2012/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizeiübergriff am 20.10.1996 in Linz
M.R. fuhr am 20.10.1996 um ca. 22.00 Uhr mit einem Musikkollegen von Wien nach Linz.
Hinter Asten bei Linz zerbarst Herrn M.R. aus bisher unbekannten Gründen plötzlich die
Windschutzscheibe. Er hielt in der Folge sein Fahrzeug an und schaltete die
Warnblinkanlage ein. Nach Begutachtung der Situation durch die Gendarmerie wurde Herrn
M.R. die Weiterfahrt nach Linz gestattet, wobei Herr M.R. von der Gendarmerie bis zur
Stadtautobahn, die belichtet ist und wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, begleitet
wurde. Dieser Vorgang ist im Protokoll der Autobahngendarmerie unter der Zahl GZ
P. 1603/96 festgehalten.
Kurz nachdem das Gendarmeriefahrzeug im Bereich der Unionskreuzung abgebogen war,
wurde Herr M.R. von einer Polizeistreife angehalten, und zwar auf der rechten Fahrspur.
Das Einfahren in das angrenzende Wiesenstück wurde M.R. verweigert. Nachdem er sein
Fahrzeug angehalten hatte, wurde zuerst die rechte, dann die linke Wagentür aufgerissen
und die Insassen mit gezogener Pistole aufgefordert, die Hände auf das Lenkrad zu legen
und den Wagen zu verlassen. Nachdem Herr M.R. nicht sofort reagierte, wurde er
gewaltsam aus dem Wagen gezerrt, wobei er sich den Kopf am Türrahmen anstieß. Er
wurde dann bäuchlings gegen den Wagen gedruckt, mit den Händen auf dem Autodach. Mit
Fußtritten wurden seine Beine in Grätschstellung gebracht, wobei er einen Schuh verlor und
so auf der regennassen Fahrbahn stehen mußte. Herr M.R. wurde in der Folge bedroht und
erhielt einen heftigen Schlag gegen die rechte Rippenseite, die ihm die Luft wegnahm. Der
Wunsch nach einer medizinischen Versorgung wurde nur mit allen möglichen
Schimpfwörtern bedacht. In der Folge wurde dann Herr M.R. aufgefordert, eine
Sicherheitsleistung zu erbringen. Da er jedoch kein Bargeld bei sich hatte und sein
Vorschlag, daß Geld am Bahnhof zu beheben, abgelehnt wurde, wurde er schließlich auf
die Wachstube gebracht. Die Amtshandlung bis zu diesem Zeitpunkt dauerte ca. zwei
Stunden, und zwar bei anhaltendem Regen. In der Wachstube wurde die Amtshandlung
fortgesetzt und schließlich auf die Bitte des Herrn M.R. Frau H. verständigt. Im Zuge der
Verständigung wurde auch Frau H. befragt, ob sie die Sicherheitsleistung bezahlen wolle.
Diese lehnte jedoch ab. Bevor noch Frau H. eintraf, wurde Herr M.R. entlassen. Er begab
sich in der Folge in das Krankenhaus, wo ein
Rippenbruch festgestellt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1 . Wie lautet der Polizeibericht über diesen Vorfall?
2. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden gegen den verurteilten Beamten
gezogen?
3. Falls es zu Versetzungen von Beamten kam, in welche Kommissariate bzw.
Gendarmerieposten erfolgten diese?
4. Wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Strafanzeige
gegen die Polizeibeamten strafrechtliche Schritte eingeleitet?
5. Bejahendenfalls: Nach welchen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden
strafrechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet?
6. Wurde gegen einen der beschuldigten Beamten bereits einmal ein
Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum und wie endete dies?
7. Warum wurde die verlangte medizinisches Versorgung (ärztliche Untersuchung)
verweigert?
8 . Warum wurde von den betroffenen Beamten eine Sicherheitsleistung verlangt?
9. Warum wurde von den Beamten zur Überprüfung der Angaben des Herrn M.R. nicht
mit der Autobahngendarmerie Kontakt aufgenommen?
10. Warum wurde Herr M.R. mit der Schußwaffe aufgefordert, das Auto zu verlassen?
11. Wie ist dieses Verhalten im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu
rechtfertigen?