mit einem Musikkollegen von Wien nach Linz.

Hinter Asten bei Linz zerbarst Herrn M.R. aus bisher unbekannten Gründen plötzlich die

Windschutzscheibe. Er hielt in der Folge sein Fahrzeug an und schaltete die

Warnblinkanlage ein. Nach Begutachtung der Situation durch die Gendarmerie wurde Herrn

M.R. die Weiterfahrt nach Linz gestattet, wobei Herr M.R. von der Gendarmerie bis zur

Stadtautobahn, die belichtet ist und wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, begleitet

wurde. Dieser Vorgang ist im Protokoll der Autobahngendarmerie unter der Zahl GZ

P. 1603/96 festgehalten.

Kurz nachdem das Gendarmeriefahrzeug im Bereich der Unionskreuzung abgebogen war,

wurde Herr M.R. von einer Polizeistreife angehalten, und zwar auf der rechten Fahrspur.

Das Einfahren in das angrenzende Wiesenstück wurde M.R. verweigert. Nachdem er sein

Fahrzeug angehalten hatte, wurde zuerst die rechte, dann die linke Wagentür aufgerissen

und die Insassen mit gezogener Pistole aufgefordert, die Hände auf das Lenkrad zu legen

und den Wagen zu verlassen. Nachdem Herr M.R. nicht sofort reagierte, wurde er

gewaltsam aus dem Wagen gezerrt, wobei er sich den Kopf am Türrahmen anstieß. Er

wurde dann bäuchlings gegen den Wagen gedruckt, mit den Händen auf dem Autodach. Mit

Fußtritten wurden seine Beine in Grätschstellung gebracht, wobei er einen Schuh verlor und

so auf der regennassen Fahrbahn stehen mußte. Herr M.R. wurde in der Folge bedroht und

erhielt einen heftigen Schlag gegen die rechte Rippenseite, die ihm die Luft wegnahm. Der

Wunsch nach einer medizinischen Versorgung wurde nur mit allen möglichen

Schimpfwörtern bedacht. In der Folge wurde dann Herr M.R. aufgefordert, eine

Sicherheitsleistung zu erbringen. Da er jedoch kein Bargeld bei sich hatte und sein

Vorschlag, daß Geld am Bahnhof zu beheben, abgelehnt wurde, wurde er schließlich auf

die Wachstube gebracht. Die Amtshandlung bis zu diesem Zeitpunkt dauerte ca. zwei

Stunden, und zwar bei anhaltendem Regen. In der Wachstube wurde die Amtshandlung

fortgesetzt und schließlich auf die Bitte des Herrn M.R. Frau H. verständigt. Im Zuge der

Verständigung wurde auch Frau H. befragt, ob sie die Sicherheitsleistung bezahlen wolle.

Diese lehnte jedoch ab. Bevor noch Frau H. eintraf, wurde Herr M.R. entlassen. Er begab

sich in der Folge in das Krankenhaus, wo ein Rippenbruch festgestellt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1 . Wie lautet der Polizeibericht über diesen Vorfall?

2. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gegen den verurteilten Beamten

gezogen?

3. Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.

Gendarmerieposten erfolgten diese?

4. Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige

gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?

5. Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden

strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?

6. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein

Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?

7. Warum wurde die verlangte medizinisches Versorgung (ärztliche Untersuchung)

verweigert?

8 . Warum wurde von den betroffenen Beamten eine Sicherheitsleistung verlangt?

9. Warum wurde von den Beamten zur Überprüfung der Angaben des Herrn M.R. nicht

mit der Autobahngendarmerie Kontakt aufgenommen?

10. Warum wurde Herr M.R. mit der Schußwaffe aufgefordert, das Auto zu verlassen?

11. Wie ist dieses Verhalten im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu

rechtfertigen?